Kinderschutz in Deutschland: Mehr als Law and Order
Härtere Strafen gegen Kindesmissbrauch helfen nur bedingt. Wichtiger ist, dass Kinder angehört und beteiligt werden, wenn es um ihr Wohl geht.
N ach „Münster“, nach „Bergisch Gladbach“, und mit „Lügde“ im Hinterkopf – alles Beispiele für aufgedeckte Kindesmissbrauchs-Netzwerke in der letzten Zeit – diskutiert Deutschland leidenschaftlich über schärfere Gesetze. Und pünktlich zum Start der Innenministerkonferenz am Mittwoch kommt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder auf den Tisch.
Es ist bezeichnend, aber vor allem deprimierend, dass die deutsche Diskussion darüber, wie sexuelle Gewalt gegen Kinder bekämpft werden kann, regelmäßig in der Law-and-Order-Schiene feststeckt. So sinnvoll es ist, die Verbreitung von Missbrauchsmaterial von einem Vergehen in den Rang eines Verbrechens hochzustufen – die gleiche Verve würde man sich wünschen, wenn es um den Kinderschutz im Land geht.
Im Jahr 1989 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Doch noch immer werden Kinder hierzulande kaum angehört oder beteiligt, wenn über ihre Belange entschieden wird: Warum verzichten Jugendämter und Familiengerichte auf die Befragung der Kinder, wenn sie über deren Unterbringung und Lebensmittelpunkt entscheiden – siehe Münster, siehe Lügde? Warum ist der Gedanke einer kinderfreundlichen Justiz, bei der auf mehrfache Zeugenvernehmung junger Menschen verzichtet wird, noch so wenig verbreitet? Und warum legen sich die PolitikerInnen, die sich gerade so entschieden gegen sexuellen Kindesmissbrauch positionieren, nicht für eine flächendeckende Fortbildung von RichterInnen und PädagogInnen ins Zeug?
Die Antwort könnte ernüchternd sein: Law and Order signalisieren politische Tatkraft und bringen Sympathien bei WählerInnen, die wollen, dass endlich gehandelt wird. Präventionsarbeit dagegen ist in der Fläche wirksamer, aber ein mühsames, kleinteiliges und wenig glanzvolles Geschäft. Wem es aber wirklich ernst ist mit dem Kinderschutz, der oder die sollte sich jetzt dafür einsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben, um sicherzustellen, dass Kinder verbindlich angehört und beteiligt werden müssen, wenn es um ihr Wohl und ihr Leben geht.
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