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Kommentar Freispruch für NaziArchaisch, aber opfer-freundlich

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Wenn die Antifa mit Gewalt beginnt, macht sie Nazis zu Angegriffenen, die sich wehren dürfen. Die Gesetzeslage zur Notwehr darf trotzdem nicht aufgeweicht werden.

Hier nur eine Geste, aber wer andere angreift, muss selbst das Risiko tragen, dass diese massiv zurückschlagen – Antifa-Demo in Berlin Bild: dpa

I st das Urteil ein Skandal oder rechtsstaatliche Normalität? In Freiburg wurde ein Ex-NPDler freigesprochen, nachdem er mit dem Auto einen Linken angefahren hatte, der ihn angreifen wollte. Das Freiburger Landgericht hielt Notwehr für möglich, obwohl der Nazi sich genau so eine Situation zuvor gewünscht hatte, um straflos töten zu können.

Im konkreten Fall hätte es durchaus einige Ansatzpunkte gegeben, dem Nazi den Verteidigungswillen abzusprechen. Wenn es ihm vor allem auf die Vernichtung der Gegner ankam und nicht auf die Verteidigung der eigenen Unversehrtheit, dann hätte er sich nicht auf Notwehr berufen können und wäre wegen versuchten Mordes bestraft worden. Die Abgrenzung war in der konkreten Konstellation aber unendlich schwierig. Attackierte der Nazi die Linken, weil er sie schon immer töten wollte oder doch eher weil sie gerade dabei waren, ihn anzugreifen? Im ersten Fall wäre sein Gegenangriff strafbar, im zweiten Fall läge rechtmäßige Notwehr vor. Das Urteil des Freiburger Landgerichts („im Zweifel für den Angeklagten“) ist da nicht die schlechteste Lösung und der Freispruch dürfte auch einer möglichen Revision beim Bundesgerichtshof standhalten.

Wenn also das Gerichtsurteil nicht das Problem ist, ist es dann die Gesetzeslage? Geht das Notwehrrecht zu weit? Auf den ersten Blick könnte man das meinen. Denn das Notwehrrecht ist ziemlich großzügig. Es gelten nur zwei Einschränkungen. Erstens ist nur soviel Gewalt zulässig, wie man braucht, um den Angriff sicher abzuwenden.

Zweitens darf es kein völliges Missverhältnis der beteiligten Rechtsgüter geben. Der Angegriffene muss aber nicht flüchten, auch wenn es möglich wäre. Er darf sich mit Gewalt verteidigen und dabei auch zum Gegenangriff übergehen. Dabei darf er auch unverhältnismäßige Mittel einsetzen. Der Nazi im Freiburger Fall durfte sich also gegen drohende Prügel mit einer lebensgefährlichen Auto-Attacke wehren.

Brauchen wir nun ein neues Notwehrrecht? Soll die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die sonst nur den Staat gegenüber dem Bürger bindet, nun auch für den Streit zwischen Bürgern eingeführt werden? Auf den ersten Blick wirkt das sympathisch und modern. Der angegriffene Nazi hätte dann nur flüchten oder zurückprügeln, aber keine tödliche Gewalt benutzen dürfen.

Keine allzustrengen Vorgaben machen Sinn

Doch ein neues Gesetz gälte nicht nur für Nazis, sondern auch in vielen anderen Konstellationen. Etwa wenn eine Frau von einem Vergewaltiger angegriffen wird, oder wenn ein Flüchtling sich gegen einen aggressiven Rassisten wehren muss. Es macht durchaus Sinn, dem Opfer eines Angriffs bei seiner Verteidigung keine allzustrengen Vorgaben zu machen. Sonst sitzt am Ende das Opfer eines Angriffs im Gefängnis, obwohl es sich nur gewehrt hat.

Wer andere angreift, muss vielmehr selbst das Risiko tragen, dass diese massiv zurückschlagen. Der Angreifer soll sich nicht darauf verlassen können, dass das Opfer in vielen Fällen nur fliehen könnte und nicht effektiv zum Gegenschlag übergehen dürfte. Die Gesetzeslage zur Notwehr mag zwar archaisch wirken, aber sie ist auch opfer-freundlich und sollte daher nicht aufgeweicht werden.

Das Problem ist vielmehr eine Strategie der Antifa, die Nazis offensiv und gewalttätig angreift, schon weil sie Nazis sind. Diese Strategie drückt sich in Slogans aus wie „Antifa heißt Angriff“ oder „Schlagt die Faschisten, wo Ihr sie trefft“. Moralisch gerechtfertigt wird das mit Formeln wie „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“. Im konkreten Fall wurde der Nazi angegriffen, weil er Gesinnungsgenossen den Weg zu einem Rechtsrock-Konzert weisen wollte.

Wenn die Antifa aber offensiv mit der Gewalt beginnt, macht sie Nazis automatisch zu Angegriffenen, die sich wehren dürfen. Es ist dann weder ein Fehler der Gerichte noch der Rechtslage, wenn angegriffene Nazis sich auf ein Notwehrrecht berufen können. Die Antifa mag dann noch so sehr auf die bürgerliche Justiz fluchen. Der Freispruch der Freiburger Richter für den angeklagten Nazi war kein Akt der Sympathie – das ganz sicher nicht –, sondern eine respektable Anwendung rechtsstaatlicher Regeln.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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61 Kommentare

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  • G
    gast

    Eigentor für die Antifa! Ich nehme mal an, bei der Urteilsfindung hat auch der Umstand eine Rolle gespielt, dass der Angriff auf die Verhinderung eines Konzertbesuchs abgezielt hat – ein wirklich banaler Anlass, unabhängig davon, ob man rechts, links oder Richter ist. Warum ist man dem Angeklagten nicht zum Veranstaltungsort gefolgt, um die Polizei auf das Treffen aufmerksam zu machen? Stattdessen hat man lieber den wilden Mann markiert…

    • @gast:

      Richtig erkannt; die unauffällige Verfolgung des Nazis und die Ortsfeststellung und Anzeige eines illegalen Rechtsrockkonzerts wäre der taktisch klügere Weg gewesen.

  • C
    Celsus

    Der Angegriffene war nur früher mal bei der NPD? Das wäre möglicher Weise sogar das Ergebnis einer gelungene Ausstiegshilfe wie sie ja zum Beispiel von EXIT geleistet wird. Wie ist denn die heutige Einstellung des Ex-NPDlers und war dies dem Angreifer bekannt?

     

    Zudem wirft die Angriffssituation auf einen Auto fahrenden Mann zu denken. Wie war das möglich?

  • N
    Nudelholz

    Dieser Kommentar ist doch hinten und vorne unpassend!

     

    Hier ist doch nicht die Schärfe des (in deutschland durchaus sehr, und in meinen Augen: zu scharfen!) § 32 die Frage, sondern nur die Sachverhaltsfeststellung des Gerichts. Und auf dem Boden, auf dem es steht, wäre der Täter auch bei einem weniger scharfen Notwehrrecht freizusprechen gewesen! (Bed.: Es stand hier nunmal "Leben gegen Leben"; hier ist nicht nu kein "krasses", sondern gar kein Missverhältnis gegeben!)

     

    Dagegen teile ich die grds. Meinung, das scharfe Notwehrrecht sei gut, nicht. Ich finde alleine die Unterscheidung von Täter und Opfer im Falle einer unverhältnismässigen Notwehr als Argument völlig unsinnig bzw. zirkulär! Und zur Info: In D ist eine Tötung zur Verteidigung von 5000 DM rechtens!!! Egal, ob das Geld einem Nazi, einem Antifa, Angela Merkel oder einem Penner gehört!

    • KG
      Klaus gegen Zensur
      @Nudelholz:

      Einfach nicht Rauben. Dann passiert nichts.

  • Den Hinweis, den der Artikel aufzeigt, dass Provokationen der Neonazis darauf angelegt sind, das Recht auf ihre Seite zu ziehen, sollten die Anhänger der Antifa genauso nutzen bzw. nutzen können.

    Doch wie wäre das im Umkehrfall -z.b in Hoyerswerda wo Neonazis mit Mord- bzw. vergewaltigungsdrohungen vor der Wohnung eines Pärchens agierten-

    zu werten?

