Kolumne Knapp überm Boulevard: Akzeptanz von Polygamie?
Hamza Piccardo, der Gründer der Union der islamischen Gemeinden in Italien, fordert die Polygamie als Zivilrecht. Er führt dafür die Homo-Ehe an.
I n Reaktion auf die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Italien hat Hamza Piccardo, Gründer der Union der islamischen Gemeinden und Organisationen in Italien (UCOII), die Legalisierung der Polygamie gefordert. „Es gibt für Italien keinen Grund, polygame Ehen von mündigen Personen nicht zu akzeptieren“, schrieb Piccardo auf Facebook. Und: „Wenn es hier um Zivilrechte geht, dann ist Polygamie ein Zivilrecht. Muslime sind mit homosexuellen Lebenspartnerschaften nicht einverstanden und trotzdem müssen sie ein System akzeptieren, das sie erlaubt.“
Die Reaktion war nicht unerwartet. Empörung in sämtlichen politischen Lagern. Zugleich aber gab es auch einen Moment der Verblüffung. Hat er damit nicht einen Punkt gemacht? Ist da etwas dran? Und wenn nicht – warum nicht? Kurzum – Piccardo hat eine inhaltliche Forderung erhoben. Empörung reicht da nicht. Man muss seine Provokation, als solche war sie natürlich gedacht, auch inhaltlich beantworten. Man muss für die Zurückweisung argumentieren.
Was sind die Argumente gegen eine konsensuelle, also eine einvernehmliche Polygamie? Und könnte Polygamie tatsächlich ein Bürgerrecht werden?
Die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften öffnet zwar die bisherige zivilrechtliche Definition der Ehe. Aber sie öffnet diese Definition nur in einer Hinsicht – in Hinsicht auf das Geschlecht. Deren weitere Bestimmungen behält sie aber bei. Diese lauten: Eine Ehe muss unzertrennlich und dauerhaft, partnerschaftlich und gleichberechtigt, treu und vertrauend sein.
Wenn dies die wesentlichen zivilrechtlichen Kriterien der Ehe sind, dann bedeutet die Öffnung der Definition: Auch gleichgeschlechtliche Paare können diese Bestimmungen erfüllen. Polygamie aber kann genau dies nicht. Sie ist weder partnerschaftlich noch gleichberechtigt noch treu.
Das Zivilrecht ist jener Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen gleichwertigen Rechtspersonen regelt. Die gleichgeschlechtliche Ehe erweitert den Begriff der Ehe genau in diesem zivilrechtlichen Sinn – denn sie erweitert die Privatautonomie des Einzelnen. Hat früher die gesetzlich kodifizierte gesellschaftliche Norm gleichgeschlechtliche Liebe unterdrückt, so ist deren Anerkennung eine Befreiung, eine Emanzipation, die den Einzelnen damit auch als Rechtssubjekt befördert.
Stärkung der Privatautonomie
Polygamie aber kann solch eine Stärkung der Privatautonomie aller Beteiligten nicht befördern. Selbst wenn sie konsensuell ist, garantiert sie nur die Souveränität des Mannes – nicht aber jene der Frauen. Polygamie kann also nicht zum Bereich der Bürgerrechte gehören. Denn sie ist von einem anderen Menschenbild bestimmt. Muslimische Polygamie ist eine Definition der Ehe, die von der Religion herrührt und von daher auch ihr Menschen-, ihr Frauenbild und ihre Geschlechtsvorstellungen bezieht.
Und das ist der vielleicht entscheidende Punkt der Argumentation. Denn die gleichgeschlechtliche Ehe löst die rechtliche Definition der Ehe gänzlich aus ihrer religiösen Bestimmung heraus. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist also eine Ausweitung des säkularen Bereichs – jenes Bereichs, der den autonomen Einzelnen befördert. Während die Polygamie, die Hamza Piccardo fordert, eine Einschränkung ebendieses säkularen Bereichs wäre.
Würde man Polygamie als Zivilrecht anerkennen, dann würde man damit den säkularen Rechtsstaat benutzen, um religiöse Regulierungen, um einen religiösen Diskurs in ebendiesen einzuführen. Die Polygamie würde eine religiöse Definition der Ehe mit säkularen Mitteln in den säkularen Rechtsstaat einschreiben. Eine Definition, die dem Menschenbild ebendieses Staates zuwiderläuft.
Statt einer Ausweitung des säkularen Bereichs, wie bei der gleichgeschlechtlichen Ehe, bedeutete die Akzeptanz der Polygamie dessen Einschränkung. Statt die Neutralität des Staates gegen alle Religionen voranzutreiben – was gerade in pluralisierten Gesellschaften eine unumgängliche Notwendigkeit ist –, wäre die Anerkennung der Polygamie deren Rückbau. Polygamie kann kein Zivilrecht werden. Denn sie negiert dessen Voraussetzungen.
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