Regierung verschärft das Kartellrecht: Mehr Rechte für Wettbewerbshüter

Künftig sollen Konzerne zerschlagen werden können, die ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Erzielte Vorteile können abgeschöpft werden.

Eine Frau tankt ihr Fahrzeug , sie hält die Zapfpistole an einer Tankstelle in Duisburg fest.

Der Mineralölmarkt wird von wenigen Anbietern beherrscht. Ein Fall für das Bundeskartellamt Foto: Christoph Reichwein/dpa

BERLIN taz | Das Bundeskabinett bringt an diesem Mittwoch die Reform des Kartellrechts auf den Weg, mit dem eine Zerschlagung marktbeherrschender Konzerne ermöglicht werden soll. Außerdem sollen die Hürden für die Abschöpfung von finanziellen Vorteilen gesenkt werden, die durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht entstanden sind, heißt es aus Regierungskreisen. Über den Gesetzentwurf soll zwischen den Koalitionsparteien Einigkeit bestehen.

Die Kartellrechtsverschärfung hatten SPD, Grüne und FDP nicht in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Ausgangspunkt für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs im Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) waren die stark steigenden Kraftstoffpreise während des von der Regierung für drei Monate gewährten Tankrabatts im vergangenen Jahr. Der Mineralölmarkt ist hochkonzentriert, es gibt nur wenige Anbieter. Der Verdacht liegt nahe, dass es Preisabsprachen gab. Das ist verboten. Das Bundeskartellamt konnte aber bislang keinen Missbrauch nachweisen. Dieser Nachweis ist extrem schwer, ohne ihn kann das Bundeskartellamt bislang aber nur sehr begrenzt eingreifen.

Künftig soll es nicht mehr nötig sein, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachzuweisen, um weitreichende Schritte einzuleiten. Das Bundeskartellamt soll eingreifen können, wenn es bei einer sogenannten Sektoruntersuchung eine Störung des Wettbewerbs feststellt. Bislang endete so eine Untersuchung mit einem Bericht. In Zukunft soll die Behörde verschiedene Schritte anordnen können, zum Beispiel Marktzugänge für andere Unternehmen erleichtern. Als härteste Maßnahme soll die Zerschlagung eines Konzerns möglich sein – allerdings nur, wenn andere Initiativen wie Gespräche oder einzelne Verfügungen nicht erfolgreich waren. Vorbild dafür sind die Kompetenzen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die das bereits praktiziert.

Für Ver­brau­che­r:in­nen ist die Stärkung des Bundeskartellamts eine gute Nachricht. Ziel ist, dass durch die Reform Preise sinken und weitere Anbieter verfügbar sind. Das ist etwa in der Internetwirtschaft wichtig, in der wenige Konzerne den Markt beherrschen. Die Bonner Behörde soll außerdem bei Kartellrechtsverstößen die Möglichkeit bekommen, die daraus entstandenen finanziellen Vorteile der Unternehmen abzuschöpfen. Theoretisch ist das heute schon möglich. Die Hürden dafür sind aber so hoch, dass dieses Instrument noch nie genutzt wurde.

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