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Karlsruhe stoppt AbschiebungSyrer muss nicht nach Griechenland

Ein Asylbewerber hatte geklagt. Jetzt mahnen die Verfassungsrichter die Behörden, bei der Abschiebung in den Drittstaat gründlicher zu prüfen.

Asylbewerber zurück nach Griechenland? Nicht so hastig, sagt das Bundesverfassungsgericht Foto: dpa

Karlsruhe afp/dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines abgelehnten syrischen Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt. Das Verwaltungsgericht Minden habe auf die Eilklage des Syrers gegen die Abschiebung hin nicht geklärt, ob dem Mann in Griechenland womöglich „eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ drohe, weil dort auch anerkannte Flüchtlinge von Sozialleistungen faktisch ausgeschlossen seien, hieß es in einem Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Einzelfall-Entscheidung. Der Mann hatte den Behörden nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 gesagt, dass er in Griechenland bereits erfolgreich Asyl beantragt habe. Dort habe er aber auf der Straße gelebt und keine staatliche Unterstützung bekommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte daraufhin den Asylantrag des Manns ab, weil er bereits in Griechenland Schutz bekommen habe.

Die Klage des Syrers auf Eilrechtsschutz wies das Verwaltungsgericht Minden mit der Begründung ab, die Situation für Flüchtlinge habe sich in Griechenland in den vergangenen Monaten deutlich verbessert. Zudem habe er als anerkannter Asylbewerber die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie Griechen.

Das reicht den Verfassungsrichtern nicht aus. Ihnen zufolge hätte sich das Verwaltungsgericht damit auseinandersetzen müssen, dass der Anspruch auf Sozialleistungen in Griechenland einen 20-jährigen legalen Aufenthalt voraussetzt und der Kläger deshalb von diesen Hilfsleitungen „faktisch ausgeschlossen“ sei. Das Verwaltungsgericht hätte zudem feststellen müssen, ob und wie nach Griechenland zurückgeführte anerkannte Flüchtlinge untergebracht und ernährt werden.

Eine entsprechende Zusicherung auf solch eine Hilfe sei von den griechischen Behörden im vorliegenden Fall nicht abgegeben und von Bundesamt oder Bundesregierung auch nicht angefordert worden. Das Verwaltungsgericht muss nun dem Beschluss zufolge prüfen, inwieweit anerkannte Flüchtlinge effektiv Anspruch auf die in Griechenland zum Januar 2017 eingeführten allgemeinen Sozialhilfeleistungen haben.

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7 Kommentare

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  • Faktisch hat das Bundesverfassungsgericht ein Menschenleben gerettet!

     

    Ob der Flüchtling ohne Geld und Essen auf der Straße in Griechenland überlebt hätte? Ist dann durch so eine Abschiebung (wenn sie stattgefunden hätte) die Menschenwürde verletzt worden gewesen wäre? Und das beweist mal wieder, dass die Forderung der Vereinten Nationen, den Weg zum Bundesverfassungsgericht für Menschen zu erleichtern, mehr als gerecht ist!

     

    Schade, dass der Bundesverfassungsgericht nicht immer bei Fällen, wo ein Menschenleben oder Menschenwürde in Gefahr ist, angerufen werden kann.

     

    Zitat: „In Lebensgefahr. Eine Familie wird nach Polen abgeschoben, obwohl die Versorgung der behinderten Kinder dort nicht gegeben ist.“

    http://www.taz.de/!5048121/

     

    Ob die Familie mit kranken und behinderten Kindern im Wald, wo sie in Polen ausgesetzt wurden, überlebt haben? Dabei kann man sagen, dass mit dieser Familie damals auch ein Stück der Humanität und der Rechtsstaatlichkeit abgeschoben wurde.

     

    Zitat: „...Selbst Familien werden entzwei gerissen, wie der Fall von Havere Morina zeigt.“

    http://www.taz.de/!5315392/

     

    Die Familie wurde abgeschoben, und ein Kind blieb zurück. Dabei wurde gegen den Artikel 6 GG, der über den Schutz von Familie regelt, wohl in mehreren Punkten verstoßen.

     

    Im Grundgesetz (Präambel) steht geschrieben:

     

    „Im Bewußtsein seiner VERANTWORTUNG VOR GOTT UND DEN MENSCHEN,

    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa DEM FRIEDEN DER WELT ZU DIENEN, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    • @Stefan Mustermann:

      "Schade, dass der Bundesverfassungsgericht nicht immer bei Fällen, wo ein Menschenleben oder Menschenwürde in Gefahr ist, angerufen werden kann."

       

      Jedes Jahr sterben weltweit ca. 130 Mio Menschen an Hunger, Krankheit, Folter, Krieg, Verkehrsunfällen oder Altersschwäche. Das Bemühen jedes dieser Menschenleben retten zu wollen, ist einfach ein bischen viel.

      • @A. Müllermilch:

        Kerr - Warum fällt mir bei Ihrer Form von

        Generosität - "zu Lasten Dritter" - nur ein -

         

        "So viel Lärm um verschüttete Milch!"

  • So eine richterliche Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichtes mit der Begründung:

     

    „Die Klage wird abgewiesen, da die Situation für Flüchtlinge habe sich in Griechenland in den vergangenen Monaten deutlich verbessert.“

     

    ist juristisch gesehen, total in Frage zu stellen. Das ist eine zu allgemeine und subjektive Einschätzung, ohne den konkreten und auf diesen Einzelfall bezogenen objektiven zweifelsfreier Feststellungen.

  • Allein die Idee der Dublin-Regeln ist unsinnig, die Praxis grausam.

     

    Die Dublin-II+III Verordnungen endlich aufheben!

    Deutschkurse und Unterstützung für alle Menschen aus Afghanistan -

    Schutz vor Entführungen und Bomben!

    • @nzuli sana:

      Fallen in Griechenland Bomben?

  • Das könnte insbesondere dem 14. Senat OVG NRW - aber auch

    Dem zuständigen 1.(?) Senat BVerwG -

    Hinteichend Anlaß geben -

    Seine jüngste Rspr.Asyl -

    Einer kritischen Würdigung zu unterziehen!

    Erratisch - ist's gelinde ausgedrückt!