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Kommentar Diskussion um VorratsdatenRatlose Sicherheitspolitiker

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Frankreich speichert Vorratsdaten, die Anschläge in Paris hat das nicht verhindert. Das zeigt: Massenüberwachung ist kein effizientes Mittel.

Nach den Anschlägen in Paris wird in Deutschland erneut die Speicherung von Vorratsdaten gefordert. Bild: ap

D ie Sicherheitspolitiker sind nach den Anschlägen von Paris ratlos und verunsichert. Halt suchen viele von ihnen - vor allem diejenigen der CDU/CSU – in eingeübten Routinen. Hierzu gehört der Ruf nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Alle Telefon- und Internet-Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens sechs Monate lang gespeichert werden, damit die Polizei im Bedarfsfall darauf zugreifen kann.

Allerdings haben die verunsicherten Sicherheitspolitiker in ihrem spontanen Bedürfnis übersehen, dass die Anschläge ja in Frankreich stattfanden und es dort seit Jahren schon eine derartige Vorratsdatenspeicherung gibt. Besser kann man kaum illustrieren, dass die Massenüberwachung kein effizientes Mittel ist, um solche furchtbaren Anschläge zu verhindern.

Auch zur Aufklärung der französischen Attentate ist die Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich. Die Täter sind bekannt, die meisten sind tot – wie häufig bei islamistischen (Selbstmord-)Attentaten. Einer ließ sogar seinen Ausweis im Auto liegen.

Selbst zur Aufklärung ihrer Strukturen und möglicher Hintermänner dürfte die Vorratsdatenspeicherung hier nicht nötig sein. Denn die mörderischen Islamisten und ihr Umfeld waren ja schon lange auf dem Schirm der französischen Sicherheitsbehörden. Es ist sehr naheliegend, dass ihre Verbindungsdaten schon lange gesammelt wurden.

Inzwischen haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung umgeschwenkt und warnen sogar davor, die Diskussion nur mit Blick auf die französischen Anschläge zu führen. Stattdessen müsse man auch über Kinderpornographie sprechen – drei Tage nach den Anschlägen von Paris. Die Sicherheitspolitiker spüren selbst, wie schwach ihre Position ist.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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2 Kommentare

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  • Bei der flächendeckenden Volksüberwachung geht es darum, die Bevölkerung mit der Drohung zu terrorisieren, ihr Privatleben und ihre Persönlichkeitsrechte seien suspendiert.

     

    Ein totalitäres Überwachungsregime ist nur scheinbar unnütz, denn langfristig betrachtet, geht es um die absolute Macht in der Datenherrschaft.

    2016 werden 1% der Weltbevölkerung mehr Vermögen als die restlichen 99% haben, das ist die absolute Geldherrschaft. Wer seine Macht für die Zukunft absichern will, braucht in gleichem Maße die Herrschaft über die Datenströme.

  • Natürlich ist das unzweckmäßig. Aber darum geht es der sicherheitsmäßig weitgehend saturierten politischen Klasse auch garnicht!

    Eswird nur ein willkommener Anlass bemüht, eine Flächenüberwachung zu legalisieren, denn die Angst um die eigene Existenz ist seit 1989 in ganz neue Höhen gestiegen, schließlich haben damals Menschen ungefragt ein verlogenes und korruptes Regime entfernt.........

    Nur darum geht es.

     

    Aus Sicht der Gefahrenabwehr ist eine absolute Sicherheit eh unerreichbar. Dafür lasssen sich, änlich wie in NY mit "stop and frisk" hier gute Erfolge mit der bewußten Überwachung "der üblichen Verdächtigen" erreichen. Das gilt auch für die Kommuniationsüberwachung; und das ist ebenfalls amtsbekannt!