Kommentar André Shepherd: Mission erfüllt
Dem US-Deserteur André Shepherd wird Asyl in Deutschland formal verweigert. Er mag vor Gericht verloren haben, aber er hat viel erreicht.
F ast zehn Jahre nach seiner Fahnenflucht verweigerte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag dem US-Deserteur André Shepherd Asyl in Deutschland. Shepherd habe nicht ausreichend belegen können, dass er bei einem drohenden Einsatz im Irak an Kriegsverbrechen hätte teilnehmen müssen. Außerdem sei eine Desertion nicht das „letzte Mittel“ gewesen.
Shepherd mag vor Gericht verloren haben, aber er hat dennoch viel erreicht.
Er hat gezeigt, dass ein US-Deserteur in Deutschland ein neues Leben anfangen kann. André Shepherd konnte heiraten, er kann arbeiten, er hat inzwischen ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Ihm droht keine Abschiebung in die USA. Sein Fall hat auch keine spürbaren diplomatischen Verwicklungen verursacht. Ob er nun auch als Flüchtling anerkannt wird, macht in seinem Fall materiell keinen Unterschied.
Außerdem hat Shepherd mit seiner Klage auch eine Klärung der Rechtslage erreicht. Maßgeblich ist das in seinem Fall verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Februar 2015. Der EuGH entschied, dass nicht nur Soldaten als Deserteure Asyl in Europa erhalten können, sondern auch sonstige Militärangehörige wie der Hubschrauber-Mechaniker Shepherd. Wer desertiert, weil er nicht an Kriegsverbrechen teilnehmen will, muss auch nicht nachweisen, dass es bereits solche Verbrechen gegeben hat, sondern dass sie in Zukunft vorkommen werden.
Allerdings hat der EuGH die Hürden relativ hoch angesetzt. Wenn ein Einsatz mit Uno-Mandat oder in internationalem Konsens erfolgt, sei tendenziell ebensowenig mit der Anordnung von Kriegsverbrechen zu rechnen, wie bei Staaten, die Kriegsverbrechen nicht nur verbieten, sondern auch bestrafen. Außerdem müsse eine strafbare Fahnenflucht das letzte Mittel sein. Das heißt, eine Kriegsdiensverweigerung oder Versetzung müsste im Heimatstaat als Alternative unmöglich sein.
Ob Shepherd nun noch von deutschen Gerichten die Bestätigung erhält, dass er berechtigt aus der US-Army desertiert ist und deshalb Anspruch auf Asyl hat, das klärt keine Grundsatzfragen mehr. Es geht jetzt nur noch um die Anwendung der EuGH-Regeln auf einen Einzelfall. Zukünftige Fälle werden wieder anders liegen.
Die größte Schutzlücke für Deserteure hat mit dem Fall Shepherd nichts zu tun. Das EU-Recht verspricht Deserteuren nur dann Asyl, wenn sie so die Begehung von Kriegsverbrechen vermeiden wollen. Der Pazifist, der jeden Kriegsdienst ablehnt und deshalb desertiert, hat in der EU keinen Asylanspruch – auch wenn er im Heimatland keine Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung hat und ihm Strafe droht.
Ein solcher Deserteur ist André Shepherd aber nicht. Er war Berufssoldat und wollte nur nicht im Irak eingesetzt werden. Sein Land hätte er durchaus auch militärisch verteidigt.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Thüringen
Das hat Erpresserpotenzial
Friedenspreis für Anne Applebaum
Für den Frieden, aber nicht bedingungslos
BSW in Sachsen und Thüringen
Wagenknecht grätscht Landesverbänden rein
Rückkehr zur Atomkraft
Italien will erstes AKW seit 40 Jahren bauen
Klimaschädliche Dienstwagen
Andersrum umverteilen
Tech-Investor Peter Thiel
Der Auszug der Milliardäre aus der Verantwortung