Justiz in den USA: Gericht stellt Strafverfahren gegen Trump ein
Ein Präsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Verfahren kann aber nach dem Ende von Trumps zweiter Amtszeit wieder aufgenommen werden.
Als Grund für die Einstellung der beiden Anklagen nannte Smith eine interne Richtlinie des US-Justizministeriums. Diese besagt, dass ein amtierender Präsident weder angeklagt noch strafrechtlich verfolgt werden kann, da dies gegen die Verfassung verstoßen und die Ausübung des Präsidentenamtes beeinträchtigen würde.
Bei den beiden Strafverfahren geht es darum: Dem Ex-Präsidenten wird zum einen vorgeworfen, Teil einer Verschwörung gewesen zu sein, die versucht habe, dessen Wahlniederlage gegen Demokrat Joe Biden vor vier Jahren rückgängig zu machen. Die von Trump und seinen Mitverschwörern verbreiteten falschen Behauptungen einer gestohlenen Wahl sollen laut Anklageschrift auch ein Auslöser für den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 gewesen sein. Beim Angriff wurden über 100 Polizisten und Sicherheitsbeamte verletzt. Mehr als 1.500 Personen wurden seitdem für ihre Teilnahme am 6. Januar angeklagt.
Der zweite Fall bezieht sich auf Trumps Handhabung von Geheimakten und anderen Regierungsdokumenten nach dessen Amtsende. Ermittler hatten dutzende von Kisten mit Regierungsakten in seinem Anwesen in Florida sichergestellt, nachdem er sich trotz mehrmaliger Hinweise geweigert hatte, diese freiwillig an die entsprechende Behörde in Washington zurückzugeben.
Verfahren könnten nach Amtszeit wieder aufgenommen werden
„Die Verfassung verlangt es, dass dieser Fall abgewiesen wird, bevor der Angeklagte vereidigt wird“, erklärte Smith in seinem schriftlichen Antrag. Der Sonderermittler fügte allerdings hinzu, dass die Regierung ihre Meinung bezüglich der Anklage nicht geändert habe. Smith betonte weiter, dass das Verfahren nach dem Ende von Trumps Amtszeit wieder aufgenommen werden könnte.
Die vorsitzende Richterin im Fall, Tanya Chutkan, gab dem Antrag dann wenig später statt und wies die Anklage im Wahlmanipulationsverfahren ab. Sie verwies in ihrem Urteil allerdings auf die temporäre Immunität eines Präsidenten und ließ damit ebenfalls die Hintertür für einen Prozess nach Trumps Amtsende offen.
Erst im Juli hatte der oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass Präsidenten für ihre Amtshandlungen eine breit angelegte Immunität vor Strafverfolgung genießen. Die Supreme-Court-Entscheidung verzögerte die diversen Verfahren gegen Trump, da daraufhin untersucht werden musste, ob etwaige Anklagepunkte von dieser Immunitätsauslegung der obersten Richter betroffen sind.
Trumps Pressesprecher Steven Cheung bezeichnete die Entscheidung des Gerichts, die Anklage im Wahlverschwörungsfall abzuweisen, als einen „bedeutenden Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“.
Ein Verfahren ist noch nicht abgewiesen
Im Geheimaktenfall hat das zuständige Gericht bisher noch keine Entscheidung getroffen. Für die beiden Mitangeklagten im Fall, Walt Nauta und Carlos de Oliveira, hat der Einstellungsantrag keine Bedeutung. Sie werden weiterhin für die ihnen vorgeworfene Beihilfe zur Strafvereitelung von den Behörden strafrechtlich verfolgt. Beides sind langjährige Trump-Mitarbeiter.
Ein weiterer Fall im US-Bundesstaat Georgia – der sich ebenfalls auf Trumps Versuch bezieht, seine Wahlniederlage vor vier Jahren nicht anzuerkennen – durchläuft aktuell noch immer die langsam mahlenden Mühlen des US-Justizsystems.
Trump hat in allen vier Fällen – New Yorker Schweigegeldprozess, Wahlverschwörungsverfahren in Georgia und den beiden von Smith geleiteten Anklagen – jegliche Schuld bestritten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“