Keine Einigung bei Deutschlandticket: Zukunft des 49-Euro-Tickets ungewiss

Die Bundesländer wollen das Deutschlandticket 2024 fortführen und dafür die Hälfte der Kosten tragen. Ob der Bund die andere Hälfte zahlt, bleibt unklar.

Vorbeifahrender Zug an einem Bahnübergang.

Grünes Licht für die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets? Regionalbahn bei Dagebüll Foto: Nikito/imago

BERLIN dpa/taz | Die Ver­kehrs­mi­nis­te­r:in­nen von Bund und Ländern haben keine Einigung im Finanzstreit über das Deutschlandticket erzielt. In einem Beschlusspapier der Verkehrsministerkonferenz heißt es, die Länder seien bereit, dauerhaft die Hälfte des Zuschussbedarfs für das Ticket zu finanzieren. Sie erwarteten vom Bund, dass er die Verantwortung für die Finanzierung der anderen Hälfte des Zuschussbedarfs übernehme.

In dem Papier wird das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr zum Preis von 49 Euro im Monat als gemeinsames Erfolgsprojekt von Bund und Ländern bezeichnet. „Es muss gemeinsam fortgeführt und nachhaltig finanziert werden.“ In Länderkreisen wurde dies als deutliches Bekenntnis auch von Bundesverkehrsminister Volker Wissing zum Deutschlandticket bewertet.

Bund und Länder schießen 2023 und 2024 jeweils 1,5 Milliarden Euro für die Kosten des Tickets zu. Umstritten ist aber zusätzliches Geld, das wegen gestiegener Kosten für Personal und Energie nötig wird. Wissing hat bisher zusätzliche Bundesgelder abgelehnt. Noch am Mittwoch verwies die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Carina Konrad, darauf, dass der Bund seine Finanzierungsversprechen übererfülle. „Das Bereitstellen eines sicheren, bezahlbaren und sauberen Nahverkehrs ist Länderaufgabe“, sagte sie. Dafür flössen bereits „über die Finanzierung des Deutschlandtickets hinaus“ Milliardensummen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Re­gie­rungs­che­f:in­nen der Länder sollen nun den Streit über die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets lösen. Diese Erwartung äußerte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz nach den Beratungen am Donnerstag. Scholz und die Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen kommen am 6. November zusammen.

Volker Wissing steht in der Verantwortung

Aus Sicht der Länder müsse es kurzfristig zu einer Entscheidung kommen, sagte Krischer. Sonst hätten Verkehrsunternehmen keine Planungssicherheit, dies brächte Probleme für die Weiterführung des Tickets. Die Länder seien bereit, Mehrkosten zur Hälfte zu übernehmen und erwarteten dies auch vom Bund. „Wir haben auf dieser Konferenz geschafft, dem Bundesverkehrsminister die Handlungsnot zu verstehen zu heben“, so Krischer. Die Verantwortung, die Zukunft des Tickets zu sichern, liege nun beim Bund. Auch in der Frage eines bundesweit einheitlichen Semestertickets sei weiterhin Volker Wissing am Zug.

Dass die Zukunft des Deutschlandtickets damit vorerst ungewiss bleibt, hielt die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, für ein „denkbar schlechtes Signal für die Verkehrswende“. Die andauernde Unsicherheit gefährde die Akzeptanz des Deutschlandtickets: „Wer den Umstieg auf den ÖPNV will, muss dafür sorgen, dass er bezahlbar ist und verlässliche Angebote schaffen.“ Das „Hickhack“ zwischen Bund und Ländern müsse daher endlich ein Ende haben.

Auch Andreas Schackert, Bundesfachgruppenleiter Busse und Bahnen bei der Gewerkschaft Verdi, zeigte sich nach der Konferenz unzufrieden: „Bundesverkehrsminister Volker Wissing verkauft das Deutschlandticket als sein Erfolgsprojekt“, sagte Schackert der taz. „Dann muss er auch bereit sein, Geld dafür in die Hand zu nehmen.“ Schackert kritisierte zudem, dass Bundes- und Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­r:in­nen und bisher kein konkretes Konzept für den Ausbau des Nahverkehrs vorlegen konnten.

Zum Abschluss der Konferenz appellierten die Lan­des­ver­tre­te­r:in­nen auch in weiteren Punkten an das Bundesverkehrsministerium: In einem Beschluss etwa wird die Abkehr von den Sektorzielen für mehr Klimaschutz kritisiert und die Bitte formuliert, „stärker als bisher Maßnahmen im Verkehrssektor zu ergreifen“. Wiederholt wurde die Forderung, Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung flächendeckender Tempo-30-Zonen zu geben. Dies erfordere eine Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, die über die Pläne des Bundesverkehrsministeriums zur Reform der Straßenverkehrsordnung hinausgeht.

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