Koalitionsverhandlungen zur Lohnlücke: Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Arbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung will, dass Frauen nicht mehr durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.
BERLIN taz | Eine „gute Nachricht für viele Frauen“ nannte SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung: Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll geschlossen werden.
Durchschnittlich 23 Prozent verdienen Frauen hierzulande weniger als Männer. Die Gründe: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Aber auch die vor allem von Frauen ausgeübten Teilzeit- und Minijobs, Kinderauszeiten sowie die vielfach schlechter bezahlten „Frauenberufe“. Das muss anders werden, haben Union und SPD jetzt beschlossen: Frauen müssen genauso bezahlt werden wie Männer.
Wie erreicht man das? Zum Beispiel durch eine größere Transparenz. Alle im Unternehmen sollen erfahren dürfen, was KollegInnen verdienen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben. Bislang gibt es dieses Auskunftsrecht nicht. Zudem sollen Unternehmen gezwungen werden, „anonymisierte Entgeltberichte“ vorzulegen. Außerdem sollen sie dokumentieren, wie sie die Entgeltungleichheit überwinden.
Ziel: Gesetzentwurf
Um die Lohnlücke zu berechnen, gibt es verschiedene Instrumente. Zum Beispiel das durch das Familienministerium beworbene Verfahren logib-D. Das berücksichtigt Aspekte wie Teilzeit, Kinder, Alter – und rechtfertigt dadurch am Ende eine schlechtere Bezahlung.
Das sei der falsche Weg, meint Elke Ferner. „Gleichwertige Tätigkeiten müssen miteinander verglichen und bewertet werden“, sagt die Vorsitzende des Arbeitskreises Sozialdemokratischer Frauen, die mit am Verhandlungstisch sitzt. Beispiel: An der Aldi-Kasse ist es egal, ob jemand als Minijobberin, als Teilzeitkraft oder auf einer Vollzeitstelle arbeitet – gleicher Job muss gleiches Geld bringen. Ziel dieser Idee ist ein Gesetzentwurf, Details sind allerdings noch offen.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatte die SPD-Fraktion im Bundestag im April 2011 beschlossen, damals in der Opposition. Ein Fazit damals: Eine Veröffentlichung von Gehältern, wie in Skandinavien üblich, sei hierzulande nicht zu vermitteln.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Die Wahrheit
Der erste Schnee