Informationen zu Entwicklungsgeldern: KfW muss Auskunft geben

Die Menschenrechtsorganisation Fian fürchtet, dass die staatliche Kreditbank Entwaldung finanziert. Sie klagte auf Transparenz – und bekam nun Recht.

Die Skulptur vor dem KfW-Gebäude zeigt Münzen mit Ludwig Erhard und der Deutschen Mark

Eine auskunftspflichtige Behörde: Skulptur vor dem KfW-Gebäude Foto: ap

BERLIN taz | Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verweigerte zwei Menschenrechtsorganisationen die Einsicht in Dokumente zu Investitionen in das umstrittene Agrarunternehmen Payco. Daraufhin klagte Fian und bekam am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Recht: Die KfW sei als Behörde nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftspflichtig und müsse die im öffentlichen Interesse stehenden Informationen beschaffen, so das Gericht.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg!“, freut sich Fian-Geschäftsführer Philipp Mimkes. „Payco ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit und Politik in naher Zukunft ein besseres Bild von diesem Investment machen. Aus unserer Sicht ist es bedenklich, dass deutsche Entwicklungsgelder die industrielle Landwirtschaft finanzieren und Informationen über den kostspieligen Gerichtsweg erstritten werden müssen.“

Die KfW muss den Menschenrechtsorganisationen Fian und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nun die angefragten Dokumente übermitteln. Dabei handelt es sich um die Umwelt- und Sozialaktionspläne von Payco. Darin begründet das Unternehmen gegenüber der Entwicklungsbank, warum Investitionen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gerechtfertigt sind.

Payco in der Kritik wegen Entwaldung und Landkonflikten

Eine Tochterbank der KfW, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), hatte sich 2013 mit 25 Millionen Euro an dem Agrarunternehmen Payco beteiligt und damit einen Anteil von 15,8 Prozent erworben.

Payco betreibt in Paraguay Viehzucht und Anbau von Soja. Das Unternehmen sei dort der zweitgrößte Landbesitzer, geben die Menschenrechtsorganisationen an. Auf seinem Land komme es zu Abholzungen und Entwaldungen, das konnten die Menschenrechtsorganisationen unter anderem durch Satellitenbilder belegen.

Außerdem gebe es Landkonflikte mit indigenen Bevölkerungen in Gebieten, die von Payco erworben wurden, erklärt Mimkes. Dort leben traditionell indigene Gemeinden, die keine Besitztitel haben und Vertreibung fürchten. Die paraguayische Verfassung sichere ihnen zwar zu, dass sie auf ihren traditionellen Gebieten leben dürfen, aber ohne Landtitel bliebe die Lage für sie unsicher.

In fast zehn Jahren des DEG-Mitbesitzes sei das Problem nicht gelöst worden. „Aus unserer Sicht stellt die DEG privatwirtschaftliche Interessen über Menschenrechte“, kritisiert Mimkes. Informationen dazu erhoffen sich die Menschenrechtsorganisationen in den angefragten Umwelt- und Sozialaktionsplänen von Payco.

Die KfW kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

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