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Kommentar EuGH zum KopftuchSchule ist für alle da

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Die EuGH-Stellungnahme zum Kopftuch am Arbeitsplatz ist wichtig. Wer nicht ausgrenzen will, lässt alle religiösen Symbole zu – oder gar keins.

Wo, wenn nicht in Bildungseinrichtungen, sollte dieses Gebot der weltanschaulichen Neutralität gelten? Foto: dpa

W ird eine Muslimin diskriminiert, wenn sie im Job ihr Kopftuch nicht tragen darf? Die einen sagen so, die anderen so. Selbst Gerichte sind sich da nicht einig. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt: Eine Frau, die ihr religiös begründetes Kopftuch am Arbeitsplatz nicht tragen darf, wird nicht diskriminiert, wenn im gesamten Unternehmen jegliche religiöse Symbole verboten sind.

Ist das fair? Wertschätzend? Oder eine erneute Herabwürdigung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe? Die einen sagen so, die anderen so.

Religiöse Fragen eignen sich selten für klare, eindeutige Urteile. Ebenso wenig für Handlungsanweisungen an Menschen, sich so oder so zu verhalten. Glauben ist nun mal individuell – und emotional aufgeladen.

Deshalb ist die aktuelle Stellungnahme des EuGH zum Kopftuch am Arbeitsplatz wichtig. Sie gibt eine Richtung vor, an der sich FirmenchefInnen orientieren können: Wer niemanden ausgrenzen will, lässt in seinem Hause entweder alle religiösen Symbole zu oder gar keins.

Und in der Schule? Ganz klar: Wo sonst, wenn nicht in Bildungseinrichtungen, sollte dieses Gebot der weltanschaulichen Neutralität gelten? Schließlich geht es dort um die Vermittlung von Werten wie Gerechtigkeit, Demokratie und Meinungsfreiheit.

Religiöse Fragen eignen sich selten für klare, eindeutige Urteile

Deutschland verfährt derzeit nach dem Prinzip, dass Lehrerinnen im Unterricht durchaus ein Kopftuch tragen dürfen. Nur dort, wo es den Schulfrieden bedroht, ist es verboten. Doch wann genau ist der Schulfrieden gestört? Und wer entscheidet, was eine Störung ist oder was „nur“ Mode?

Die deutschen Gerichte sagen dazu nichts. SchulleiterInnen können also nach Gusto entscheiden – und gegebenenfalls diskriminieren. Was läge da näher, als anzuordnen: Weder ein Kopftuch noch ein Kreuz noch irgendein anderes religiöses Symbol haben in der Schule etwas zu suchen. Schule ist für alle da, selbst für AtheistInnen.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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33 Kommentare

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  • mmh! Mir egal was die auf den Kopf haben Hauptsache die haben was im Kopf und zwar Hirn.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Kopftuch?

    Für mich kein Thema, so lange es religiöse Events wie Fronleichnamsumzüge gibt.

    Da laufen bestimmt jede Menge LehrerInnen mit...

    • 3G
      33324 (Profil gelöscht)
      @571 (Profil gelöscht):

      Wo findet manIn firmeninterne Fronleichnamsumzüge ?

  • die schlußanträge http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d55091b87b12ed48dcab8cdd8b7d20d86b.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OchyNe0?text=&docid=179082&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=373840

    verdienten mindestens ein wochenend/blockseminar.

    zur vorbereitung ließe ich außer all dem, was sich aus den fußnoten ergibt https://www.uibk.ac.at/plattform-wrg/idwrg/idwrg_25.pdf

    lesen.

    auf dass sich endlich ein begriff davon bildet, was säkularisierung+globalisierung bedeutet - und was besser nicht.

     

    im übrigen: im verfahren vor dem EuGH geht es nicht um schule, sondern um betrieb, freie wirtschaft!

    konkret geht es um die arbeitsordnung dieser firma http://www.g4s.com/

    in deren arbeitsordnung *verordnet* wird:

    „Es ist den Arbeitnehmern verboten, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.“

     

    kinder dürften als kunden dieser firma eher nicht auftreten - es sei denn, die firma sähe großzügig über deren (eingeschränkte) geschäftsunfähigkeit hinweg.

     

    wem oder was soll diese neutraliät dienen?

    dem prinzip von überwachen+strafen?

  • "Was läge da näher, als anzuordnen: Weder ein Kopftuch noch ein Kreuz noch irgendein anderes religiöses Symbol haben in der Schule etwas zu suchen. Schule ist für alle da, selbst für AtheistInnen."

     

    Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass eine Schule, die überhaupt keine religiösen Symbole duldet, NUR für Atheisten da ist - vor allem, wenn das Verbot auf die Schüler erweitert werden sollte. So richtig tolerant und religionsfrei kommt mir das nicht vor.

     

    Ein freiheitlicher, säkularer Staat hat ganz gewissenhaft zu differenzieren, wo die Wahrung eigener religiöser Neutralität aufhört und die Unterdrückung von Religion, z. B. durch die Schaffung zwangsweise religions"befreiter" Räume, beginnt. Privatpersonen, die keine staatliche Autorität verkörpern, kann er daher schwerlich verbieten, ihre Religion auch sichtbar auszuleben, egal ob sie sich gereade im eigenen Wohnzimmer oder in einer öffentlichen Anstalt aufhalten.

     

    Insoweit empfinde ich dieses knackige Schlusswort in seiner Pauschalität als überzogen und der Religionsfreiheit abträglich.

  • ich schreib's einfach auch hier noch mal rein:

    ich habe janus nicht krummgenommen, dass er meinen rückgriff auf die aufhebung der leibeigenschaft bizarr nannte. im gegenteil - ich fand, das hilft darauf zu kommen, dass und wie die argumentation in den schlußanträgen dazu führt, dass aus einem unionsrechtlichen diskriminierungsverbot eine unionsrechtliche diskriminierungserlaubnis, ja womöglich gar ein diskriminierungsgebot werden könnte.

     

    ich wäre der moderation sehr verbunden, wenn sie den gelöschten diskussionsstrang wiederherstellen könnte!

  • Wie entspannt man in England mit demThema umgeht sieht man hier: http://i.telegraph.co.uk/multimedia/archive/03209/army-sikh-palace_3209592b.jpg

    • @FraMa:

      Die Engländer haben nun mal eine ganz andere Geschichte, gerade mit Indien, was ja wohl mal ein Teil des Commonwealth war. Schließlich haben wir in Deutschland auch keine Monarchie und keine Schau-Garde wie diese abgebildete.

      • @LiebeSonneScheine:

        Der Mann ist doch kein Inder, er ist Brite. Die Unabhängigkeit liegt schon 70 Jahre zurück. Der Sikh trägt aus religiösen Gründen seinen Turban. Könnten Sie sich vorstellen, dass ein Mitglied des Wachbatillon (das ist unsere Schau-Garde) einen Turban tragen dürfte?

        • @FraMa:

          Ich hab auch nicht gesagt, dass der Mann kein Brite ist, sondern lediglich, dass die Briten eine spezielle Beziehung haben zu Indien, das mal ein Teil des Commonwealth war.

  • "Die einen sagen so, die anderen so."

    Und ich verstehe die ganze Hysterie überhaupt nicht. Wenn ich mir Fotos ansehe, die Menschen in irgendwelchen christlich-ruralen Euroecken in den 50er, 60er und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigen, dann seh ich fast überhaupt keine kopftuchlose Frau.

    Haben/hatten die jetztigen KopftuchproblematikerInnen keine Oma? Oder bloss kein Gedächtnis?

    • @Ardaga:

      Bis in die 70er Jahre hinein waren die Frauen auch in Deutschland noch relativ rechtlos. Z.B. war es nicht möglich, ohne Zustimmung des Mannes ein Konto zu eröffnen oder eine Arbeit anzunehmen.

      - Und vieles andere, was dazu gehört, z.B. dass vergewaltigte Mädchen und Frauen nicht ernst genommen wurden etc. - Auch dies ist leider in Vergessenheit geraten. Ich möchte jedenfalls auf keinen Fall in diese finsteren Zeiten zurückfallen.

