Koalitionsverhandlungen kommen voran: Einigung auf Mietpreisbremse
SPD und Union einigen sich auf einen Pakt für bezahlbares Wohnen. So soll etwa eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Maklergebühren soll künftig der Vermieter zahlen.
BERLIN dpa | Union und SPD wollen massiv steigende Mieten vor allem in Großstädten stärker bremsen und den Bau neuer Wohnungen ankurbeln. Das sieht ein „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ vor, auf das sich die zuständige Arbeitsgruppe in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen am späten Montagabend in Berlin geeinigt hat.
In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten darf demnach die neue Miete bei einem Mieterwechsel maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zur Förderung des Mietwohnungsbaus sollen wieder eingeführt werden.
Diese Instrumente sollen zunächst auf fünf Jahre angelegt und auf ihre Wirkung überprüft werden. In welchen Städten die Maßnahmen greifen, sollen die Länder festlegen. Angespannte Wohnungsmärkte mit stark steigenden Mieten gibt es vor allem in begehrten Vierteln vieler Großstädte und etwa auch in Hochschulstädten.
Der amtierende Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: „Die beste Antwort auf Wohnraumengpässe lautet: Bauen, bauen, bauen – auch in preiswerteren Mietsegmenten.“ Dafür soll als Förderung die vor einigen Jahren ausrangierte degressive Abschreibung für Anlagen im Mietwohnungsneubau („degressive Afa“) wieder eingeführt werden. Dies setze wichtige Anreize für Investoren.
Maklergebühren soll der Vermieter zahlen
SPD-Verhandlungsführer Florian Pronold sagte: „Die Rechte der Mieter werden deutlich gestärkt.“ Bestehende Mieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig höchstens um 15 Prozent in vier Jahren steigen dürfen – bisher gilt dies für eine Frist von drei Jahren. Auch diese Maßnahme soll zunächst für fünf Jahre greifen.
Maklergebühren soll der Vermieter zahlen, wenn er den Makler einschaltet. Die Regeln, nach denen Vermieter Kosten energiesparender Sanierungen auf die Miete umlegen können, sollen zudem enger gefasst werden.
Leser*innenkommentare
Reinhold Schramm
Gast
Die SPD und CDU betreiben gemeinsam eine Mieterverarschung im Interesse und zur Bereicherung der Hauseigentümer und Vermietungsgesellschaften!
Wer hat den schon alle 4 Jahre eine Lohn-, Vergütungs- bzw. Gehaltserhöhung von 15 Prozent? Und bei Neuvermietung ein mögliches Plus von 10 Prozent auf die vorausgegangene Miethöhe.
Die SPD ist ebenso, wie die CDU, eine spezialdemokratische und unsoziale Partei im ausschließlichen Kapitalinteresse. Bei der SPD gibt es keine historische Gemeinsamkeit mit August Bebel. Der Verrat an der werktätigen Bevölkerungsmehrheit ist ihre bürgerliche Existenzgrundlage!
tomas
verstehe ich nicht: bei Mieterwechsel 10% Erhöhung erlaubt..., wenn innerhalb von 4 Jahren 4 mal Mieterwechsel ist, sind daß nach A.Riese 40%...,
weiter unten steht im Artikel höchstens 15% in 4 Jahren..., wassen nun...,
solch ein Artikel enthält null praktischen info wert..., und verwirrt uns Leser bloß noch mehr..., aber gut daß wir drüber gesprochen haben, danke...
Ted
Gast
Bei NEUvermietung ist eine Erhöhung bis"zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau..." erlaubt. Das ortsübliche Niveau.
Wenn der Vermieter es schafft, innerhalb von 4 Jahren die Wohnung 4 mal NEU zu vermieten UND das ortsübliche Niveau innderhalb der Zeit pro Jahr um 10 Prozent steigt, sind es 40%. ABER das ist doch sehr sehr unwahrscheinlich.
"...höchstens um 15 Prozent in vier Jahren..." gilt bei schon vermieteten Wohnungen. Also nicht bei Neuvermietung.
Ich finde es nicht verwirrend und du nach der Erklärung hoffentlich auch nicht mehr.
runzbart
Gast
dass ich das noch erleben darf. nachdem frau zypries noch als justizministerin eine pflicht des vermieters den makler selbst zu bezahlen, wenn er ihn beauftragt hat, noch als erheblichen eingriff in die vertragsfreiheit bezeichnet hat, dachte ich dieser punkt im wahlprogramm der spd wäre nur wählertäuschung.
eine durchweg linke partei ist sie dadurch noch nicht, aber der linke kern gibt immerhin noch lebenszeichen von sich.