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Kommentar Fall PolanskiEin kleines Vergehen

Kommentar von Kirsten Reinhardt

Roman Polanski ist frei. Und wieder einmal vertut sich die Presse in der Wortwahl. Oder wie sonst würden Sie den Euphemismus "sich vergehen" bewerten?

R oman Polanskis Hausarrest ist beendet. Der Regisseur darf die Fußfessel abstreifen, die ihn seit neun Monaten an sein Gstaader Chalet gebunden hat, und wieder über Filmfeste tingeln - ohne Angst, an die USA aufgeliefert zu werden. Dort hatte der Regisseur, wie inzwischen weitläufig bekannt, 1977 in Jack Nicholsons Villa eine 13-Jährige mit Alkohol und Beruhigungsmitteln ausgeschaltet und durchgevögelt.

Halt, Pardon - um im Duktus bestimmter Nachrichtenagenturen und Medien zu bleiben, muss es natürlich heißen: Er hat sich an dem Mädchen "vergangen". Diesem Euphemismus folgen in Berichten über das Auslieferungsgesuch der USA gerne Sätze wie "… obwohl sie ihm inzwischen verziehen hat" oder "… obwohl die Tat schon über 30 Jahre her ist".

Aber bleiben wir bei der Formulierung des "Sichvergehens". Haben Sie dabei nicht auch einen kleinen Jungen im Kopf, der mit dem Finger in der Marmelade in der Speisekammer steht? Klingt das nicht wie ein Kavaliersdelikt? Ein kleines "Vergehen" eben? Im sexuellen Kontext denkt man dabei vielleicht an penetrierte Kürbisse oder schlimmstenfalls Schafe (Roberto Benigni in "Night on Earth"), aber nicht an eine vergewaltigte 13-Jährige.

Trotzdem werden sie wieder lesen: "Polanski soll sich an einer Minderjährigen vergangen haben." Korrigieren Sie das doch, zumindest in Ihrem Kopf.

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17 Kommentare

 / 
  • DD
    Dirk Dotzert

    Genau. Aber Deutschland ist das egal: "Most of Europe has arrangements with Washington on sending wanted individuals back and forth. Britain has an extradition treaty with the U.S. and says if there is a U.S. warrant out for Polanski's arrest and he was in the country, they would have to act on it. Germany has a treaty with the U.S. too but said it wouldn't extradite Polanski. Justice Ministry spokesman Ulrich Staudigl told AP that Polanski isn't on a German wanted list and can continue to travel to the country." (AP)

  • A
    Andreas

    "Ausschalten und durchvögeln"? Die schlechtgewählte, vulgäre Wortwahl ist eine Frechheit jeder sexuell missbrauchten Person gegenüber.

    Zur Situation Polanskis: es gab ein, im US-Justizsystem übliches, Abkommen: Geständnis, dafür nur Aufenthalt in der Psychatrie. Den hatte Roman Polanski. Warum wird das hier im Kommentar ignoriert? Das hat nichts mit Promi-Status zu tun. Ganz ehrlich? Soll ein Vergewaltiger nach verbüßter Strafe (sagen wir 2 Jahre) noch einmal ins Gefängnis, weil dem Richter im Nachhinein die Strafe doch nicht genehm ist?

  • ZV
    zweiter Versuch

    Zitat: "Halt, Pardon - um im Duktus bestimmter Nachrichtenagenturen und Medien zu bleiben, muss es natürlich heißen: Er hat sich an dem Mädchen "vergangen". Diesem Euphemismus folgen in Berichten über das Auslieferungsgesuch der USA gerne Sätze wie "… obwohl sie ihm inzwischen verziehen hat" oder "… obwohl die Tat schon über 30 Jahre her ist". "

     

    Was bitte soll denn DIESER Kommentar?

     

    Warum nennen Sie denn nicht korrekt die Nachrichtenagenturen und Medien mit Namen?

     

    Ich persönlich wusste bisher nicht, dass der Begriff "sich an Jemanden vergehen" ein Euphemismus ist.

    Für mich war es bisher eindeutig, dass es sich dabei um die Beschreibung des sexuellen Missbrauchs an einen minderjährigen oder sonstwie schutzbefohlenen Menschen handelt.

    Selbst forensische Gutachter verwenden in ihren Gutachten diesen Begriff vor Gerichten.

     

    Ich persönlich habe dabei niemals an die Penetration eines paar Monate alten Kürbisses gedacht. Ich habe bei dem Wort "des sich Vergehens" auch nie an Marmeladentöpfe in der Speisekammer gedacht. Die Autorin aber schon. Was würde S. Freud wohl dazu sagen?

     

    Hat denn das damalige Opfer des sexuellen Missbrauchs Roman Polanski verziehen? Ist das eine Tatsache, oder nicht?