      • @LiebeSonneScheine:

        Alles richtig @liebesonnescheine, ich möchte aber noch folgendes ergänzen damit es nicht allzu finster wird:

         

        Das Kopftuch, ganz pragmatisch, wurde draußen getragen. Auf dem Feld beim Heuen, Strohgarben binden und aufstellen, Unkraut hacken, Rüben vereinzeln etc. oder im Stall beim Kühe melken oder Hühner füttern und Eier sammeln weil man sich damals nicht jeden Tag unter die Dusche stellen konnte.

        Im Haus wurde das Kopftuch abgelegt. So habe ich es zumindest bei meiner Oma noch erlebt.

         

        Und wenn so ein Bauernmädchen selten genug Gelegenheit hatte die mittlerer Reife zu machen, sogar Abi zu machen und zu studieren oder zumindest aufs "Puddingkolleg" zu gehen hat sie ganz sicher kein Kopftuch mehr getragen wenn sie dann selber vor der Klasse stand oder eine Bürojob bekam.

         

        Spätestens nach dem sozialen Aufstieg wurde dann so mancher alte Zopf abgeschnitten und wenn der Alte zu Hause noch so viel knurrte.

        Das scheint unseren muslimischen Mitbürgerinnen zum Teil oder neuerdings wieder schwer zu fallen.

         

        Die Frage bleibt natürlich was für die Emanzipation dieser Frauen wichtiger ist: zuerst das Kopftuch abzulegen oder überhaupt erst einmal mit einem Job aus dem Haus zu kommen.

         

        Deshalb finde ich das die Arbeitgeber da schon wenn irgend möglich flexibel sein sollten.

         

        Wenn ich aber keine Lust habe, dass in meinem Laden eine Frau mit Kopftuch, Kreuz um den Hals oder "Gott ist tot" Shirt hinter der Rezeption steht dann ist das zu akzeptieren.

        • @Waage69:

          Ja, Sie sagen es mal wieder sehr schön, ganz richtig das alles. Wollte einfach nur noch mal drauf hinweisen, dass das mit dem Kopftuch "damals" eben gar nicht soo wertfrei war, sondern auch die Stellung der Frau sich entsprechend geändert hat (und wir haben dafür gekämpft, möchte ich behaupten!). Denn letzten Endes kommt es schon aus der gleichen Tradition. Und vielleicht sollte auch noch mal dran erinnert werden, dass der "Mann mit Hut" ebenfalls "ausgestorben" ist, mit Berechtigung.

          • @LiebeSonneScheine:

            nein, schön falsch.

            denn unsere oma trug das tuch auch und nicht nur beim kirchgang+auf dem standesamt, sondern auch beim einkaufen, bei der fahrt in die stadt oder aufs land, auf markt wie jahrmarkt und auch beim empfang bei xy. wenn der gatte ihr den zugriff auf sein konto erlaubte, trug sie's auch beim geldabheben auf der bank.... besonders kecke ersetzten irgendwann das tuch durchs hütchen mit gesichtsschleier. und bis es dahin kam, dass bestimmte arbeiten auch unbedeckt verrichtet werden durften, war ein langer weg.

             

            was nun aber das eigene bankkonto angeht: das hatte die muslima immer schon. weshalb die saudi-araberin zwar nicht selbst autofahren darf - aber über ihr konto verfügt sie immer noch selbst.

             

            dass frauen in 'schland ihr eigenes konto verloren, haben sie u.a. dem doktor Martinus zu verdanken. weshalb muslimas gut daran tun, dem ruf nach einem Luther im islam mit skepsis zu begegnen.

             

            aber: all das ist leicht off-topic.

            topic ist, ob das unionsrecht entgegen der ratio legis zur faktischen diskriminierung einzelner/gruppen umfunktioniert werden darf - oder besser doch nicht.

            • @christine rölke-sommer:

              So off- topic finde ich das gar nicht.

              In unserer Gegend (südöstliches Münsterland) wurde das Kopftuch bestimmt nicht vor dem Altar getragen...

              ...war das Kopftuch Teil einer Tracht, vor allem im Osten, mag das auch wohl so gewesen sein.

               

              Aber die Zeiten sind ja nun wirklich lange vorbei und die Flüchtlingsfrauen aus den hintersten agrarischen Ecken Pommerns, Schlesiens und Ostpreussens die außerhalb des Hauses nicht nur als Witterungsschutz sondern auch aus Schicklichkeitsgründen bei fast allen Gelegenheiten eins getragen hatten wirkten damals selbst auf die hiesige Landbevökerung schon reichlich antiquiert, bzw. rückschrittlich!

               

              Ich bewege mich wohl nicht auf allzu dünnem Eis wenn ich davon ausgehe das ab den 20/30/40/50er Jahren kaum mehr eine Frau bei angestellten Tätigkeiten in der Öffentlichkeit (kommen Sie mir jetzt nicht mit Waschfrauen, Martfrauen oder Arbeiterinnen in der Fabrik wg. Staub/ Arbeitschutz bei rotierenden Maschinen) z.B. als Sekretärin oder an der Rezeption eines Hotels ein Kopfttuch getragen hat bzw. tragen durfte/wollte!

            • @christine rölke-sommer:

              Ist schon richtig, das Spezial-Thema hab ich verfehlt („all das ist leicht off-topic“). Kann zu Rechtssachen, noch dazu europäischen, fachlich auch nichts beitragen. Die Vielfachreaktion auf eine Randbemerkung zum Fetisch aber zeigt erneut: das Kopftuch ist heute ein emotionsanstachelnder Artikel geworden. Im deutschsprachigen Europa zumindest. Und mensch ereifert sich und zeigt mit dem Finger und weist hin und interpretiert (hinein und raus), und „die einen so, die anderen so“. Dabei ists doch gerade ein natürlich-kultürlicher Lauf der (emanzipatorischen) Zeit. Eure Omas/Muttis haben das Kopftuch dann irgendwann im Kasten liegen gelassen (nicht selten gegen den Widerstand der „Herren“). Mit Schulfortgang z.B., oder neuem Modediktat. Na, und warum sollte es mit den heutigen muslimischen Frauen bzw. deren Töchtern anders gehen? Ohne Einmischung von Staat in Privates.

              PS: Hier bei uns im Hinterland des Brasilo-NO tragen Frauen UND Männer zur Feldarbeit (aber oft auch darüber hinaus) breitkrempige Strohhüte. Die nicht nur lange Haare bändigen, sondern auch guten, erwünschten Schatten machen. So what? Genau!

              • @Ardaga:

                ich hab mir auch erst den link http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d55091b87b12ed48dcab8cdd8b7d20d86b.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OchyNe0?text=&docid=179082&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=373840

                rausfummen und dann lesen müssen, um drauf zu kommen, dass das tuch-auf-kopf nichts als der aufhänger ist - an dem jedoch so manche einer (auch frau Schmollack) hängen bleibt - für eine entscheidung des EuGH darüber, ob der schutz der unternehmerischen freiheit so weit gehen darf, zur vermeidung von was eigentlich(?) allen abhängig beschäftigten alles zu verbieten, was sie als person/persönlichkeit von anderen unterscheiden könnte.

                das betrifft alles, sogar die rote schleife am weltaidstag... und auch ein halstuch in regenbogen könnte verdächtig sein.

                die schleife/das halstuch könnte weltanschaulich, ja gar philosophisch sein - und damit unter die regel aus der arbeitsordnung der fa. G4S fallen, die da lautet:

                "„Es ist den Arbeitnehmern verboten, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.“

              • @Ardaga:

                Was haben jetzt breitkrempige Strohhüte bei der Feldarbeit mit Kopftuch in der Schule zu tun? Der Strohhut ist dem Wetter geschuldet, das Kopftuch der Religion. Ich seh da wirklich keine Gemeinsamkeit!