    • M
      Mephisto
      @silversurfer:

      Hoyerserda war ein anderer Fall, dort ging es um Bedrohung, ohne tätlichen Angriff.Dort wurde vor einer geschlossenen Wohnung randaliert.Wenn die Randaliere die Tür eingetreten hätten und zum Angriff übergegangen wären, hätte sich das Paar mit Allem verteidigen dürfen (Küchenmesser, Schusswaffen,Hammer...).Wenn ein oder mehrere Angreifer dann verletzt (auch tödlich verletzt) geworden wären, wäre das Paar (Notwehr) auch freigesprochen worden.Der Angreifer ist stets für die Folgen des Angriffs verantwortlich, der Angegriffene darf sich wehren, muss nicht fliehen und darf sogar zum Gegenangriff übergehen.

      • R
        Ricky
        @Mephisto:

        der Sachverhalt war etwas anders; wie die Frau im Interview erklärte, standen Nazis IN IHRER WOHNUNG VOR IHR und haben IM BEISEIN eines POLIZISTEN mit Vergewaltigung gedroht

        • M
          Mephisto
          @Ricky:

          Nein, mein Kommentar bezog sich auf das Geschehen vor dem Eintreffen der Polizei.Da waren die Randalierer vor der Wohnung.Sie beziehen sich auf Vorgänge im Beisein der Polizei (also in Anwesenheit des Gewaltmonopols).Auch dies war eine Bedrohung ohne tätlichen Angriff.

  • B
    Balduin

    Der deutsche Bürger hat die Pflicht, die Verfassung und die Gesellschaft vor Nazis zu schützen, wenn der Staat dieser Pflicht nicht nachkommt.

    • M
      Mephisto
      @Balduin:

      "Der deutsche Bürger hat die Pflicht, die Verfassung und die Gesellschaft vor Nazis zu schützen, wenn der Staat dieser Pflicht nicht nachkommt."

      Nö, hat er nicht. Er hat die Demokratie an sich vor JEDEM zu schützen, WENN, das Gewaltmonopol dazu nicht in der Lage ist (weil nicht mehr vorhanden).Sprich: Wenn Polizei oder Bundeswehr nicht mehr (vor Ort)existieren, darf der Bürger selbst zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der ordnung tätig werden (mit allen Mitteln).Nennt sich "wehrhafte Demokratie", zielt nicht auf Nazis, sondern gilt ganz allgemein.

  • Ein vorbeugender Mordanschlag ist also rechtens.

    Immer vorausgesetzt, man ist Nazi.

    • @vic:

      Notwehr, nicht Mordanschlag. Der Angriff ging von der Gegenseite aus. Und wer angreift, und dann den kürzeren Zieht, der kann dann eben nicht zu Gericht rennen und von Papa Staat verlangen das der den sich verteidigenden bestraft.

    • @vic:

      Du verkennst den Sachverhalt. Jemand wurde angegriffen und hat sich verteidigt. Wenn ein Angreifer dabei Schaden nimmt, ist das das Problem des Angreifers und nicht des Verteidigers.

    • B
      Balduin
      @vic:

      So ist nun die Frage der Notwehr nur eine Frage der Inszenierung.

  • C
    Chris

    Ein guter Kommentar. Wir müssen in einer Demokratie damit leben, dass es Menschen gibt, die politisch etwas vertreten, was uns zuwider ist. Dagegen dürfen wir gewaltfrei auch lautstark demonstrieren oder medial agitieren. Wer allerdings meint, Gewalt gegen Andersdenkende ausüben zu müssen, darf sich dann nicht beklagen, wenn er in Notwehr selbst etwas abbekommt. Wenn mich, meine Familie oder mein Eigentum jemand angreift, egal aus welchen Motiven, werde ich mich auch mit allen denkbaren Mitteln zur Wehr setzen

  • HP
    Horst Pachulke

    Es ist in der Tat davon abzuraten, Menschen in eine Situation zu bringen, in der sie Notwehr üben dürfen bzw. müssen.

    Schließlich handelt es sich dabei um Situationen, die ich weder mir noch meinem ärgsten Feind wünsche. Allerdings bin ich auch Humanist - und Pazifist.

