Jurist über Eherecht und Einwanderung: „Die Brautgabe ist ein Vertrag“
Der Erlanger Jurist Mathias Rohe erklärt, warum deutsche Gerichte ihre Scheidungsurteile bisweilen auf iranische Art fällen.
![](https://taz.de/picture/164418/14/shahpahlavisoraya.jpg)
taz: Herr Rohe, das Oberlandesgericht Hamm hat jüngst einen Deutschiraner aus Siegen dazu verurteilt, seiner Exfrau eine „Brautgabe“ im Gegenwert von 800 Goldmünzen zu zahlen; dazu hatte er sich bei der Heirat im Iran verpflichtet. Das klingt doch nach 1.001 Nacht, oder?
Mathias Rohe: Nein, das ist juristischer Alltag bei uns. In Deutschland leben 100.000 Iraner, da lassen sich immer wieder welche scheiden.
Die „Brautgabe“ ist im iranischen Familienrecht festgeschrieben, das auf dem islamischen Recht der Scharia gründet. Warum wird dieses Recht in Deutschland angewandt?
Dass wir hier iranisches Recht anwenden, ist unsere eigene Entscheidung und geht auf das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 zurück. Er gilt auch umgekehrt: Iranische Gerichte wenden bei deutschen Paaren deshalb auch deutsches Recht an.
Warum gilt für sie nicht das deutsche Scheidungsrecht, wenn beide Partner inzwischen Deutsche sind?
Es kommt darauf an, als was man ihre Regelung betrachtet. Wenn man darin einen schlichten Ehevertrag sieht, ist das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Vertrag ist Vertrag, das ist ein weltweit anerkanntes Prinzip.
Verstößt es nicht gegen die guten Sitten hierzulande, die Ehe mit einer finanziellen Verpflichtung zu verbinden?
Wenn es eine Art Kaufpreis für die Braut gewesen wäre, dann wäre das in der Tat sittenwidrig. Aspekte fremden Rechts, die unseren Wertvorstellungen widersprechen, müssen wir nicht übernehmen, dafür sorgt der sogenannte ordre public.
Aber ein Vertrag, der die Absicherung der Frau nach einer Scheidung regelt, korrespondiert mit deutschen Wertmaßstäben und verletzt die Würde der Frau nicht. Er wäre auch nach deutschem Recht möglich – etwa wenn ein Unternehmer im Fall einer Scheidung seiner Ehefrau lieber eine Abfindung zahlen will, als ihr Anteile an seiner Firma zu überlassen.
Welche Rolle spielt die Brautgabe im iranischen Recht?
Diese Klausel ist für die Ehefrau die einzige Möglichkeit einer finanziellen Absicherung im Fall einer Scheidung. Im Iran ersetzt diese Klausel das nacheheliche Unterhaltsrecht. Nach der Ehescheidung ist der Mann meist nur verpflichtet, für drei Monate Unterhalt zu zahlen. Danach muss die Frau selbst sehen, wie sie über die Runden kommt.
Und in Deutschland?
Wenn die Frau einen Anspruch auf Unterhalt hätte – etwa weil sie keine Ausbildung oder keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat –, dann muss man diesen Anspruch wohl auf die Brautgabe anrechnen, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.
Der Exmann klagt, dass er nicht über das nötige Geld verfügt. Hat das iranische Eherecht für die Frau auch Nachteile?
Ja, eindeutig. Die Brautgabe ist das „Zuckerl“. Ansonsten herrscht im iranischen Familienrecht eine starke Benachteiligung der Frau wegen der patriarchalen Rollenverteilung. Sie erinnert an das deutsche Recht in den 50er Jahren, als der Mann noch als Vorstand des Haushalts, Ernährer der Familie und Vormund für die Kinder galt. Es gibt noch viele Rechtsordnungen in der Welt, die ähnlich patriarchalisch strukturiert sind – nicht nur im islamischen Raum.
Was raten Sie Paaren, deren Ehe im Iran geschlossen wurde, die aber lieber nach deutschem Recht verheiratet wären?
Sie könnten im Hinblick auf finanzielle Fragen auf vertraglicher Basis ein entsprechendes Arrangement treffen, zum Beispiel durch einen neuen Ehevertrag. Sie sollten das aber notariell beurkunden lassen. Viele wissen das leider nicht.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Jugendliche in Deutschland
Rechtssein zum Dazugehören
Jens Bisky über historische Vergleiche
Wie Weimar ist die Gegenwart?
Denkwürdige Sicherheitskonferenz
Europa braucht jetzt Alternativen zu den USA
Krieg und Rüstung
Klingelnde Kassen
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche