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Klage gegen RWEKlimaprozess in entscheidender Phase

Ein peruanischer Bergführer will Geld von RWE, weil der Konzern die Erde aufgeheizt hat. Der Fall könnte am Mittwoch eine wichtige Wendung nehmen.

Bei der ersten Anhörung: Unterstützung für Bergbauer Saul Luciano Lliuya Foto: Martin Meissner/ap

Hamm taz | Am Mittwoch findet vor dem Oberlandesgericht Hamm der möglicherweise entscheidende Verhandlungstag des Prozesses zwischen dem Peruaner Saúl Luciano Lliuya und RWE statt. Lliuya verklagt RWE, weil sein Haus im peruanischen Huaraz von einem wachsenden Gletschersee bedroht ist.

Der See wächst, weil ein Andengletscher aufgrund der Erderhitzung in den See schmilzt. Dafür macht Lliuya unter anderem RWE verantwortlich und verlangt, dass sich der Energiekonzern an Schutzmaßnahmen beteiligt.

In der Verhandlung am Mittwoch wird es darum gehen, wie groß das Risiko einer Überschwemmung für Lliuyas Haus ist. Bereits am Montag hatte das Gericht unter Vorsitz des Richters Rolf Meyer den Sachverständigen Rolf Katzenbach befragt, der zu der Frage ein Gutachten geschrieben hatte.

Katzenbach, Professor für Geotechnik an der Technischen Universität Darmstadt, bezifferte das Risiko in den nächsten 30 Jahren auf 1 bis 3 Prozent. Grund sei, dass ein ausreichend großer Eis- oder Felssturz in den See beinahe ausgeschlossen ist. Außerdem könnten die Behörden in Peru den Wasserstand des Sees im Fall eines gefährlichen Pegels senken.

Sachverständiger umstritten

„Für uns ist klar geworden, wie der Sachverständige denkt“, sagt Francesca Mascha Klein, Rechtsreferentin bei Germanwatch. Die NGO unterstützt Lliuya. Katzenbach schließe von vergangenen Ereignissen auf die Zukunft. „Aber der Klimawandel beschleunigt die Schmelze des Gletschers und des Permafrosts“, sagt Klein, deswegen müsse man andere Methoden verwenden. In ihrem Gutachten kommt die Klägerseite auf ein Risiko von mindestens 30 Prozent.

Geschrieben wurde dieses Gutachten von BGC Engineering, einer angesehenen Beraterfirma für Bauvorhaben unter anderem in Gebirgen. Sie verwenden Satellitenbilder für ihre Modellierungen, die auch Katzenbach für glaubwürdig hält.

Er bezweifelt aber, dass die Risikoberechnung so funktioniert, wie BGC sie vornimmt: BGC schließt von Felsstürzen in anderen Gebieten, unter anderem in den Alpen, auf die Gefahr für den Gletschersee über Huaraz. Das sei, wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen, sagt Katzenbach, die Berechnungen müssten „ortskonkret“ sein. Lukas Arenson, BGC-Experte, sagt, das seien sie auch, die BGC-Methoden seien der neueste Stand der Technik.

Richter wies RWE zu Anfang zurecht

Germanwatch-Rechtsreferentin Klein bezweifelt außerdem, dass die Behörden den Pegel des Gletschersees ausreichend steuern können. Er schwanke so extrem, „dafür braucht es eine technische Lösung“. An der Finanzierung der neuen Technik müsse sich dann aber RWE beteiligen – darum geht es ja im Prozess.

Zu Beginn der Verhandlung am Montag hatte Richter Meyer klargestellt, dass das Gericht weiterhin der Meinung ist, RWE könne für seinen Anteil an der Erderhitzung zur Verantwortung gezogen werden. Das RWE-Argument, bei einer Verurteilung könne je­de*r Au­to­fah­re­r*in ebenfalls verklagt werden, sei falsch, schließlich habe RWE ein Vielfaches an CO2 ausgestoßen.

„Im Prinzip haben wir schon gewonnen“, sagte Anwältin Roda Verheyen, die Lliuya vertritt. Ob RWE tatsächlich bezahlen muss, hängt davon ab, ob das Gericht das Risiko für eine Überschwemmung als hoch genug ansieht.

1941 war Huaraz durch eine Schlammlawine aus dem Gletschersee vollständig zerstört worden, Tausende starben. Die neue natürliche Begrenzung des Sees sowie die errichteten Schutzwälle sind aber deutlich standfester als damals, da sind sich die Sachverständigen aller Seiten einig. Trotzdem, sagte Lliuya am Montag, kämpfe er nicht für sich, sondern auch für 50.000 andere.

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3 Kommentare

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  • Der Gutachrter der RWE ist umstritten.

    Ja bei wem denn. nur bei der Gegenseite. Aber das ist ja wohl sekbstverständlich das der Kläger bzw. die Anwälte dem Gutachten widersprechen.

  • Die Argumentation des Richters ist aber auch etwas merkwürdig: Autofahrer können nicht belangt werden, weil RWE mehr CO2 ausgestossen hat. Zwar hängt ein Gerichtsverfahren auch an der Schwere des Verbrechens, aber so pauschal passt das wohl nicht. Zumal RWE mit dem Ausstoss Energie für andere bereitgestellt hat (und dabei sehr gut verdient hat). Waffenproduzenten werden aber selten verurteilt.



    Gerichtsverfahren gegen die anderen 99% CO2 Emittenten gibt es nicht?

    • @fly:

      Aber das eine schliesst das andere ja nicht aus....



      Man kann RWE ja für seinen Anteil verurteilen. Dann ich müsste theoretisch an meinem CO2-Ausstoss gemessen eben weniger zahlen - wenn ich verklagt würde.