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Kommentar Abschiebe-GesetzIdee okay, aber zu kurz gedacht

Kommentar von Oskar Luis Bender

Schnellere Abschiebungen sind nicht grundsätzlich falsch. Horst Seehofers Gesetz kriminalisiert aber Schutzsuchende. Das ist falsch.

Diese Menschen steigen in Baden-Baden in ein Abschiebeflugzeug Foto: dpa

D as „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, soll Abschiebungen schneller und konsequenter machen. An sich ist auch nichts Schlechtes daran, alle, die sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, so schnell wie möglich zurückzuführen oder Beamte zu bestrafen, die Abschiebetermine verraten.

Allerdings sind die Mittel, die das neue Gesetz vorsieht, kritisch zu beäugen. Denn es kriminalisiert Schutzsuchende, die abgeschoben werden sollen. Zukünftig sollen diese in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Das ist nicht nur menschenunwürdig, weil Schutzsuchende wie Straftäter behandelt werden, sondern könnte sogar gegen EU-Recht verstoßen.

Das ist aber nicht der einzige Kritikpunkt. Seehofer will mit seinem Gesetz nicht identifizierte Ausländer dazu zwingen, die Behörden bei ihrer Identifizierung zu unterstützen, beispielsweise durch die Beantragung eines Passdokuments bei den Botschaften der Herkunftsländer. Das ist leichter gesagt als getan: Fehlen einem politisch Verfolgten nötige Dokumente und wird er gezwungen, die Botschaft seines Heimatlandes zu besuchen, wird er womöglich einer erheblichen Gefahr ausgesetzt.

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Wenn Ausländer ihrer Pflicht, bei der Identifikation zu helfen, warum auch immer, nicht nachkommen, werden sie mit Sanktionen wie der Einstellung von Sozialleistungen oder einem Arbeitsverbot bestraft. Das kann in Einzelfällen zu einer Straffälligkeit der Betroffenen führen, da man allein mit einer Unterkunft und Sachgütern nicht menschenwürdig leben kann. Wenn man nicht legal arbeiten darf, ist die Illegalität oft der letzte Ausweg.

Es stellt sich also die Frage, was genau Seehofer mit einem Gesetz, welches unter Umständen zu noch mehr Kriminalität führt, genau bezwecken möchte – und warum er seine Ideen nicht bis zum Ende durchdacht hat.

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4 Kommentare

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  • "Es stellt sich also die Frage, was genau Seehofer mit einem Gesetz, welches unter Umständen zu noch mehr Kriminalität führt, genau bezwecken möchte – und warum er seine Ideen nicht bis zum Ende durchdacht hat."



    Es steht zu befürchten, dass das eben doch zu Ende gedacht ist und genau dieses Abdrängen in die Illegalität intendiert ist. Wer glaubt denn dem Minister mit den 69-Geburtstagsabschiebungen ginge es um Humanität oder Menschenrechte? Die Menschen sollen zu Straftätern gemacht werden eben damit sie abgeschoben werden können. Ganz abgesehen von dem menschenverachtenden Zynismus dahinter ist auch zu bezweifeln, dass damit für die Union tatsächlich Stimmen vom rechten Rand zurückzugewinnen sind.

  • "Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, soll Abschiebungen schneller und konsequenter machen. An sich ist auch nichts Schlechtes daran, alle, die sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, so schnell wie möglich zurückzuführen oder Beamte zu bestrafen, die Abschiebetermine verraten."

    Und mit diesem Abschnitt ist die taz für mich als linke Zeitung gestorben. Es ist nicht möglich, die Praxis der Abschiebungen als menschenunwürdig und kriminalisierend zu bezeichnen und dem Gesetzesentwurf, der nun verabschiedet wurde gutzuheißen. Denn er bietet ja die Voraussetzung, die Geflüchteten Menschen in Deutschland das Leben nun noch schwieriger macht als bisher. Links zu sein, bedeutet für mich auch, sich solidarisch zu zeigen mit Menschen, die keinen Einfluss auf das politische Geschehen nehmen können. Die taz hat das vergessen. Das ist sehr bedauerlich.

  • Ein sehr differenzierter Beitrag. Angesichts der offensichtlichen Vollzugsdefizite bei Abschiebungen ist die Grundidee des neuen Gesetzes - das durch die SPD zudem erheblich abgemildert wurde - richtig. Es ist auch nicht zu beanstanden, Flüchtlingen aufzugeben, alle zumutbaren Maßnahmen zur Beschaffung von Passdokumenten zu ergreifen. Dann muss ein etwaiger Verstoß hiergegen aber natürlich auch sanktioniert werden können. Dass der Autor eine erhöhte Steaffälligkeit von Flüchtlingen befürchtet, mag nachvollziehbar sein. Allerdings gibt es auch in vielen Lebensbereichen staatliche Sanktionen (etwa im Strafrecht oder Sozialrecht), die ebenfalls eine solche Gefahr begründen können, aber gleichwohl notwendig sind.

  • Wie bitte^?^ - “Idee okay, aber zu kurz gedacht“



    Idee okay? Von Obergrenzenvollhorst? Dat wüßt ich ever!

    Ach was! - Wo lassens …öh denke - der Herr^?^ Normal - nich. Gelle.

    “…Das Gesetz diene nur dem „Rausekeln“ von Flüchtlingen aus Deutschland und erhöhe den Druck auf andere EU-Länder, sagte Günter Burkhardt von Pro Asyl im Gespräch mit der taz. „Duldung Light ist ein Uralt-Projekt der Union, das Menschen entrechtet.“ Burkhardt befürchtet, dass das Gesetz gerade bei Minderjährigen den Zugang zu Ausbildung und Bleiberecht vielfach verhindert.



    Auch die geforderte Passbeschaffung gestalte sich sehr viel schwieriger, als dargestellt: „Wenn ein Mensch aus Afghanistan lange im Iran gelebt hat, stellt Afghanistan oft keine Papiere aus.“ Das Gesetz sei zudem rechtswidrig. Denn um die Inhaftierung in diesem Maße auf Geflüchtete auszuweiten, muss in Deutschland ein Notstand gelten. „In Deutschland gibt es aber keinen Notstand“, erklärt Burkhardt.



    Auch von anderen Seiten kommt Kritik. Das Deutsche Rote Kreuz fürchtet, dass sich nun auch viele Berater*innen mit Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat strafbar machen.…“ ff



    &



    “Zu Seehofers Gesetz bleibt Burkhardt am Ende nur ein bitteres Lachen: „Ich sehe nicht, wo hier Humanität sein soll.“

    …anschließe mich.