Klage gegen KfW: Kein Recht auf Auskunft?
Menschenrechtsorganisationen haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau verklagt – wegen zu großer Verschwiegenheit. Nun findet die Verhandlung statt.
Fian und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wollten von der KfW die Umwelt- und Sozialaktionspläne des Agrarinvestors Payco sehen. Darin begründet das Unternehmen gegenüber der Entwicklungsbank, warum Investitionen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gerechtfertigt sind.
Das Unternehmen steht in der Kritik, in Paraguay wegen Viehzucht und des Anbaus von Soja Entwaldung voranzutreiben und in Landkonflikte mit indigenen Bevölkerungen verwickelt zu sein. Payco ist nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay.
„Wir wissen nicht was drin steht“
„Indigene, die schon immer auf dem Land wohnen, wo Payco jetzt seine Farmen anlegt, sorgen sich, vertrieben zu werden“, sagt Philipp Mimkes, Geschäftsführer von Fian Deutschland der taz. „Besitztitel für ihr Land wären aus unserer Sicht ein Beispiel, das sich in dem Sozialaktionsplan eigentlich befinden müsste. Aber wir wissen ja nicht, was drinsteht“, sagt Mimkes weiter.
Da die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) – eine Tochter der bundeseigenen Entwicklungsbank KfW – einen Anteil von 15 Prozent an Payco hat, stellten die beiden Menschenrechtsorganisationen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Das Gesetz ermöglicht es allen Bürger:innen, Informationen von Bundesbehörden oder Institutionen in öffentlicher Hand zu erfragen – auch wenn sie selbst nicht betroffen sind. Die KfW lehnte die Anfrage mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse ab.
Das versteht Mimkes nicht: „Die KfW ist zwar nach dem Bankengesetz gemeldet, sie ist aber trotzdem keine reine Geschäftsbank, sondern im Staatsbesitz und führt Aufgaben im Auftrag der Politik aus. Deswegen hat sie nach dem Informationsfreiheitsgesetzes eine Behördenfunktion und ist auskunftspflichtig.“ Mimkes kritisiert, dass selbst Anfragen von Bundestagsabgeordneten zur Sache erfolglos geblieben seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl
Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Förderung von E-Mobilität
Habeck plant Hilfspaket mit 1.000 Euro Ladestromguthaben
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen