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Kommentar Geflüchtete und ZahlenKinder brauchen ihre Eltern

Kommentar von Günter Burkhardt

Bei den Sondierungen war das Thema Familiennachzug besonders umstritten. Doch Menschenrechte kennen keine Obergrenze.

Flüchtlinge demonstrieren Anfang November vor dem Bundesinnenministerium Foto: dpa

D ie Debatte über den Familiennachzug war ein unwürdiges Geschacher auf dem Rücken von Geflüchteten. Auch wenn Parteien Kompromisse schließen müssen, sie dürfen sich nicht außerhalb verfassungs- und menschenrechtlicher Grenzen bewegen. Weder das Grundrecht auf Asyl noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention kennen eine Obergrenze. Das Parteiensystem in Deutschland rückt nach rechts. Doch aus Angst vor Rechtspopulisten kann man nicht Grund- und Menschenrechte über Bord werfen.

Besonders umstritten war in den Sondierungen der Familiennachzug. Manche Vorschläge waren aus unserer Sicht hartherzig, grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Die FDP wollte den ­Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für weitere zwei Jahre auszusetzen und danach im Rahmen eines Einwanderungsgesetzes bei Erfüllung der Familiennachzugsvoraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung erlauben. Jetzt schon sind die Flüchtlingsfamilien de facto mehr als drei Jahre getrennt – eine Praxis, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 als grundgesetzwidrig verurteilt hat. Norbert Blüm hat Recht, wenn er das Verbot von Familiennachzug mit einer „staatlich erzwungenen Scheidung“ gleichsetzt.

Von Flüchtlingen darf auch nicht die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für den Nachzug verlangt werden. Flüchtlingsfamilien werden oft Hals über Kopf getrennt. Es ist unmenschlich, nur denen den Nachzug der Angehörigen zu erlauben, die deren Lebensunterhalt sichern können. Das ist die Ökonomisierung des humanitären Flüchtlingsrechts nach Nützlichkeit.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, sind solche Vorschläge auch ein glatter Verstoß gegen das Völkerrecht. Kinder brauchen ihre Eltern. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls. Die Politik findet keine menschenrechtlichen Lösungen – für die Rechte von Flüchtlingen muss jetzt die Zivilgesellschaft kämpfen.

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12 Kommentare

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  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    Dieser Kommentar verwirrt mich und hinterlässt Fragen.

     

    "Jetzt schon sind die Flüchtlingsfamilien de facto mehr als drei Jahre getrennt "

    Wenn die Familie außerhalb Deutschlands an einem sicheren Ort ist, warum kann die Zusammenführung dann nur in Deutschland erfolgen?

     

    "Von Flüchtlingen darf auch nicht die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für den Nachzug verlangt werden."

    Gibt es ein Gesetz das das verbietet oder ist das ein Wunsch von Pro Asyl?

     

    "Jetzt schon sind die Flüchtlingsfamilien de facto mehr als drei Jahre getrennt – eine Praxis, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 als grundgesetzwidrig verurteilt hat"

    Seit 1987 ist das GG geändert worden, gilt das Urteil noch? Bezog es sich auf auf subsidiär Geschützte?

     

    "Die Politik findet keine menschenrechtlichen Lösungen"

    Wo verstößt die Politik denn gegen das Grundgesetz, das ja auch den Menschenrechten verpflichtet ist? Gab es schon eine Klage von Pro Asyl gegen die Aussetzung des Familinennachzugs?

     

    "Das ist die Ökonomisierung des humanitären Flüchtlingsrechts nach Nützlichkeit."

    Nein, das ist der Versuch den Sozialstaat vor einer Überlastung zu schützen, so dass er den Bedürftigsten auch weiterhin Schutz bieten kann und weiterhin von der deutschen Bevölkerung akzeptiert und finanziert wird.

    • @83492 (Profil gelöscht):

      Oft können Menschen erst dann etwas verstehen und nachvollziehen, wenn sie selbst in Not geraten. Oft trifft das (Krankheit, Unfall, Verfolgung ...) gerade die Menschen, die den anderen Menschen nicht helfen oder jemanden daran hindern, Hilfe zu leisten. Denken Sie an diese Worte in den nächsten ein Paar Jahren!

       

      Haben Sie Bibel mal angekuckt, glauben Sie an Gott?

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @Stefan Mustermann:

        Hallo,

         

        "Oft können Menschen erst dann etwas verstehen und nachvollziehen, wenn sie selbst in Not geraten"

        Wahrscheinlich wirkt mein Beitrag auf Sie hart, kalt und egoistisch. Deswegen überrascht es Sie vielleicht, aber ich glaube dass die Welt ein besserer Ort wäre, wenn sich die Menschen gegenseitig helfen würden. Auch ist mir klar, dass ich und meine Familie von der Solidargemeinschaft in Deutschland(Bildungssystem, Krankenversicherung, sozialer Friede) massive Vorteile haben. Und ich denke auch, das Menschen in Deutschland Fremden helfen sollten.

         

        Aber ich bin auch der festen Überzeugung, dass es Grenzen für die Hilfe gibt. Das Elend in der Welt ist zu groß, um von den Deutsche alleine getragen zu werden. In der Position von Pro Asyl wird nur das Wünschenswerte ohne Betrachtung des Machbaren formuliert. Deswegen mein garstiger Kommentar

         

        "Haben Sie Bibel mal angekuckt,"

        Ja, sogar in Teilen gelesen.

         

        "glauben Sie an Gott?"

        Nein.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          Hallo,

           

          Obergrenze ist mit dem Grundgesetz, mit dem EU Recht und mit dem Völkerrecht unvereinbar!

           

          Jeder Vierte Mensch in Deutschland hat Migrationshintergrund. Tendenz steigend seit Jahren und Jahrzehnten! Gegen diese Entwicklung können Menschen wie Sie nicht tun!

        • 3G
          39167 (Profil gelöscht)
          @83492 (Profil gelöscht):

          Ich kann Ihnen nur zustimmen!

          Drückt alles aus, was viele meiner Freunde, Bekannten, Familie und auch ich, denke!

  • Es würde mich wirklich glücklich machen, könnten wir allen Hilfesuchenden helfen. Das meine ich sehr ehrlich. Doch bei allem wohlgemeinten Wille zur Hilfe müssen wir dennoch erkennen, dass unsere Möglichkeiten zur Hilfe endlich sind; und, dass hier zunehmend Munition für den braunen Mopp geliefert wird, wenn es uns nicht gelingt das Flüchtlingsthema, inkl. Familiennachzug, UNideologisch, entsprechend der Fakten, sachlich und zukunftsorientiert zu lösen.

    Skandalös ist, dass es die BRD offenbar nicht hinbekommt verlässliche Zahlen zu liefern, weshalb jeder Zahlen betreffend den Familiennachzug in den Raum stellen kann, ohne dass diese Zahlen überprüfbar wären. Auf dieser Basis lässt sich keine belastbare Lösung finden.

    Klar ist aber auch, dass wir auf Dauer nicht unbegrenzt Menschen aufnehmen können, ZUMAL WIR IHNEN JA KEINERLEI PERSPEKTIVE IN DEUTSCHLAND BIETEN! Denn nur aufnehmen und dann die Menschen arm und perspektivlos im Stich lassen geht nicht, da es schlicht unmenschlich ist. An diesem Maßstab muss sich die Anzahl der Aufzunehmenden orientieren. Dieser Maßstab ließe sich deutlich ausweiten, würden die Kosten der Flüchtlingsaufnahme nicht ganz überwiegend von den Sozialkassen zu tragen sein, welche ja nicht unwesentlich von den gedrückten Lohnsklaven in Deutschland befüllt werden. Wir müssen endlich die private Vermögenssteuer wiedereinführen und spürbar erheben. Und infolge der Endlichkeit unserer Hilfsmöglichkeiten müssen wir uns auch schließlich zu einer Anpassung von Art. 16a GG durchringen, sowie kombiniert zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes. Denn eine „Flucht“ in die Sozialkassen wird auf Dauer nicht funktionieren, zu weiteren Kürzungen von Leistungen führen, und so den braunen Mopp aufblühen lassen. Dies gilt es aber unter allen Umständen zu verhindern!

    • @tazeline:

      Wer so denkt, der akzeptiert das auch, dass in Deutschland bald eine Million von Wohnungslosen Menschen sein werden können. Es gibt einen Unterschied, ob man jemanden helfen kann oder will!

    • @tazeline:

      Liebe Tazeline,

      ich kann Ihnen ja in vielen Aussagen zustimmen, aber nicht im Grundtenor. Es geht um Menschenrechte, die viele Länder und auch Deutschland einhalten wollen und sollen. Da gibt es Pflichten, die nicht einfach aufgegeben werden können. Wer das nicht mehr sieht, ist dem "braunen Mob" schon auf dem Leim gegangen.

      • @benwolf:

        In den Artikeln der Menschenrechte geht es nur um Asyl bei Verfolgung. Von Flucht vor Krieg steht da nichts. Das ist woanders geregelt. Und dafür kann es dann sehr wohl Einschränkungen geben

        • @Frank Martell:

          4,9 Millionen Flüchtlinge

           

          kamen in der Zeit von 1945 bis 1989 aus dem kommunistischen Machtbereich zwischen Elbe und Oder in den Westen. Allein in der Zeit von 1961 bis 1989 flohen mehr als 1,25 Millionen Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik. Die meisten kamen in den Jahren als die Mauer gebaut wurde und als sie fiel. 236.390 verließen die DDR 1961. 388.396 waren es 1989, in dem Jahr als die Mauer fiel.

           

          Rund

           

          300.000 Ostdeutsche

           

          flohen von 1961 bis 1989 "illegal" in den Westen. Die meisten kehrten von Westbesuchen nicht zurück. Die Stasi zählte 38.063 gescheiterte Fluchtversuche zwischen 1976 und 1988 an der Grenze, also über 3.100 pro Jahr.

           

          5.500 DDR-Bürger

           

          schwammen durch die Ostsee in die Freiheit. 174 ertranken, 4.522 Menschen wurden erwischt und festgenommen. Nur 913 gelang die Flucht übers Wasser.

           

          221 Todesurteile

           

          wurden in der DDR verhängt, 164 vollstreckt.

           

          136 Menschen

           

          sind nach derzeitigem Forschungsstand nachweislich allein an der Berliner Mauer erschossen worden, beim Fluchtversuch verunglückt oder nahmen sich nach einem gescheiterten Fluchtversuch das Leben. Hinzu kommen 251 Tote, die Grenzkontrollen in Berlin nicht überlebt haben.

           

          6.000 Menschen

           

          nahmen sich in der DDR jedes Jahr das Leben.

          https://www.stern.de/politik/deutschland/mauerfall/statistik-des-schreckens-eine-diktatur-in-zahlen-3448144.html

  • Eine pauschale Untersagung des Familiennachzuges verstößt sicherlich gegen geltendes Recht und sollte daher unter keinen Umständen fortgesetzt werden.

     

    Auch das Recht auf Asyl kennt in diesem Sinne keine Obergrenze und darf nicht eingeschränkt werden. Ungeachtet dessen kann ein Zuzug von Flüchtlingen durch Grenzkontrollen und notfalls durch Grenzschließungen begrenzt werden. Weder das Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention gewähren ein ungehindertes Recht auf Grenzübertretung (zuletzt entschieden durch den EuGH). Insoweit kann der Zuzug selbstverständlich beschränkt werden. Obergrenzen beim Zuzug wären daher ohne weiteres zulässig (auch wenn 200.000 p.a. sicherlich zu hoch erscheint).

  • "Doch Menschenrechte kennen keine Obergrenze."

     

    Wirklich? Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde z.B. inklusive Bildung zu Menschenrecht in der Bundesrepublik (Art 24.2.a und b).

    Wie oft konnte man (auch in der taz) lesen: zu wenig Geld, zu wenig Lehrer, zu viel Kinder, zu wenig...., zu viel....

    Dabei habe wir hier noch keine Inklusion - von der spricht man erst jenseits der Regelbeschulungsquote von 80% (Durchschnitt in OECD? ca. 87%). Dieses Land ist gerade bei 40% angekommen und rudert schon mit links und rechts zurück. Also wie war das nochmal mit Menschenrechten und Obergrenze?