Klage gegen deutsche Flüchtlingspolitik: Verfassungsgericht weist AfD ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass ihre Rechte verletzt wurden.
afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren.
Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu wahren.
Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“.
Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss.
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