  • R
    Ruhender

    Immerhin hat man den NSU jahrelang unbehelligt morden lassen, wenn nicht sogar regelrecht protektioniert.

  • B
    Balduin

    Der Bürger hat die Pflicht, die Gesellschaft gegen Nazis zu verteidigen, wenn der Staat dieser Pflicht nicht nachkommt. Polizisten schauen zu, wenn Nazis Pogrome veranstalten. Polizisten empfehlen Opfern von Nazi-Terror, die Stadt zu wechseln, anstatt sie zu schützen. Ihr pseudojuristisches Klein-Klein-Gewäsch, Herr Rath, verkennt die Realitäten in diesem Lande. Wohl auch schon braunblind geworden, in der allgemeinen Renazifizierungsstimmung?

  • @ Asklepios:

    „Diese Voraussetzung dürfte allerdings so gut wie nie vorkommen, da die Polizei erst dann gewalttätig einschreitet, wenn Gewalt im Vorgeschehen stattfand.“

    Das ist ein sehr gutgläubiges Bild, welches sie von der Polizei zeichnen. Allein die Handlungen der Polizei gegen die Blockupy Demonstranten in Frankfurt kann man als polizeiliche Gewalt ohne vorhergehende Gewalt der Demonstranten klassifizieren. Die Geschehnisse in Hamburg deuten ebenfalls daraufhin, bei Stuttgart 21 ebenfalls. Die Polizei ist eben nicht überall und nicht für jeden ihr Freund und Helfer, sondern häufig genug Erfüllungsgehilfe und Schutzmacht der Politik und Wirtschaft…

    Ansonsten kann ich dem Artikel im Prinzip natürlich zustimmen, auch wenn Rudeboys Anführungen zu bedenken sind…

    • @Manuel:

      Die Polizei darf erst einschreiten, wenn ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Wird dem Einschreiten mit Gewalt begegnet, dann darf die Polizei auch gewaltsam Vorgehen.

       

      Nicht anderes lag auch in den von dir genannten Beispielen vor.

      • @Asklepios:

        Ihre Gutgläubigkeit bezüglich der Polizei mag ja für Sie ganz schön sein.

        Aber oft genug gab es in der Vergangenheit Beispiele, wo die Polizei als Erfüllungsgehilfe politischer oder wirtschaftlicher Interessen oder gar als "Agent Provokateur" aufgetreten ist.

        Hier nur zwei Beispiele:

        http://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Wagner

        http://de.wikipedia.org/wiki/Demonstrationen_in_Hamburg_am_21._Dezember_2013

        • @Tortes:

          Wie kommst du darauf, dass das passende Beispiele sind?

          • @Asklepios:

            Ganz einfach; lesen :-)

            • @Tortes:

              Also weißt du selbst nicht so recht, warum das passende Beispiele sein sollen.

               

              In beiden Fällen ging die Polizei gegen rechtswidriges Verhalten vor.

      • HP
        Horst Pachulke
        @Asklepios:

        Falls die Polizei aber ohne Vorliegen ausreichender Gründe einrschreitet, darf man sich durchaus gegen die unrechtmäßig angewendete Gewalt zur Wehr setzen. Das wird vom BVerfG regelmäßig festgestellt. Auch bei illegalen Maßnahmen der Polizei gilt: Recht braucht Unrecht nicht zu weichen. Da es sich bei Polizisten in der Regel um relativ gut passiv geschützte, bewaffnete Einheiten handelt, brauchen Sie da dann auch nicht mit Wattebällchen oder Puderzucker werfen. Sie sollten aber Gewahr sein, dass Sie Ihre Handlungen vor einem Gericht begründen müssen. Und dass - wie von Ihnen beschrieben - durchaus Situationen existieren, wo die Polizei Gewalt anwenden darf. Rechtlich gesehen.

        Als Beispiel möchte ich anführen die Schah-Demonstration in Berlin 1967. Damals stand in der Presse etwas von einer Wurst, auf die eingeprügelt wurde, bis sie platzte. Hierbei handelte es sich um die Demonstration. Inzwischen ist die Einsatzleitung mit ihren Äußerungen aber meist vorsichtiger - vor Gericht ist der Nachweis also schwerer zu führen, dass es sich um einen illegalen Gewalteinsatz handelte.

