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Keine Entlastung bei NetzentgeltGewinne für Konzerne bleiben hoch

Netzbetreiber müssen keine Absenkung ihrer staatlich garantierten Renditen akzeptieren. Strom- und Gaskunden müssen weiterhin dafür zahlen.

Wenn Stromkonzerne in neue Netze investieren, zahlen die Kunden auch dafür Foto: dpa

Die Hoffnung auf niedrigere Strom- und Gasrechnungen hat sich zunächst zerschlagen, denn eine angekündigte Entlastung der Verbraucher bei den Netzentgelten fällt aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag einer Beschwerde zahlreicher Netzbetreiber stattgegeben, die gegen eine Absenkung ihrer staatlich vorgegebenen Renditen durch die Bundesnetzagentur geklagt hatten.

Bisher haben die Unternehmen eine Eigenkapitalverzinsung von 9,05 Prozent für Investitionen in neue Netze und von 7,14 Prozent auf bestehende Anlagen bekommen. Diese Werte wollte die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde von 2018 bzw. 2019 an auf 6,91 für neue und 5,12 Prozent für alte Anlagen senken. Das hat das Gericht für unzulässig erklärt. Die Netzagentur habe sich auf historische Daten gestützt und die „Sondersituation des gegenwärtigen Marktumfelds“ nicht ausreichend berücksichtigt, teilte das Oberlandesgericht mit.

Bezahlt werden die Renditen der Netzbetreiber von den KundInnen über die sogenannten Netzentgelte, die Teil der Strom- und Gasrechnung sind. Verbraucherschützer übten deshalb scharfe Kritik an der Entscheidung. „Die Bundesnetzagentur war mit der geplanten Absenkung der Traumrenditen auf dem richtigen Kurs“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der taz. „Wir bedauern das Urteil, denn es wird die Verbraucher viel Geld kosten.“

Die Politik müsse jetzt der Regulierungsbehörde den Rücken stärken, meint Sieverding. „Denn für die Kunden werden die Netzgebühren perspektivisch eine größere Rolle spielen als die EEG-Umlage.“ Mit dieser Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, über die es in der Vergangenheit viel Streit gab, wird der Ökostrom-Ausbau finanziert.

Das Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um Eon und RWE gebeugt

Gero Lücking, Lichtblick

Auch das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick kritisierte die Entscheidung. „Das Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um Eon und RWE gebeugt“, erklärte Geschäftsführer Gero Lücking. Er forderte die Bundesnetzagentur auf, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Denn die Renditen im risikofreien Geschäft der Netzmonopolisten sind auch angesichts niedriger Marktzinsen viel zu hoch.“

Die Pläne der Agentur hätten die Stromkunden laut Lichtblick in den Jahren 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet. Der vom Gericht bestellte Gutachter hielt hingegen nur eine Absenkung um 1,3 Milliarden Euro für angemessen. Zwei von Lichtblick beauftragte Gutachten hatten dagegen sogar eine Kostensenkung von 4 Milliarden Euro für möglich gehalten.

Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie prüfe, ob sie vor den Bundesgerichtshof ziehen wird.

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