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■ Kasse muß Pflegefällen Rollstuhl stellenWer nicht fahren kann, darf geschoben werden

Dortmund (dpa) – Krankenkassen müssen ihren Versicherten auch dann einen Rollstuhl stellen, wenn sie in einem Pflegeheim leben und den Stuhl nicht mehr selbst bedienen können. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Sozialgerichts entschied gegen die Bundesknappschaft, die einer 90jährigen Frau den Rollstuhl verweigert hatte, weil sie geschoben werden müsse. Die Pflegeheimbewohnerin leidet unter starker Arthrose und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. (Az.: S 24 Kn 273/97).

Nach der Einführung der Pflegeversicherung hatten die Krankenkassen jedoch beschlossen, Versicherte in Pflegeheimen von einer Reihe von Leistungen auszuschließen, da die Heime nunmehr selbst für Rollstühle und ähnliches zu sorgen hätten. Die Pflegeheime dagegen verwiesen auf fehlende finanzielle Mittel. Nach Ansicht des Gerichts sind die Spitzenverbände nicht befugt, die Leistungsansprüche der Versicherten einzuschränken.

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