        • @Horst Pachulke:

          hmm, Sie meinen sicherlich die Demonstration, als der DDR/Stasi-Agent Kurras den westberliner Studenten Benno Ohnesorg abgeknallt hat?!?

  • Wie soll´s denn sein? Notwehr gilt für alle, aber für diejenigen mit falscher Gesinnung (Nazis etc.) nicht?

    • @Horsti:

      Notwehr mit Ansage galt bislang noch nie, aber bei Nazis machen unsere linksextremen Gerichte schon mal eine Ausnahme.

      • KG
        Klaus gegen Zensur
        @Rainer B.:

        Er hat ja nicht mittels Fengg-Schui die Antifa dazu gebracht ihm aufzulauern. Das haben die sich schon selbst ausgedacht.

      • J
        jp
        @Rainer B.:

        Naja, er mag sich vielleicht so eine Situation gewünscht haben, aber was ändert das schon? Die Absicht der Angreifer war ja trotzdem echt. Und man kann ja auch nicht behaupten dass er sie provoziert hätte.

        • @jp:

          Er hätte sich aber problemlos aus der Situation entziehen können. Deshalb ist Notwehr schon arg konstruiert. Zusammen mit der Ansage völlig unglaubwürdig.

  • Super Logik! Und wir bleiben im Rechts-Links Schema.

    Sie schreiben: "Dem Nazi wird vom Autor und von der nazifreundlichen Justiz ein Notwehrrecht für seinen Mordanschlag zugesprochen, das man für einen Antifa niemals gelten lassen würde, der sich gegen Polizeigewalt wehrt."

    Denken Sie wirklich einem Nazi, einem Bauern bei der AKW Demo in Gorleben oder weiß ich wem der in Auseinandersetzung mit der Polizei ist wird mehr Recht zugesprochen, einfach weil der Staat gegen die Linken bzw. Antifa ist?

  • Wer irgendwo mit Quartzhandschuhen hingeht, ist nun einmal der Aggressor. Da ist auch egal wer Nazi ist, wer Links ist, wer Tierschützer ist, oder wer für rosa Elefanten ist.

    • @Tim Leuther:

      Irgendwie Komisch das der Kommentar erst jetzt auftaucht. Deutlich nach diesem Geschriebene tauchten deutlich früher auf. Und dann wird der Nachträglich hier einsortiert.

       

      Wohl Rastafahndung bei der Taz. Wer keine Rastas hat, wird 30 Stunden später freigeschaltet.

  • Dieser technokratischen, formaljuristischen Logik kann ich nichts abgewinnen. Ein einfaches Beispiel widerlegt die im Artikel aufgestellten Behauptungen: Wenn die Polizei mal wieder eine Antifademo gewalttätig angreift und die Antifas wehren sich dagegen ebenfalls mit Gewalt - dann würde die Justiz ganz sicher kein Notwehrrecht für die Antifas geltend machen. Es wird hier also mit verschiedenem Maßstab gemessen. Dem Nazi wird vom Autor und von der nazifreundlichen Justiz ein Notwehrrecht für seinen Mordanschlag zugesprochen, das man für einen Antifa niemals gelten lassen würde, der sich gegen Polizeigewalt wehrt.

    • @Rudeboy:

      Doch die Justiz würde auch in diesem Fall Notwehr geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gewalttätigen Handlungen der Polizei rechtswidrig sind. Diese Voraussetzung dürfte allerdings so gut wie nie vorkommen, da die Polizei erst dann gewalttätig einschreitet, wenn Gewalt im Vorgeschehen stattfand.

      • @Asklepios:

        .... die aber nicht auf die einzelne Person festgelegt werden kann, und schon ist die Rechtssprechung auf dünnem Eis. Kollektivhaftung oder besser politische Mithaftung sieht das Recht nicht vor.

      • HP
        Horst Pachulke
        @Asklepios:

        Voraussetzung wäre zunächst einmal eine Antifa, die a) Anzeige erstattet und b) nicht nach der zu erwartenden Niederlage in der ersten Instanz "ach menno, böser Staat" sagt und nicht bis zum höchsten Gericht zieht.

    • @Rudeboy:

      Weil Polizisten keine Zivilisten sind.

