Kleine Anfrage zu Waffengeschäften: Beschränkte Auskunftsfreude

Die Bundestagsfraktion der Grünen will es wissen: Wie ernst meint es die Bundesregierung mit ihren Kleinwaffengrundsätzen?

Sturmgewehre aufgereiht in einem Lagerraum

Heiße Kleinwaffen warten auf schmutzige Deals. Foto: dpa

BERLIN taz | Heckler & Koch kann mit der Bundesregierung zufrieden sein. 1.600 vollautomatische Gewehre, 48 Granatmaschinenwaffen und 100 Maschinenpistolen für Oman; 14 vollautomatische Gewehre und 500 Maschinenpistolen für die Vereinigten Arabischen Emirate; 100 vollautomatische Gewehre, 100 Maschinenpistolen und 10 Maschinengewehre für Malaysia – alles genehmigt. Weitere Lieferungen sogenannter kleiner und leichter Waffen gingen unter anderem an Indien, Brasilien und den Libanon.

Nun hat die grüne Bundestagsfraktion wissen wollen, ob sich die schwarz-rote Koalition in diesen Fällen, die im vergangenen Herbst den Bundessicherheitsrat passierten, an ihre eigenen „Kleinwaffengrundsätze“ hält. Die Antwort des Wirtschaftsministerium: ausweichend.

Gemäß den im März 2015 verabschiedeten Kleinwaffengrundsätzen müssen Empfängerländer grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben: Darüber, dass durch Neubeschaffung ersetzte kleine und leichte Waffen vernichtet werden (“Neu für Alt“). Sofern die Neubeschaffung „einen plausiblen Mehrbedarf deckt“, müssen Käufer sich ersatzweise verpflichten, die Waffen „bei einer späteren Außerdienststellung zu vernichten“.

Per Kleiner Anfrage hatten die Grünen für jeden Einzelfall erfahren wollen: Gibt es jeweils eine solche Erklärung – und falls ja, in welcher Form wird deren Einhaltung überprüft?

Kontrolle noch nicht umgesetzt

In seiner Antwort, die der taz vorliegt, schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig (SPD), „in der Mehrzahl“ würden Erklärungen vorliegen. Und zwar für die zweite Variante, also „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“. Welche Länder die Erklärung nicht abgegeben haben, verrät er allerdings nicht. Ebenfalls keine Angaben macht Machnig, ob sich die Empfängerländer mit Vor-Ort-Kontrollen einverstanden erklärt haben.

Eckpunkte für solche „Post-Shipment-Kontrollen“ hatte die Bundesregierung im Juli 2015 beschlossen. Anders als damals von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) angekündigt, gibt es sie aber derzeit nicht einmal zur Probe: „Bislang wurden noch keine Post-Shipment-Kontrollen im Rahmen von Pilotprüfungen durchgeführt“, heißt es in dem Schreiben Machnigs. „Der Zeitpunkt der Durchführung der ersten Post-Shipment-Kontrollen lässt sich derzeit noch nicht bestimmen.“

Es sei „völlig inakzeptabel und unverschämt“, dass Gabriel die konkrete Auskunft verweigere, „welche Vereinbarung bei seinen jüngsten Kleinwaffengeschäften getroffen wurden“, kritisiert die abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Agnieszka Brugger. „Auf dem Papier gibt es in Deutschland sehr strenge Regeln für den Export von Rüstungsgütern, in der Realität fehlt es ihnen aber massiv an Wirksamkeit und Verbindlichkeit.“

Brugger fordert deshalb ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Auf Antrag der Grünen wird der Bundestag an diesem Donnerstag über mögliche Eckpunkte eines solchen Gesetzes beraten. Die Regierungsparteien haben bereits Ablehnung signalisiert. Aber immerhin soll Gabriel, laut Machnig, bereit sein, „darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre“.

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