Juristin über Atomausstieg-Entschädigung: „Die Drohkulisse stand im Raum“

Rechtswissenschaftlerin Rhea Hoffmann vermutet, Vattenfall bekommt mehr Entschädigung für den Atomausstieg, weil der Konzern geklagt hatte.

Nachtaufnahme vom Atomkraftwerk Krümmel

Vattenfall erhält 1,4 Milliarden Euro für Krümmel und Brunsbüttel Foto: Thomas Köhler/photothek/imago

taz: Frau Hoffmann, die Bundesregierung und die Energiekonzerne haben einen Vergleich geschlossen. Der Bund muss als Entschädigung für den Atomausstieg 2,4 Milliarden Euro an die Energie-Unternehmen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW bezahlen. Musste das sein oder wird hier Steuergeld verschleudert?

Rhea Hoffmann: Das Bundesverfassungsgericht hat 2016 entschieden, dass der nach Fukushima beschleunigte Atomausstieg als politische Entscheidung grundsätzlich entschädigungsfrei möglich war. Dabei bleibt es auch. Der jetzt vereinbarte Ausgleich bezieht sich nur auf drei begrenzte Konstellationen, die schon das Bundesverfassungsgericht 2016 als ausgleichspflichtig eingestuft hat.

Um welche drei Fälle geht es genau?

Erstens geht es um die früh abgeschalteten AKWs Krümmel und Brunsbüttel, die ihre Reststrommengen nicht mehr voll verbrauchen konnten. Auch die Reststrommenge, die einst für das bereits stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich gewährt worden war, konnte wegen des beschleunigten Atomausstiegs nicht mehr aufgebraucht werden. Und schließlich bekommen die Unternehmen Ersatz für Investitionen, die sie 2010/2011 mit Blick auf die zwischenzeitliche Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Wofür fließt am meisten Geld?

Von den jetzt vereinbarten 2,4 Milliarden Euro soll Vattenfall 1,4 Milliarden Euro erhalten. Hierbei geht es um die nicht mehr nutzbaren Strommengen der AKWs Krümmel und Brunsbüttel.

Bisher ging die Bundesregierung eher von einer Summe für Vattenfall im dreistelligen Millionen-Bereich aus.

Dass Vattenfall nun deutlich mehr bekommt als bisher erwartet, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Summe auch eine politische Komponente hat. Immerhin hat Vattenfall auf Basis des Energiecharta-Vertrags auch vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt. Als Entschädigung für den Atomausstieg verlangte Vattenfall 2013 dort von Deutschland 4,7 Milliarden Euro – plus Zinsen. Zuletzt ging es um eine Summe von insgesamt bis zu 7 Milliarden Euro. Diese Klage zieht Vattenfall im Zuge der Einigung nun zurück.

Rhea T. Hoffmann (35) ist Akademische Rätin a.Z. an der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie hat über Investitionsschutzrecht promoviert.

Könnte also die Klage bei diesem Schiedsgericht dazu geführt haben, dass Vattenfall nun mehr Entschädigung bekommt, als wenn es diese Klage nicht erhoben hätte?

Beweisen lässt sich das nicht, aber es spricht viel dafür. Die Drohkulisse eines internationalen Schiedsspruchs stand jedenfalls all die Jahre im Raum. Für dieses Frühjahr war die bereits mehrfach verzögerte Entscheidung erwartet worden. Dem sollte die Einigung zwischen Bundesregierung und Energieunternehmen nun offensichtlich zuvorkommen.

Wie kann es sein, dass es bei einem Schiedsgericht um höhere Summen geht als beim Bundesverfassungsgericht?

Das Grundgesetz sieht bei einer Enteignung im öffentlichen Interesse eine „angemessene“ Entschädigung vor. Völkerrechtliche Investorenschutz-Verträge wie die hier relevante Energiecharta verlangen dagegen die volle Kompensation. Außerdem kann der Gesetz­geber laut Grundgesetz den Inhalt des Eigentums bestimmen, etwa durch Umweltgesetze. Solche Regelungen sind grundsätzlich entschädigungslos. Sie bedürfen nur ausnahmsweise einer Ausgleichszahlung, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden. Im Investorenschutz ist das Verhältnis umgekehrt. Wenn der Staat den Investoren Vorschriften macht, die ihre Gewinne schmälern, dann gilt das in der Regel als indirekte Enteignung. Dabei werden Gemeinwohlinteressen nicht immer ausreichend berücksichtigt.

Wäre es nicht interessant gewesen, wie das Schiedsgericht über die Vattenfall-Klage entscheidet?

Doch. Die ganze Fachwelt hat auf diesen Schiedsspruch gewartet. Je nach Ausgang hätte er auch ganz unterschiedliche Folgen haben können. Wenn das Schiedsgericht Vattenfall tatsächlich 7 Milliarden Euro zugesprochen hätte, wären die Proteste gegen solche Investorenschutzverträge enorm befeuert worden. Vielleicht wollte die Bundesregierung, die ja Investorenschutz gut findet, gerade das verhindern.

Vielleicht hätte das Schiedsgericht den Vattenfall-Anspruch ja auch abgelehnt?

Auch dafür sprach manches. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits zugunsten von Vattenfall entschieden. Das Schiedsgericht hätte also mit einem vernünftigen Schiedsspruch indirekt auch ein Signal für Mäßigung beim Investorenschutz aussenden können. Auch das ist nun nicht möglich.

Wie sieht es mit dem Investorenschutz aus, wenn Staaten in den nächsten Jahren endlich eine entschlossene Klimapolitik umsetzen müssen?

Das ist ein ganz großes Problem. Auch hier steht die Drohkulisse von Investorenklagen im Raum, die sich auf den ­Energiecharta-Vertrag berufen könnten. Europaweit werden deshalb im Moment Unterschriften für eine Petition gesammelt, die die Regierungen aufruft, den Energiecharta-Vertrag sofort zu kündigen. Inzwischen haben schon mehr als eine Million Menschen unterzeichnet.

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