Kabinett beschließt Förderprogramm: Heil fördert Langzeitarbeitslose
Voraussetzung für das neue Programm: Mindestens zwei Jahre ohne Job. Kritik kommt von Grünen, Linkspartei und Gewerkschaften.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Förderung für Langzeitarbeitslose beschlossen. Wer sieben Jahre ohne Job ist, kann auf eine Stelle mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu fünf Jahren Dauer hoffen. In den ersten beiden Jahren zahlt der Staat 100 Prozent der Lohnkosten, ab dem 3. Jahr sinkt der Zuschuss um jährlich 10 Prozent. Nach Ende der Förderung muss der Arbeitgeber den Job mindestens ein halbes Jahr weiter aus eigener Tasche finanzieren. Der staatliche Zuschuss orientiert sich allerdings am Mindestlohn, nicht an den in der jeweiligen Branche gezahltem Tarif.
Ein zweites Programm zielt auf Arbeitslose, die zwei Jahre lang ohne Beschäftigung sind. Ihr neuer Job soll für zwei Jahre gefördert werden: im ersten Jahr mit 75 Prozent, im zweiten mit der Hälfte des Arbeitsentgeltes. Insgesamt will der Bund vier Milliarden Euro für beide Programme einsetzen. „Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Teilhabe“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu dem Beschluss des Kabinetts.
Kritik kommt von Grünen, Linkspartei und Gewerkschaften. Sie stoßen sich vor allem daran, dass die Langzeitarbeitslosen-Jobs keine Förderung in Tarifhöhe erhalten. „Mit dieser Regelung benachteiligt Heil gerade die Betriebe, die die Tarifpartnerschaft hochhalten, denn sie müssen die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selbst erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen“, sagt Beate Müller-Gemmeke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.
Das Gesetz sei gut gemeint – „aber gut gemeint ist leider allzu oft das Gegenteil von gut“, sagt Susanne Ferschl von der Linksfraktion. Die Bundesregierung verdränge „reguläre Beschäftigungsverhältnisse“. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König moniert, dass die Geförderten „trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen“.
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