Kabinett billigt Autobahn-Gesetz: Versteckte Privatisierung möglich
Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gesetzespaket zur Autobahn verabschiedet. Indirekte Privatisierung durch ÖPPs wird damit einfacher.
Kritiker fürchten aber, dass die neue Gesellschaft weitgehend ohne parlamentarische Kontrolle in großem Stil Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPPs) eingehen könnte, bei denen Privatfirmen Straßen bauen und die Maut kassieren. Dieses Modell, das laut Bundesrechungshof im Schnitt 20 Prozent teurer ist, bleibt erlaubt, bestätigte das Verkehrsministerium.
Die privatisierungskritishe Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“ sieht das Gesetz darum als „Weihnachtsgeschenk für Versicherungen und Banken“. Grünen-Finanzexperte Sven Kindler kritisierte, es ermögliche eine „versteckte Privatisierung“, die zulasten der Steuerzahler gehe und einen „nicht zu kontrollierenden Schattenhaushalt“ vorbereite.
Auch aus der SPD hatte es zuvor die Forderung gegeben, ÖPPs bei Autobahnen gesetzliche auszuschließen und die Infrastrukturgesellschaft nicht als GmbH, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts zu organisieren. Das würde dem Bundestag mehr Kontrolle geben und Transparenz ermöglichen.
Ein Teil der Neurgelungen zur Autobahn braucht in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit; Grüne und Linke könnten sie also verhindern. Allerdings wird das Gesetz nach den bisherigen Plänen gemeinsam mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen beschlossen. Weil diese vielen Bundesländern finanzielle Vorteile bringt, ist es denkbar, dass sie den Autobahn-Plänen zustimmen, obwohl sie inhaltliche Kritik daran haben.
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