Koalitionsstreit um Lieferkettengesetz: „Keine bürokratischen Fesseln“
Die FDP will das Lieferkettengesetz verschieben. Grüne und SPD reagieren empört: Menschenrechte und Umweltschutz seien wichtig.
Das Lieferkettengesetz legt sogenannte Sorgfaltspflichten für größere Unternehmen fest. Diese müssen vorweisen, dass sie sich um Menschenrechte und Umweltschutz bei ihren Zulieferern kümmern. Sie müssen zum Beispiel Risikoanalysen durchführen und Beschwerdeverfahren anbieten.
Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, können Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen sie vor deutschen Gerichten verklagen. Das Gesetz wurde im Sommer 2021 beschlossen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
„Der Vorschlag ist völlig deplatziert“, sagt der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jan-Niclas Gesenhues, zur taz. Bei den Grünen prüfe man gerade, was helfen könne, um Unternehmen zu entlasten. Aber eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes auf Kosten von Menschenrechten und Umweltschutz sei nicht sinnvoll, so Gesenhues.
„FDP führt Scheindebatte“
So sehen das auch die Sozialdemokraten. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagt der taz: „Mit der Forderung nach einer Verschiebung des Lieferkettengesetzes führt die FDP eine Scheindebatte. Menschenrechte sind keine Belastungen und eine Verschiebung auf den 1. Januar 2024 wird es mit uns deshalb nicht geben.“
Stattdessen solle die FDP die Finanzierung des Energiedämpfungsprogramms zusagen, um Unternehmen zu entlasten, fordern Gesenhues und Schmidt unisono. Derzeit ringt FDP-Finanzminister Christian Lindner noch mit der Zusage und hält an der Schuldenbremse fest.
Eine Verschiebung würde zudem Chaos auslösen und wäre eine Verschwendung von Steuergeldern und Ressourcen, sagt Gesenhues weiter. „Die Unternehmen und Behörden haben sich bereits auf das Gesetz vorbereitet. Sie haben entsprechende Prozesse eingeführt und Personal angestellt.“
Vogel hält dagegen, die für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe „derzeit nicht das notwendige Personal und sollte sich auf die Wirtschaftshilfen und die Rüstungsexporte für die Ukraine konzentrieren“.
Das BAFA sagt dazu, derzeit „laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren“ und das Gesetz wird ab 1. Januar umgesetzt. Einstellungsverfahren von 57 zusätzlichen Stellen „verlaufen planmäßig“.
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