piwik no script img

Klage zum OktoberfestattentatKarlsruhe soll Spitzel sprechen lassen

Linke und Grüne wollen Erkenntnisse von V-Leuten über das Oktoberfestattentat von 1980 erfahren. Dafür ziehen sie vors Bundesverfassungsgericht.

Gedenkstele für die Opfer des Oktoberfest-Attentats auf der Münchner Theresienwiese. Bild: dpa

BERLIN taz | 35 Jahre liegt das Oktoberfestattentat in München zurück. Und noch immer bleiben Fragezeichen. Nun reichen Grüne und Linke im Bundestag Klage in Karlsruhe ein, um Antworten über das Wissen von V-Leuten zu dem Anschlag zu erfahren.

Auskünfte darüber verweigert die Bundesregierung bis heute. Würden die rechten Informanten bekannt, könne dies „das Wohl des Bundes“ gefährden, wehrte die Regierung noch im Februar Anfragen der Linkspartei zu dem Komplex ab. Der Schutz der V-Leute und der Arbeit der Nachrichtendienste stehe vor dem Informationsanspruch des Parlaments.

Die Opposition will sich damit nicht mehr zufriedengeben. Noch diese Woche will sie ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Die Linken-Innenexpertin Martina Renner sagte der taz, man könne es „nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes und des BND agiert“.

Mit der Klage wolle man die Geheimdienste zwingen, das Parlament endlich vollständig über den Anschlag zu informieren. Auch die Grünen teilten mit, man gebe sich mit der Verweigerung jeglicher Auskünfte zu V-Leuten nicht mehr zufrieden.

„Erstes Resümee“ zum Jahresende

Die Tat am 26. September 1980 war der schwerste rechtsextreme Anschlag nach dem Krieg: 13 Menschen starben, darunter der Attentäter Gundolf Köhler. 211 Festbesucher wurden verletzt, 68 davon schwer. Als Täter ermittelt wurde nur der Neonazi Köhler. Von Anfang an aber bestand der Verdacht, dass es mehr Beteiligte gab.

Als möglicher Mitwisser – und V-Mann – gilt der Rechtsextremist Heinz Lembke, bei dem 1981 Waffen- und Sprengstoffdepots gefunden wurden. Lembke nahm sich später das Leben. Ob er auch V-Mann war, beantwortet die Regierung bis heute nicht. Ebenso wenig, ob Mitglieder der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann spitzelten, zu der Köhler Kontakt hatte.

Die Klage von Grünen und Linken könnte in die Causa nochmals neue Bewegung bringen. Erst im Dezember hatte Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen zu dem Attentat neu aufgerollt. Zuvor hatte sich eine Zeugin gemeldet, die einen früheren Kommilitonen als Mitwisser der Anschlagspläne benannte.

Im Februar meldete sich eine weitere Frau, die nach dem Anschlag als Krankenschwester einen Mann mit zerfetztem Unterarm behandelte, der keine Auskünfte zu seiner Verletzung machen wollte. Am Tatort wurde damals eine Hand gefunden, die sich niemandem zuordnen ließ.

Die Zeuginnen wurden inzwischen befragt. Zum Ermittlungsstand aber schweigt die Bundesanwaltschaft. Ein Sprecher kündigte ein „erstes Resümee“ zum Jahresende an.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Grober Fehler:

     

    Der L. wurde in seiner Zelle tot aufgefunden. Ob das ein Suizid war ist etwa so sicher wie bei den Uwes im Wohnwagen.