Kampf gegen steigende Mieten in Bremen: Deckel nach Berliner Vorbild
Ein breites Bremer Bündnis fordert den sofortigen Mietenpreisstopp – und bekommt dafür prominenten juristischen Beistand.
Vorbild der Initiative ist das Land Berlin, wo Mitte Februar mit rot-rot-grüner Mehrheit ein bundesweit bisher einmaliger Mietendeckel in Kraft getreten war. Die Folge: Die Mieten in Berlin werden auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die seit 2014 bezugsfertig wurden.
Die Linkspartei in Bremen will auch so einen Mietendeckel, sie möchte am liebsten auch gleich Immobilienkonzerne wie die Vonovia „enteignen“. Und SPD-Baupolitiker Falk Wagner findet es zumindest „völlig berechtigt“, über einen Mietendeckel nachzudenken. Die grüne Bausenatorin Maike Schaefer ist da aber zurückhaltend, und der Koalitionsvertrag bleibt vage: Ein „zeitlich begrenzter Mietendeckel“ für bestehende Wohnungen könne „auch für Bremen in Betracht kommen“, falls die weitere Mietentwicklung dazu Anlass gebe, heißt es da.
Gibt sie das? In Bremen und in Bremerhaven geben jeweils rund 47 Prozent der MieterInnen über 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus, rund 23 Prozent sogar über 40 Prozent. Das geht aus einer umfassenden Analyse der Hans-Böckler-Stiftung hervor, die 77 deutsche Großstädte verglichen hat. Bremen liegt dabei auf Platz 5, Bremerhaven auf Platz 6 der teuersten Städte – hinter Düsseldorf, aber noch vor Hamburg und München.
Eine MieterInnen- und EigentümerInnenbefragung der Arbeitnehmerkammer kommt zu dem Ergebnis, dass die Menschen in den teuren Stadtteilen Mitte und Östliche Vorstadt im Schnitt zwar weniger als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete ausgeben – im preisgünstigen Gröpelingen sind es aber mehr als 36 und in Woltmershausen sogar 40 Prozent. Dabei gilt ein Wert von 30 Prozent im Allgemeinen als angemessen.
Das Landgericht Berlin jedoch hält das dortige Mietendeckel-Gesetz für verfassungswidrig. Die RichterInnen sind der Ansicht, das Bundesland habe gar nicht die Kompetenz gehabt, ein solches Gesetz zu erlassen, weil das allein Sache des Bundes sei. Einen Eilantrag gegen den Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht indes abgelehnt (1 BvQ 15/20) – und den Erlass einer einstweiligen Anordnung auch.
Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zur Mietobergrenze besitzt, müsse als offen bezeichnet werden, sagten die Karlsruher RichterInnen. Und weiter: „Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen.“
Prominenten juristischen Beistand bekommt der Bremer Bürgerantrag nun durch ein von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das unter anderem die Jura-Professoren Andreas Fischer-Lescano und Christoph Schmid geschrieben haben, die beide Direktoren des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Uni Bremen sind.
Sie kommen zum Ergebnis, dass landesrechtliche Maßnahmen wie das hier geforderte Mietpreismoratorium durchaus zulässig sind, wenn sie der öffentlich-rechtlichen Regulierung dienen. Ein Mietendeckel sei weder vom Bundesrecht ausgeschlossen, noch diesem gegenläufig, argumentiert das Rechtsgutachten.
Auf diese Expertise stützt sich nun der Bürgerantrag, der unter anderem vom Bündnis „Menschenrecht auf Wohnen“, der Arbeiterwohlfahrt, dem Mieterschutzbund, der Diakonie, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und den Gewerkschaften Ver.di und GEW getragen wird. „Wir wollen zeigen, dass ein Großteil der BremerInnen einen Mietendeckel befürwortet“, sagte Kornelia Ahlring, die stellvertretende Vertrauensperson des Bündnisses. Anders als die rot-grün-rote Landesregierung wolle man nicht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten: „Das Problem ist akut.“
Neben dem Mietendeckel wird deshalb auch ein „Bodendeckel“ gefordert. Das heißt, kommunaler Grundbesitz soll nicht mehr veräußert und nur noch mit Erbbaurecht zu „deutlich gesenkten Zinsen“ und mit langfristigen Nutzungsauflagen vergeben werden dürfen. Für laufende Planungen soll es ein Moratorium geben.
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