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Jura-Unterricht an Hamburger SchulenUnterstützung aus der Praxis

Die Hamburger Justizbehörde vermittelt 122 Jurist*innen an die Schulen. Sie sollen den Jugendlichen erklären, wie Rechtsstaatlichkeit funktioniert.

So geht das Grundgesetz: Das erklären an Hamburgs Schulen auf Anfrage auch externe Expert*innen Foto: dpa

Hamburg taz | Hamburg schickt Jurist*innen an Schulen. Unter dem Motto „Schule mit Recht“ soll das Konzept des Rechtsstaats und das Recht an den Schulen von juristischen Praktiker*innen vermittelt werden. Die 122 juristischen Fachkräfte arbeiten dabei laut Sarah Heider, Referentin in der Pressestelle der Justizbehörde, auf freiwilliger Basis und unentgeltlich. Die Schulen können die Einbeziehung der Expert*innen in den Unterricht selbst gestalten. Die Schulen wurden laut der Justizbehörde am Montag über das Angebot informiert, zwölf Schulen bekundeten bereits Interesse.

„Wie wichtig der Rechtsstaat und ein funktionierendes Rechtssystem für unsere Gesellschaft sind, kann nicht deutlich genug betont werden“, heißt es auf der Website des Projekts. Die Justizbehörde betont: „Ohne einen funktionierenden Rechtsstaat kann es kein freiheitliches und sicheres Zusammenleben der Menschen geben.“ Um dies den Leuten zu verdeutlichen, solle die am besten schon in der Schule vermittelt werden, wo alle jungen Menschen zusammenkommen und erreichbar sind, heißt es weiter. Deshalb habe sich die Justizbehörde entschlossen, Praktiker*innen des Rechtssystems für das Projekt zu gewinnen.

Die Jurist*innen kommen an Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsschulen. Laut Heider ist die Einbeziehung primär in Mittel- und Oberstufen geplant, jeder Lehrkraft steht es aber frei, einen der externen Expert*innen anzufragen.

„Jeder Experte bietet unterschiedliche Themen an“, sagt Heider. Im Zentrum solle – jedenfalls auch – der Rechtsstaat stehen, „aber mittelbar haben natürlich alle juristischen Themen mit dem Funktionieren und der Bedeutung des Rechtsstaates zu tun“, es lasse sich also eine Brücke schlagen, sagt Heider. „Dabei geht es zum Beispiel um Jugendstrafrecht, Schulpflicht und Umgang mit Betäubungsmitteln“, sagte Justizsenator Till Steffen dem NDR. Aber es gehe natürlich auch darum, wie der Rechtsstaat insgesamt funktioniere, so Steffen. All das könne in den Unterricht mit einfließen.

Strafrecht im Fokus

Konkret werden auf der Projekt-Website folgende Punkte genannt: das Strafrecht, wie etwa die Besonderheiten des Jugendstrafrechts; Zivilrecht; Arbeitsrecht; Öffentliches Recht, zum Beispiel, wofür eigentlich Hartz IV steht und Strafvollzug. Zudem sollen allgemeine übergreifende Themen wie grundsätzliche Überlegungen zum juristischen Denken und Arbeiten vermittelt werden. Auch der Berufsalltag soll eingehend beleuchtet werden.

Wann und in welchem Turnus die Jurist*innen an die Schulen kommen, steht den Lehrer*innen auch frei zu entscheiden. Auch bei der Unterrichtsgestaltung und der Zeiteinplanung der Jurist*innen in den Schulen gibt es keine festen Vorgaben, sagt Heider. Es seien Formate wie lediglich ein Unterrichtsbesuch oder aber auch vor- und nachbereitete Gerichtsbesuche oder Projekttage möglich. Die Schulbehörde wolle das Projekt parallel auf unterschiedliche Weise weiter in den Schulen bekannt machen, sagt Heider.

Um sich vorzubereiten, können die freiwilligen Fachkräfte vor dem Einsatz in den Klassen Schulungsveranstaltungen besuchen. 81 Anwälte, 31 Richter, vier Staatsanwälte, drei Notare, zwei Professoren und ein Verwaltungsmitarbeiter unterrichten dann – je nach Nachfrage – die Schüler*innen. Eingesetzt werden laut der Justizbehörde 84 Experten und 38 Expertinnen.

Die Schulbehörde hat die Idee laut Justizbehörde von Anfang an mit voller Kraft und großem Engagement unterstützt, für die taz war sie den ganzen Tag über jedoch nicht erreichbar.

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1 Kommentar

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  • Spielt eigentlich die deutsche Justiz vor 1945 noch irgendeine Rolle?



    War sie nicht zutiefst verstrickt in Nazi-Barbareien?



    Hat sie nach 1945 dazu gelernt oder verfestigt sie nur den Klassenstaat, um die Besitzstände zu wahren?