: Knast für Neonazi
■ 22jähriger Norderstedter verurteilt wegen sexueller Nötigung
Der rote Schopf ist kahlgeschoren. Ansonsten macht Michael Hüfner auf dezent: blaue Lodenjacke, weiße Jeans. Eigentlich ist Unauffälligkeit nicht seine Art: Der 22jährige Norderstedter Neonazi hat ein langes Strafregister wegen rechtsradikaler Umtriebe. Am Mittwoch wurde er wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zur Bewährung wurde die Strafe nicht ausgesetzt. Denn eine positive Prognose, so Amtsrichter Reinhard Leendertz, lasse sich wegen der Vorgeschichte nicht erstellen. Im Juni 1993 wurde Hüfner unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung in vier Fällen, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Auf Hüfners Konto ging eine ganze Reihe von Anschlägen unter dem Zeichen der militanten US-amerikanischen Rassistengruppe „KuKluxKlan“. Hüfner gehörte einer rund elfköpfigen Gruppe von Neonazis an, die sich 1991 unter dem Namen „Blut und Ehre Division“gegründet hatte.
Zwischen dem 8. Februar und dem 11. April 1992 schlug die Gruppe 13mal zu. In drei Fällen verübten sie mit Molotowcocktails Brandanschläge auf die Wohnungen ausländischer Familien. Einem Mann schmissen sie einen Brandsatz vors Haus, weil er einen Aufkleber der rechtsextremen „Deutschen Volksunion (DVU)“von einem Laternenpfahl entfernt hatte.
Am Mittwoch nun kam die Verurteilung wegen sexueller Nötigung hinzu. Ende Mai 1996 nahm Hüfner Petra K. von einem Fest im Wagen mit. In seiner Wohnung schlug die Stimmung um. Nach den Aussagen von Petra K. vergewaltigte Hüfner sie mehrmals. Hüfner hingegen behauptete vor Gericht, sie sei einverstanden gewesen.
Petra K. stand nach der Tat unter Schock, sie mußte stationär behandelt werden. Um jegliche Erinnerung an den Tatort zu vergessen, zog sie aus Norderstedt weg.
Trotzdem sah das Gericht die Vergewaltigung nicht als erwiesen an und verurteilte nur wegen des erzwungenen Oralverkehrs, der juristisch nur als sexuelle Nötigung gilt. Hüfners Anwalt kündigte Berufung an, um dem Neonazi den Knast zu ersparen. Elke Spanner
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen