Kommentar Abschiebe-Gesetz: Idee okay, aber zu kurz gedacht
Schnellere Abschiebungen sind nicht grundsätzlich falsch. Horst Seehofers Gesetz kriminalisiert aber Schutzsuchende. Das ist falsch.
D as „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, soll Abschiebungen schneller und konsequenter machen. An sich ist auch nichts Schlechtes daran, alle, die sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, so schnell wie möglich zurückzuführen oder Beamte zu bestrafen, die Abschiebetermine verraten.
Allerdings sind die Mittel, die das neue Gesetz vorsieht, kritisch zu beäugen. Denn es kriminalisiert Schutzsuchende, die abgeschoben werden sollen. Zukünftig sollen diese in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Das ist nicht nur menschenunwürdig, weil Schutzsuchende wie Straftäter behandelt werden, sondern könnte sogar gegen EU-Recht verstoßen.
Das ist aber nicht der einzige Kritikpunkt. Seehofer will mit seinem Gesetz nicht identifizierte Ausländer dazu zwingen, die Behörden bei ihrer Identifizierung zu unterstützen, beispielsweise durch die Beantragung eines Passdokuments bei den Botschaften der Herkunftsländer. Das ist leichter gesagt als getan: Fehlen einem politisch Verfolgten nötige Dokumente und wird er gezwungen, die Botschaft seines Heimatlandes zu besuchen, wird er womöglich einer erheblichen Gefahr ausgesetzt.
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Wenn Ausländer ihrer Pflicht, bei der Identifikation zu helfen, warum auch immer, nicht nachkommen, werden sie mit Sanktionen wie der Einstellung von Sozialleistungen oder einem Arbeitsverbot bestraft. Das kann in Einzelfällen zu einer Straffälligkeit der Betroffenen führen, da man allein mit einer Unterkunft und Sachgütern nicht menschenwürdig leben kann. Wenn man nicht legal arbeiten darf, ist die Illegalität oft der letzte Ausweg.
Es stellt sich also die Frage, was genau Seehofer mit einem Gesetz, welches unter Umständen zu noch mehr Kriminalität führt, genau bezwecken möchte – und warum er seine Ideen nicht bis zum Ende durchdacht hat.
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