Kapitalertragssteuer – oder was?: Da freut sich die Bitcoin-Gemeinde
Die Bundesregierung erwägt, Krypto-Finanzanlagen anders zu besteuern. Grüne und Linke bringen Initiativen in den Bundestag ein.
Rund sieben Millionen Bundesbürger:innen nutzen oder halten mittlerweile Kryptowerte. Diese Besitzer:innen von Bitcoin und Co. müssen sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Steuer auf Verkaufsgewinne steigen könnte. Die Bundesregierung ist an dem Thema dran, die Grünen haben einen Gesetzentwurf, die Linken einen Antrag dazu in die Beratungen des Bundestages geschickt.
47,3 Milliarden Euro hätten „deutsche Kryptonutzer hochgerechnet im Jahr 2024 an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet“, schreibt Professor Pierre Georg von der Frankfurt School of Finance. Das Wenigste davon dürfte versteuert worden sein – auch weil Verkaufsgewinne hierzulande steuerfrei sind, wenn sie ein Jahr oder länger nach dem Kauf anfallen.
Bisher sind Kryptowerte im Einkommensteuergesetz eingestuft wie beispielsweise Antiquitäten, Oldtimer oder Gemälde. Verkaufserlöse werden nur im ersten Jahr nach dem Kauf besteuert, danach nicht mehr. Mögliche Gründe dafür: je länger der Erwerb letzterer zurückliegt, fällt es dem Finanzamt mitunter schwer, den Ausgangswert und auf dieser Basis die Höhe der Gewinnsteuer zu ermitteln. Außerdem gehe es bei alten Objekten im Privatbesitz nicht in erster Linie um Gewinnerzielung, erklären Fachleute.
Bisherige Regelung gilt seit 2013
Die noch recht neuen Kryptowerte rutschten 2013 in diese Regelung hinein – damals leitete der inzwischen verstorbene CDU-Politiker Wolfgang Schäuble das Bundesfinanzministerium. Mittlerweile haben sich Bitcoin und andere Kryptowerte jedoch zu gigantischen Märkten mit hohen Spekulationsgewinnen entwickelt.
So geraten diese Anlageobjekte jetzt in den Blick des Finanzministeriums. Hausherr Lars Klingbeil (SPD) braucht noch einige Milliarden Euro, um den Haushaltsplan für 2027 zu bauen. Grundsätzlich haben sich Union und SPD deshalb geeinigt, dass auch Kryptosteuern eine Rolle spielen könnten. Ein Gesetzentwurf sei in Kürze zu erwarten, erklärt das Ministerium. Details gibt es bisher nicht.
Gelegenheit für die Grünen, die Regierung unter Druck zu setzen. „Verkaufsgewinne aus Kryptoanlagen sollten immer besteuert werden, nicht nur bis zu einem Jahr nach dem Kauf“, sagt Max Lucks, grüner Finanzpolitiker im Bundestag. „Die Steuerfreiheit nach der einjährigen Haltefrist ist ein Fremdkörper im Gesetz.“
Deshalb schlägt die Oppositionspartei in ihrem Gesetzentwurf vor, Verkaufsgewinne in jedem Fall mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Verkäufer:innen zu belasten – bis zu 45 Prozent. Gelten soll das allerdings erst für Käufe und Verkäufe ab Anfang 2026. Erhoffte Einnahmen für den Staat: bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.
Linke sehen Kapitalertragssteuer als Lösung
Die Linken im Bundestag gehen die Sache ähnlich an. In ihrem Antrag schlagen sie allerdings vor, die Kryptogewinne der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen, die beispielsweise auch für Aktien gilt. Dieser Steuersatz beträgt 25 Prozent. „Das Modell ermöglicht es, Kryptobörsen analog zu Börsen in die Pflicht zu nehmen“, erklärt Linken-Finanzpolitikerin Isabelle Vandre. „Die Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten und anonymisiert abgeführt.“ Das sei die schnellste und einfachste Lösung.
Was bei alldem herauskommt, ist allerdings unklar. Die grünen und linken Initiativen werden wohl keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Und Finanzminister Klingbeils Koalitionspartner Union ist skeptisch. „Die einjährige Spekulationsfrist ist kein Privileg für Kryptowährungen, sondern Ausdruck eines bewährten Grundsatzes im Steuerrecht“, betont Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher von CDU und CSU. Private Vermögensgegenstände wie Kleidung, Kunst und Krypto würden nicht als relevante Einkünfte behandelt. „Das verhindert zugleich eine steuerliche Berücksichtigung privater Verluste“, sagt Güntzler.
Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, schreibt dagegen: „Die pauschale Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen und -verlusten ist generell nachteilig“, unter anderem „aus der Perspektive der Steuergerechtigkeit“. Er plädiert dafür, alle Kapitalanlagen zu besteuern, ohne aber ärmere Bevölkerungsgruppen und die Altersvorsorge zu belasten.
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