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Klage auf Schulbesuch erfolgreichUrteil öffnet das Schultor

Das Berliner Verwaltungsgericht gibt dem Eilantrag von zwei Schülerinnen auf Präsenzunterricht teilweise statt. Homeschooling sei Ungleichbehandlung.

Die jüngeren Grundschulklassen dürfen in Berlin bereits wieder in die Schule gehen Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Berlin taz Die Schulen in Berlin stehen möglicherweise vor weiteren Öffnungsschritten. Am Mittwochabend gab das Verwaltungsgericht im Eilverfahren dem Antrag von zwei Schülerinnen teilweise statt, die auch für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 das Recht auf eine Rückkehr in den Präsenzunterricht geltend machen wollten. Bisher sind in Berlin nur die Abschlussklassen und die GrundschülerInnen zurück im teilweisen Präsenzunterricht in halbierter Klassenstärke.

Zunächst gilt der Eilentscheid tatsächlich lediglich für die beiden Antragstellerinnen: Wie die Entscheidung in der Praxis umgesetzt würde, ist unklar. Offen blieb zudem am Donnerstagvormittag zunächst, ob die Bildungsverwaltung daraus nun den Schluss zieht, die Schulen grundsätzlich für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 zu öffnen – auch, um weitere mögliche Gerichtsverfahren abzuwenden. Möglich wäre auch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht.

Bisher hat die Senatsbildungsverwaltung noch keine Öffnungsperspektive für diese Jahrgänge genannt. In anderen Ländern, beispielsweise in Hessen, sollen sie voraussichtlich nach den Osterferien in die Schulen zurückkehren.

Die grüne Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahlen, Bettina Jarasch, begrüßte die Entscheidung der RichterInnen: Die Schulbehörde solle „das Urteil sofort umsetzen“, twitterte Jarasch. Fraktionschefin Silke Gebel sprang ihr zur Seite: „Präsenz ist wichtig für soziales Miteinander & Bildung. Mit Tests haben wir ein Sicherheitsgeländer für den Infektionsschutz.“ Allerdings ist derzeit noch unklar, wann die angekündigten Selbsttests für SchülerInnen tatsächlich flächendeckend in den Schulen ankommen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung, es sei „gleichheits- und deshalb rechtswidrig“, wenn einzelne Jahrgänge vom Präsenzunterricht ausgeschlossen würden. Homeschooling sei dabei „kein gleichwertiger Ersatz für Präsenzunterricht.“

Geringere Ansteckungsgefahr?

Die Senatsbildungsverwaltung hatte argumentiert, dass Abschlussklassen wegen der Vorbereitung auf anstehende Prüfungstermine zurück in die Schulen müssten. Bei den Grundschulen argumentierte man auch mit der „mutmaßlich geringeren Ansteckungsgefahr im Alter zwischen sechs und zehn Jahre“, wie das Gericht ausführt.

Beide Argumente ließen die RichterInnen nicht gelten. Denn schließlich stehe der „Präsenzwechselunterricht“ auch den Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Grundschulen und der Jahrgangsstufe 11 offen – und dort würden schließlich auch keine Prüfungen geschrieben. Und die „mutmaßlich geringere Ansteckungsgefahr“ sahen die RichterInnen ebenfalls nicht als Argument: die SchülerInnen der Klassen 5,6, und 11 seien schließlich ebenfalls älter als zehn Jahre.

Allerdings sah das Gericht keinen Grund, den beiden Schülerinnen wieder vollen Präsenzunterricht, und zwar ohne Mund-Nasen-Bedeckung, zuzubilligen. Die aktuelle Infektionslage rechtfertige „noch“, so betonten die RichterInnen, sowohl die Maskenpflicht als auch den Unterricht im Wechselmodell aus Homeschooling und Präsenz in Kleingruppen mit Abstandsregel. Fünf weitere GrundschülerInnen hatten ebenfalls auf Befreiung von der Maskenpflicht geklagt, dem gab das Gericht aber nicht statt.

Kritik kam von der Gewerkschaft GEW: „Ich finde diese Entscheidung sehr beunruhigend, weil die Inzidenz auch unter Jugendlichen steigt und die Pädagoginnen wenig geschützt sind“, sagte der Berliner GEW-Vorsitzende Tom Erdmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Erdmann erneuerte seine Forderung, ErzieherInnen und Lehrkräfte jetzt möglichst rasch ein „unbürokratisches Impfangebot“ zu machen.

Bisher läuft die Impfterminvergabe schleppend. Lediglich die ErzieherInnen und die Lehrkräfte an Förderzentren sollten seit Dienstag Impfeinladungen erhalten haben. GrundschullehrerInnen, die seit Dienstag ebenfalls wieder in Präsenz unterrichten, warten noch. Man arbeite aber an der Einladungsorganisation, hieß es zu Wochenbeginn aus der Bildungsverwaltung.

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1 Kommentar

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  • Derweil gab's ähnliche Klagen in NRW, die abgewiesen worden sind, denn die Richter verwiesen auf das Alter der Kläger: Je älter die Schüler, desto eher wären sie in der Lage, Fernunterricht via Internet zu vollziehen, was kleinere Kinder eben nicht könnten.