                • @LiebeSonneScheine:

                  Siehe: „So what? Genau!“

            • @christine rölke-sommer:

              Ja, eben, Autofahren darf sie nicht, die Saudi-Araberin. Und sie darf sich auch nicht unverhüllt und ohne Begleitung in der Öffentlichkeit blicken lassen. Auch die Ausübung vieler Berufstätigkeiten ist ihr versperrt, (wobei Sie mal wieder gekonnt die Tatsache ausklammern, dass Berufstätigkeit oder das Unterzeichnen von Verträgen auch ohne Zustimmung des Gatten/Vaters überhaupt nicht möglich ist) weswegen ihr das Konto nur nutzt, wenn der Gatte ihr Geld zukommen lässt oder Berufstätigkeit erlaubt.

               

              *Okay, all das ist leicht off-topic.*

               

              Aber nach meinem Empfinden bedeutet die Möglichkeit einer Diskriminierungsklage für Kopftuchträgerinnen vor allem die Benachteiligung von Muslima (oder auch anderen Frauen) ohne solches.

              Schließlich tragen sogar Nonnen und Mönche, die Tätigkeiten in der Öffentlichkeit ausüben heutzutage keine Ordenstracht mehr. Und andere Menschen mit speziellen Styling-Vorlieben oder gelebten Weltanschauungen passen sich bei Bedarf an oder verzichten auf bestimmte Jobs. Und tatsächlich ist es nicht so, dass Muslima hier in der Öffentlichkeit nicht sichtbar wären, im Gegenteil.

              • @LiebeSonneScheine:

                Ach ja, und eh ich's vergesse: Einen Pass kriegt die Saudi-Arabierin auch nicht ohne ihren Mann!

                • @LiebeSonneScheine:

                  ich wiederhole mich in dem fall gern.

                  es geht darum, ob zum schutz der unternehmerischen freiheit eine betriebliche arbeitsordnung solches

                  „Es ist den Arbeitnehmern verboten, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.“

                  enthalten darf - also eine diskriminierungserlaubnis gegen alle+jede.

                   

                  oder anders gefragt: was hat nicht nur die muslima davon, wenn alle vom kopftuch *befreit* nicht mal mehr Fatimas auge als anhänger am kettchen tragen dürfen?

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Das ist in der Tat die bestmögliche Entscheidung. Religion ist Privatsache und sollte auch so behandelt werden. Weder die Firma noch die Schule ist der richtige Ort um sich über seinen (nicht) Glauben zu produzieren.

     

    "Wo sonst, wenn nicht in Bildungseinrichtungen, sollte dieses Gebot der weltanschaulichen Neutralität gelten?"

    Ist in der Tat wünschenswert, habe ich aber so leider nicht erlebt. Ich wurde zum Religionsunterricht gezwungen und der Unterricht war dann zu 95% aufs Christentum ausgerichtet.

    In Wirtschaft wurde Sozialismus gelehrt und in Geschichte wurde einem der Eindruck vermittelt außer dem dritten Reich hätte es in der Geschichte der Menschheit nicht viel gegeben.

  • erstens hat der EuGH noch nicht "geklärt" - also die schlußanträge der generalanwältin Juliana Kokott ('schland) in urteilsform umgegossen

    und zweitens rege ich an, diese schlußanträge http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d55091b87b12ed48dcab8cdd8b7d20d86b.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OchyNe0?text=&docid=179082&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=373840

    zu lesen! auch wenn es nicht gerade lust auf weiterlesen macht, wenn bereits in der einleitung unter 2.

    " Welche gesellschaftliche Brisanz jener Problematik innewohnt, braucht an dieser Stelle nicht eigens betont zu werden, schon gar nicht im gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Kontext, in dem sich Europa einem wohl noch nie dagewesenen Zustrom an Migranten aus Drittstaaten gegenübersieht und allenthalben heftig über Mittel und Wege zu einer möglichst erfolgreichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund debattiert wird."

    und unter 3.

