Kommentar Bleiberecht von Gewaltopfern: Nazis brauchen klare Ansagen
Bremen hat ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt beschlossen. Ein Signal auch an diejenigen, die rassistische Sorgen ernst nehmen wollen.
Der Beschluss der Bremer Bürgerschaft, Opfern rechter Gewalt ein humanitäres Bleiberecht einzuräumen, ist das richtige Zeichen an Neonazis zum passenden Zeitpunkt.
Es ist auch ein Signal für alle Relativierer, die mit Rechtenreden und ihre Sorgen ernst nehmen wollen. Man sieht in Chemnitz und dem seit der Wende CDU-regierten Sachsen, wohin ewiges Relativieren führt. Rechten sind Argumente egal, das bringt ein ideologisch geschlossenes Weltbild nun mal mit sich. Nazis brauchen klare Ansagen. Eine solche ist der in Bremen beschlossene Antrag der Grünen, SPD und Linken.
Wichtig ist es, Neonazis zu signalisieren, dass ihre rassistisch motivierte Pogromstimmung nichts in ihrem Sinne bewirkt. Gewalt ist für Nazis ein politisch legitimiertes Kampfmittel gegen als unwert betrachtetes Leben. Wohin das führen kann, sah man nicht nur Anfang der Neunziger, als es in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda brannte.
Damals wie auch heute reagierte der Bundestag auf einen Anstieg rechter Gewalt mit verschärften Asylgesetzen. Durch die Beschlüsse des sogenannten Asylkompromisses 1992 fühlten sich Neonazis in ihrer Gewalt legitimiert – es ist kein Zufall, dass das NSU-Kerntrio sich in dieser Zeit radikalisierte. Neonazis inszenierten sich damals als Vertreter eines Volkszorns und versuchen es heute wieder, mit parlamentarischer Unterstützung der AfD.
Zu viel Verständnis für rassistische Sorgen
Dass darf ihnen dieses Mal nicht gelingen. Die Vietnames*innen, die sich in Lichtenhagen vor dem blutrünstigen Mob nur durch Flucht retten konnten, wurden niemals entschädigt. Gung Do Hyuen, einer der damals Betroffenen, sagte: „Die größte Entschädigung wäre ein Abschiebestopp und die Gewährleistung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.“
Die meisten Opfer von Lichtenhagen hat Deutschland abgeschoben. Dass es in weiten Teilen der Republik immer noch möglich ist, mit Betroffenen rechter Gewalt das Gleiche zu tun, ist ein absoluter Missstand, den es unbedingt zu verhindern gilt. Ein Schritt auf dem Weg dahin ist der Bremer Beschluss.
Auch in den vergangenen Jahren reagierte die Bundesregierung mit viel Verständnis und Asylverschärfung auf rassistische Sorgen. Es reicht. Neonazis dürfen mit ihrem Kampf auf der Straße und im vergifteten Diskurs keinen Erfolg haben. Direkter Gegenprotest ist dabei ebenso wichtig wie die Konfrontation rassistischer Äußerungen im Privaten oder eben auch eine humanitäre Gesetzgebung für Betroffene rechter Gewalt. Der Bund und die Länder, in denen dieses Bleiberecht noch nicht gibt, sollten sich ein Vorbild nehmen.
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