  • L
    Lazftp

    "Das Problem ist vielmehr eine Strategie der Antifa, die Nazis offensiv und gewalttätig angreift, schon weil sie Nazis sind."

     

    Ansich kein schlechter Artikel, doch sollte man von einem Journalisten (welcher sich mit der Thematik auseinandersetzt) erwarten nicht in BZ-Sprache von "der Antifa" zu sprechen. "Die (eine) Antifa" gibt es nicht, viel eher gibt es gewaltbereite, sowie gewaltablehnende antifaschistische Gruppen.

  • S
    Somaro

    Das Recht ist für alle gleich.

    In dubio pro reo gilt auch für Rechtsextreme und auch das Notwehrecht gilt natürlich für Rechtsextreme.

     

    Man kann nicht beides haben.

    Entweder man sagt, dass man ein gerechtes System haben will, dass alle gleich behandelt.

    Oder man ändert die Gesetze weil auch Extremisten davon profitieren.

     

    Im Ersten Fall ist man das was man sein will: Ein Kämpfer für Gerechtigkeit und ein gerechtes System. Im Zweiten Fall ist man das, was man doch angeblich so bekämpft.

  • Geht doch.

    Dieser Kommentar beweist, dass man durchaus parteiisch sein kann und trotzdem korrekt.

    Gute Arbeit, Christian Rath.

  • A
    Arne

    Dem Autor ist hoffentlich klar, dass er seine Argumentation 1:1 auf den Fall der Tötung von Trayvon Martin in Florida übertragen kann.

    Der Freispruch des Täters erzeugte aber in einem demokratischen Land wie der USA heftigste Unruhe, im Kongreß trat eine Abgeordneter mit Kapuzenpulli auf, um gegen diese Rechtssprechung zu argumentieren, die die Anwendung von Mordwerkzeugen (Waffen UND Autos) rechtfertigt.

    Hier in Deutschland spricht die Öffentlichkeit sofort davon, dass ein vermuteter Angriff mit Pfefferspray oder Handschuhen den Einsatz eines Autos rechtfertigt, um sichzu wehren. Der Autolobby wird hier noch die Arbeit abgenommen, die in den USA die Schußwaffenlobby übernimmt.

     

    Aber gut: Dann wird der Autor sicher es auch richtig finden, wenn man nunmehr Antifaschisten in Hoyerswerda nicht mehr den Wegzug aus dieser Stadt empfiehlt, sondern die Beaffnung mit all den Mordwerkzeugen, die in Deutschland legalisiert sind.

    Wer mal eine Horde Nazis auf der Straße sieht und gerade im Auto sitzt: Einfach drauf los fahren. Man kann sich z.B. in Hoyerswerda ja wohl dauernd bedroht fühlen von denen.

    Überlegt Euch mal, ob diese Rechtssprechung wirklich zum Schutze der Angegriffenen ist, wenn Angriff der Flucht vorzuziehen ist oder ob das nicht der Anfang von Aufforderung zur Lynchjustiz ist.

  • N
    noone

    Das Problem hierbei ist, dass der Nazi sich doch genau diese Situation gewünscht hat. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann noch Notwer sein kann. - Sonst klar, aber so?

  • A
    ama.dablam

    Gerne bezahlt...

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Überreaktionen sind in Notwehrsituationen erlaubt. Na klar, sonst könnten sich auch 'ne Menge Polizisten nicht mehr auf Notwehr berufen, weil sie geistig verwirrte Leute abknallen.

    • @774 (Profil gelöscht):

      Schon wieder ahnungslos oder wollen Sie bloß mit Unkenntnis provozieren?

       

      Die BOS haben beim Schusswaffengebruch durchaus die "Gefahrenabwehe" nund nicht bloß "Notweher/Nothilfe" als Rechtfertigungsgründe!

       

      Und da wird formal auch nicht "abgeknallt" sondern "ein gegenwärtiger rechtswidiger Angriff" gestoppt.Einfach mal nachlesen, oh ich vergaß; Fachliteratur mögen Sie ja nicht.

       

      Glück auf!

       

      Karl

      • 7G
        774 (Profil gelöscht)
        @KarlM:

        Lieber ahnungslos, als skrupellos. Und wie jeder normale Mensch, mache ich um alles, was in Amtsdeutsch verfaßt ist, gerne einen großen Bogen.

         

        Wie wär's, wenn Sie mal zur Abwechslung etwas schreiben würden, was nicht alle zu Tode langweilt? Aber als Kommiskopp geht es halt nicht besser.

    • A
      ama.dablam
      @774 (Profil gelöscht):

      Überreaktionen sind in Notwehrsituationen tatsächlich in Grenzen zwar nicht per se erlaubt, aber nicht rechtswidrig. Ich kann, manchmal in Sekundenbruchteilen, nicht entscheiden, wo jetzt die Angemessenheit endet.

       

      Abstrahieren Sie einfach mal vom konkreten Fall des Rechtsradikalen. Jeder Mensch hat das Recht, sich am Leben und bei Gesundheit zu halten.

      • 7G
        774 (Profil gelöscht)
        @ama.dablam:

        "In Sekundenbruchteilen kann man nicht entscheiden, wo die Angemessenheit endet." - Tolles Gesetz! Dann kann man also theoretisch jeden töten, nur weil man sich vor ihm erschrickt.

  • CL
    Conrad Lorenz

    Rechter Pöbel linker Pöbel ist und bleibt Pöbel.

  • Diesem Bericht kann ich nur voll und ganz zustimmen. Ich bin gespannt auf die empörten Kommentare der "ideologisch besseren Tazleser", für die anscheinend unabdingbar der Faustschlag eines Linken weniger bis keine Gewalt gegenüber dem Faustschlag eines Rechten darstellt.

    Mir ist es übrigens egal von wem ich eine aufs Maul bekomme, es tut einfach weh. Wenn ich zuvor massiv provoziert habe bin ich selber schuld (sozusagen selber blöd), wenn ich einfach so eine Abbekomme bin ich Opfer egal wer der Täter war.

    • @Wolfgang:

      Ja, ich habe das ironisch gemeint

    • @Wolfgang:

      Abgesehen von der Verallgemeinerung "ideologisch besseren Tazleser", die nicht gerade Ihre Offenheit oder Intelligenz unterstreicht, stimme ich Ihnen zu.

      • @anteater:

        Ironie ist doch wohl ein Zeichen von Intelligenz. Finden Sie nicht?

        • @Asklepios:

          Meinen Sie wirklich, dass Wolfgang das ironisch gemeint hat?

          • @anteater:

            Ja. Und wie Sie sehen, "gesteht" er es.

    • P
      Peter
      @Wolfgang:

      Ist schon erstaunlich, dass es so viele Zitate gibt, die den "ideologisch besseren Tazleser[n]" eine Meinung unterstellen und schon mal vorsorglich auf ihr rumtrampeln - bevor diese sich überhaupt geäußert haben.

      Achja, wo haben Sie eigentlich den Begriff her? Oder sollen die Anführungszeichen hier nur suggerieren, es handele sich um eine feststehende Wendung und nicht nur um eine überzeichnete Formulierung Ihrerseits? ;)

    • I
      Interpretator
      @Wolfgang:

      Ich frage mich ja, wenn ich die Kommentare im Allgemeinen so lese, ob die TAZ überhaupt noch "ideologisch bessere Leser" hat. Ich zähle mich auch nicht (mehr) zum linken Spektrum, aber kommentiere. Irgendwie ist es doch interessant, dass man von der TAZ nicht loskommt. Gut, dass es sie gibt, wäre ja schlimm, wenn man immer nur das lesen würde, was man sowieso schon gewusst hat ...

  • Ein tragisches Beispiel, wie wirkungslos politische Gewalt nun einmal ist.

     

    "Moralisch gerechtfertigt wird das mit Formeln wie „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“."

     

    Bei dieser Formel handelt es sich nicht um eine Rechtfertigung, sondern um einen sehr dürftigen Rechtfertigungsversuch. Wenn Menschen der Antifa so argumentieren sollten, dann haben die wohl auch nichts dagegen wenn andere "Verbrecher" oder zu Verbrechern erklärte Menschen in Parks oder auf offener Straße vom Bürgermob gelyncht werden.