    "Letztlich stehen die Rechtsprobleme rund um das islamische Kopftuch stellvertretend für die grundlegendere Frage, wie viel Anderssein und Vielfalt eine offene und pluralistische europäische Gesellschaft in ihrer Mitte dulden muss und wie viel Anpassung sie umgekehrt von bestimmten Minderheiten verlangen darf."

    zu lesen steht.

    da beschleicht mich die ahnung, dass nach mittel+wegen gesucht wird, möglichst viel an bürger+menschinrechten unter dem vorwand der neutralität wegzudiskriminieren.

    und ich frage mich, ob das alles ist, was nach gut 200 jahren von der aufhebung der leibeigenschaft übriggeblieben ist: dass alle egal-weg gleich aussehen.

    • 3G
      33324 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Ich sehe es eher anders, Frau R.-S. Die Firma g4s möchte keine Frauen unter sich haben, die nach außen hin - vermeintlich oder nicht - sichtbares Zeichen dafür sind, dass sie sich dem islamischen Kopftuchgebot unterwerfen. Und der EuGH, der für das aufgeklärte Europa steht, möchte der europäischen Wirtschaft die Möglichkeit bewahren, den Einfluss religiöser Zeichen, die als Symbol der Unterdrückung interpretiert werden können, zumindest in der Arbeits- und Geschäftswelt möglichst zu minimieren.

      • @33324 (Profil gelöscht):

        was die firma G4S möchte, können Sie in deren arbeitsordnung lesen. nämlich:

        „Es ist den Arbeitnehmern verboten, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.“

        das betrifft nicht *nur* die frau mit tuch. das betrifft jeden einen, wo wie ich ein winzig kleines büchlein mit thilim=psalmen in der tasche mit sich trägt und dies in der pause aus der tasche holt, kurz reinguckt oder auch nicht sondern stattdessen einen kuß draufdrückt.

        wir könnten jetzt endlos streiten, ob thilim religion, weltanschaung oder pilosofije sind... wir könnten auch endlos streiten, ob thilim für unterdrückung oder befreiung stehen... wir könnten sie auch durch eine winz-ausgabe des kommunistischen manifests ersetzen - spätestens dann, wenn das büchlein sichtbar wird, wird es zum zeichen und einer jedem, wo dies zeichen sichtbar macht, wird bei G4S gekündigt.

         

        weshalb ich frage, ob es ein aufgeklärtes europa ist, in dem der EuGH absegnet, dass wo alle diskriminiert werden, keine einer mehr diskriminiert wird. mit der folge, dass es keinen schutz vor diskriminierung mehr gibt.

        oder ob dies ein europa ist, das auf den stand des augsburger religionsfriedens zurückfällt, und damit ein europa schafft, in dem statt des landesherrn die unternehmerische freiheit die regio übernimmt und die religio bestimmt.

    • @christine rölke-sommer:

      Also ehrlich, das mit der Leibeigenschaft empfinde ich im Prinzip genauso. Aber nicht wegen irgend einem Kopftuch- oder sonstigen Verbot am Arbeitsplatz, sondern wegen des zunehmend brutalen Kapitalsmus. In der modernen Arbeitswelt werden allzu viele Menschen ausgegrenzt, die nicht einer bestimmten Norm entsprechen und sich nicht anpassen/unterordnen wollen oder können.

    • 8G
      849 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Ich finde das zweite Zitat treffend. Das erste hat hingegen nichts mit dem Thema zu tun, denn der Kontext bedingt ja keine Grundrechte.

       

      Wenn die Religionsausübung frei ist, kann jeder sich qua Religion anziehen oder ausziehen, wie er will. Da haben auch staatliche Stellen kein Mitbestimmungsrecht.

       

      Wenn der Religionsausübung hingegen Grenzen gesetzt werden sollen, dann kann der Staat dies zwar tun, muss dann aber aufhören, von Freiheit der Religion oder Weltanschauung zu reden.

       

      Anderssein muss m.E. immer dann toleriert werden, wenn es niemand anderen in der Ausübung seiner Freiheit behindert. Ausnahmen dürften allein die Kinder in Kindergärten und die Schüler in Schulen betreffen.