Kartellamt darf Datenschutz prüfen: Scharfe Zähne gegen Monopole
Das Bundeskartellamt darf laut EuGH-Urteil bei Datenschutzverstößen aktiv werden. Ein richtiger Schritt zum Schutz vor marktbeherrschenden Firmen.
„Klauen und Zähne“ wünschte sich der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck für das Kartellrecht Foto: Zoonar/imago
„Klauen und Zähne“, das wünschte sich der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck für das Kartellrecht. Einige Unternehmensvertreter:innen dürften da eher die Monster aus den Albträumen ihrer Kindheit vor sich gesehen haben. Doch so hilfreich Klauen und Zähne gesellschaftlich wären – ausreichend Personal und mehr Kompetenzen für die Kartellbehörden wären schon mal ein Anfang.
Richtig also, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt hat, dass das Bundeskartellamt auch bei Datenschutzverstößen tätig werden darf. Denn während Meta, Google, Amazon und Co von den Datenschutzaufsichtsbehörden zu häufig zu zahm angefasst werden, hat das Bundeskartellamt allein von seinem Selbstverständnis her eine ganz andere Durchsetzungsmacht.
Das ist wichtig. Denn das Kartellrecht ist trotz seines Images, das immer etwas nach zu trockenem Keks anmutet, eines der maßgeblichen Instrumente unserer Zeit. Und das hat viel mit der Digitalisierung zu tun. Wenn schon Unternehmen, die auf Märkten wie Schienen, Rollatoren oder Süßigkeiten unterwegs sind, mitunter zu illegalen Absprachen oder Monopolen neigen, dann ist dieses Phänomen auf digitalen Märkten noch größer.
Skaleneffekte beispielsweise wirken hier noch stärker. Dazu kommt der marktmächtige Netzwerkeffekt: Nutzer:innen werden wie Magnete gerade dorthin gezogen, wo sich ohnehin schon die meisten tummeln. Und ein marktbeherrschendes Unternehmen im Nachhinein wieder etwas kleiner zu kriegen ist viel schwieriger, als schon im Vorfeld eine Übernahme zu unterbinden.
Gut ist daher erst einmal auch, dass sich die Ampelkoalition auf eine Verschärfung des Kartellrechts geeinigt hat. Allerdings: Wie viel mehr damit möglich ist, muss sich erst noch zeigen. Denn zur Wahrheit über die Monopoltendenzen im Zeitalter der Digitalisierung gehört auch, dass sie längst zu internationalen Problemen herangewachsen sind. Es braucht also ordentlich und viele scharfe Zähne, um wirklich etwas zu bewegen.
Kartellamt darf Datenschutz prüfen: Scharfe Zähne gegen Monopole
Das Bundeskartellamt darf laut EuGH-Urteil bei Datenschutzverstößen aktiv werden. Ein richtiger Schritt zum Schutz vor marktbeherrschenden Firmen.
„Klauen und Zähne“ wünschte sich der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck für das Kartellrecht Foto: Zoonar/imago
„Klauen und Zähne“, das wünschte sich der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck für das Kartellrecht. Einige Unternehmensvertreter:innen dürften da eher die Monster aus den Albträumen ihrer Kindheit vor sich gesehen haben. Doch so hilfreich Klauen und Zähne gesellschaftlich wären – ausreichend Personal und mehr Kompetenzen für die Kartellbehörden wären schon mal ein Anfang.
Richtig also, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt hat, dass das Bundeskartellamt auch bei Datenschutzverstößen tätig werden darf. Denn während Meta, Google, Amazon und Co von den Datenschutzaufsichtsbehörden zu häufig zu zahm angefasst werden, hat das Bundeskartellamt allein von seinem Selbstverständnis her eine ganz andere Durchsetzungsmacht.
Das ist wichtig. Denn das Kartellrecht ist trotz seines Images, das immer etwas nach zu trockenem Keks anmutet, eines der maßgeblichen Instrumente unserer Zeit. Und das hat viel mit der Digitalisierung zu tun. Wenn schon Unternehmen, die auf Märkten wie Schienen, Rollatoren oder Süßigkeiten unterwegs sind, mitunter zu illegalen Absprachen oder Monopolen neigen, dann ist dieses Phänomen auf digitalen Märkten noch größer.
Skaleneffekte beispielsweise wirken hier noch stärker. Dazu kommt der marktmächtige Netzwerkeffekt: Nutzer:innen werden wie Magnete gerade dorthin gezogen, wo sich ohnehin schon die meisten tummeln. Und ein marktbeherrschendes Unternehmen im Nachhinein wieder etwas kleiner zu kriegen ist viel schwieriger, als schon im Vorfeld eine Übernahme zu unterbinden.
Gut ist daher erst einmal auch, dass sich die Ampelkoalition auf eine Verschärfung des Kartellrechts geeinigt hat. Allerdings: Wie viel mehr damit möglich ist, muss sich erst noch zeigen. Denn zur Wahrheit über die Monopoltendenzen im Zeitalter der Digitalisierung gehört auch, dass sie längst zu internationalen Problemen herangewachsen sind. Es braucht also ordentlich und viele scharfe Zähne, um wirklich etwas zu bewegen.
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Kommentar von
Svenja Bergt
Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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