     

    Liegt die Tat 30 Jahre zurück? Ist das eine Tatsache, oder nicht?

     

    Was bitte soll diese Polemik?

    Einüben von Neusprech?

     

    Und übrigens, auch das deutsche Strafgesetzbuch kennt in § 12 den Begriff des Vergehens.

  • S
    susan

    @Georg

    dachte ich genauso. "sich an jemanden vergehen" heißt nichts anderes als sexuell missbrauchen.

     

    eine steigerung im ausdruck ist notwendig, um die schwere des delikts allgemein verständlich zu machen? für mein empfinden: nein. wir sehen doch hier im kommentarbereich, wie dadurch zusätzlich noch fantasien genährt werden wie 'durchvögeln'; ist das dem opfer gegenüber eine angemessene vorstellung? einfach zum kotzen das.

  • I
    Iris

    Danke für diesen deutlichen Kommentar. Ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich höre, daß bei dem Promi Polanski damit argumentiert wird, das sei dreißig Jahre her und deshalb soll er in Ruhe gelassen werden. Die gleichen Leute wären - und das zurecht - nicht damit einverstanden, wenn sexuelle Übergriffe in kirchlichen Kontexten und an der Odenwaldschule heruntergespielt würden, weil sie dreißig Jahre her sind. Für die psychische Befindlichkeit der Betroffenen spielt es keine Rolle, ob diese Vergehen strafrechtlich verjährt sind oder nicht.

  • S
    sharron

    danke, endlich sagt es mal jemand!

  • S
    Sunny

    Ein kleiner Junge vergeht sich in der Speisekammer an einem Marmeladetopf? Also ich meine, für jemanden, der sich um Worte derart schwerwiegende Gedanken macht, ist das ein kapitaler Fehlgriff.

  • G
    Georg

    Nein, ich habe keineswegs ein marmeladenaschendes Kind im Kopf. "Das Vergehen" ist trotz der äußeren Ähnlichkeit eben keine Substantivierung von "sich (an jemandem) vergehen". Ein Vergehen kann eine kleine Sünde sein, aber sich an jemandem zu vergehen bedeutet immer ein Triebverbrechen. Deutsche Sprache, schwere Sprache. "Missbrauchen" und "vergewaltigen" wären natürlich auch angemessen, bärgen aber stärker eine Gefahr der Polemisierung. Und mich nervt es natürlich genauso, wie schwachsinnig ständig wiederholt wird, dass das Opfer ja längst verziehen habe - als hätte es in dieser Sache etwas mitzureden. Dass die Tat 30 Jahre her ist, ist erwähnenswert, da die Frage der Verjährung davon abhängt.

  • M
    Michael

    Da ist sie wieder, die TAZ die ich kenne - Schwanz ab!!!

  • T
    tristan123

    Aha, das von Ihnen verwendete "durchvögeln" ist also kein Euphemismus? Ich kann mir kaum ein unangemesseneres Wort für die Vergewaltigung einer 13jährigen vorstellen. Es lebe die Doppelmoral!

  • JS
    Jack Stern

    mein got wer das auch geschrieben hat hat mut und viel anstand zu viel für unsere zeit. vielleicht vollte das kleine mädchen sex, vielleicht hat sie einfach verschwiegen dass sie erst 13 ist. man müßte nach ihrer ethnie schauen wenn sie britische wurzeln hat ist polanski vielleicht doch unsuldig siehe den fall marco in der türkei.

  • O
    otto

    Gut, dass es noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt wurde.

    Manchmal hat man wirklich das Gefühl, für "Promis"

    gelten andere Maßstäbe!

  • R
    Robert

    Richtig so, es war und bleibt Vergewaltigung und der Staat hat die Pflicht, dies strafrechtlich zu verfolgen. Im Sinne der Signalwirkung ist unerheblich, ob das Opfer verziehen hat oder nicht.

     

    Das dieses Signal nun ausbleibt, ist für mich furchtbar und macht es anderen nur leichter, Vergewaltigung herunterzuspielen.

  • P
    pita

    Man sollte vielleicht, in dem ganzen Zusammenhang, nicht den Inhalt des letzten Filmes von Polanski ganz außer acht lassen.

    Der Film heißt "Gostwriter"

  • J
    Jovel

    Guter Kommentar. Den Kern des Nagels vollständig getroffen!

  • S
    Suppenkaspar

    Eine Redaktion die sich für das Tragen von Ganzkörpergefängnissen im Textilbereich, für die Unterdrückung der muslimischen Frau und für das Unrecht der Scharia stark macht , sollte sich mal besser um den eigenen Kopf kümmern.

  • D
    damuero

    Ich denke auch dass 'durchvögeln' eine adäquatere Wortwahl ist.