piwik no script img

Keine Abtreibungen mehr in FlensburgDer Glaube ist nicht das Problem

Eiken Bruhn
Kommentar von Eiken Bruhn

In einem neuen kirchlichen Krankenhaus soll es keine Abtreibungen mehr geben. Aber es sind längst nicht nur konfessionelle Träger, die so handeln.

Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern das deutsche Abtreibungsrecht Foto: Marcelo Leal / Unsplash

Z wei kirchliche Träger planen ein ökumenisches Krankenhaus und weigern sich, dort weiter Abtreibungen durchzuführen. Es wäre aber verlogen, sich jetzt über konfessionelle Kliniken aufzuregen. Denn sie sind nicht die Einzigen, die so handeln.

Unikliniken sehen sich außerstande, neben den Spätabbrüchen von behinderten Kindern die ganz normalen Abtreibungen durchzuführen. Und zahlreiche Kliniken in privater oder städtischer Trägerschaft machen Schwangerschaftsabbrüche nach ihren ganz eigenen Regeln.

Manche verweigern einer Frau den Schwangerschaftsabbruch, wenn dies bereits ihr zweiter ist. Sehr viele wollen nur bis zur 10. Schwangerschaftswoche operieren, obwohl es bis zur 14. erlaubt wäre. Das dann ausschließlich in Vollnarkose und nicht unbedingt mit der schonenderen Absaugmethode, weil der Chef nur Ausschabung gelernt hat

Und zwischendurch fällt der Eingriff aus, weil es gerade niemanden in der Gynäkologie gibt, der will. Oder einen leitenden Arzt, der es verbietet, wie vor drei Jahren im wendländischen Dannenberg. Darüber hatte sich die niedersächsische Gesundheitsministerin empört – aber dazu geschwiegen, dass in ihrem Bundesland Frauen bis zu 150 Kilometer für den Eingriff fahren müssen.

Schwangerschaftsabbrüche sind keine Kassenleistung

Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern das deutsche Abtreibungsrecht. Das erlaubt nicht nur dem oder der einzelnen Ärzt*in, Abtreibungen aus Gewissensgründen abzulehnen, sondern bietet Kliniken einen Freifahrtschein, nach Gutdünken zu handeln. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland eine Straftat, daher keine Kassenleistung, weswegen die Kliniken auch nicht dazu verpflichtet werden können.

Das führt dazu, dass bundesweit die Zahl der Praxen und Kliniken sinkt, die Abbrüche durchführen. Wer ein Interesse daran hat, dass Frauen gut und wohnortnah versorgt werden, wenn sie ein Kind nicht bekommen wollen, muss das Gesetz ändern, sprich den Paragrafen 218 abschaffen. Der Vorschlag der Bundesregierung, die Medizi­ner*innenausbildung zu verbessern, greift zu kurz.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Eiken Bruhn
Redakteurin
Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; in Weiterbildung zur systemischen Beraterin.
Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • G
    Gast

    Wenn es um eine Leistung gehen würde die nur von Männern in Anspruch genommen werden kann, ich wage zu behaupten, dann hätten wir diese Diskussion nicht.

  • Selbst wenn Kliniken dazu verpflichtet wären Abtreibungen anzubieten, kann niemand Ärzte dazu zwingen gegen ihr Gewissen zu handeln.

  • Die Kernforderung des Kommentars, § 218 StGB abzuschaffen, ist unrealistisch. § 218 StGB kann nur unter zwei Umständen abgeschafft werden: 1. Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Rechtsprechung, wonach die Menschenwürde nach Art. 1 GG den Schutz der Föten bedinge oder 2. nach Art. 146 GG wird eine neue Verfassung verabschiedet, denn Art. 1 GG kann gem. Art. 79 GG nicht geändert werden.

    • @Peter Rabe:

      Die Forderung § 218 StGB abzuschaffen, ist nicht sinnvoll, da das Abtreibungsrecht seit 1995 und BVerfGE 1998 sehr liberal ist. Dass ProFa unf die Ärztinnen das nicht sehen, ist geradezu tragisch.



      Auch mit dem neu gefassten § 219a StGB lässt sich leben.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Doch der Glaube ist das Problem und man muss sich auch über diesen Fall aufregen.