Journalistin aus den Niederlanden: Türkei schiebt Reporterin ab

Gerade erst hat die Journalistin Ans Boersma eine neue Presse-Genehmigung bekommen. Nun musste sie die Türkei umgehend verlassen.

ein Flugzeug vor einem gelb-roten Himmel

Mit dem ersten Flug zurück nach Amsterdam (Symbolbild) Foto: dpa

ISTANBUL taz | Erst vor einer Woche hatte die niederländische Journalistin Ans Boersma (31) einen neuen Presseausweis für ihre Arbeit in der Türkei erhalten. Am Donnerstagmorgen ist sie nun von Istanbul nach Amsterdam abgeschoben worden – wegen des Verdachts, Kontakte zu einer Terrororganisation zu haben.

Zuvor war Boersma am Mittwochnachmittag auf der Ausländerbehörde in Istanbul festgenommen worden, wo sie unter Vorlage des neuen Presseausweises ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen wollte.

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Ans Boersma, die seit Anfang 2018 als Korrespondentin für die holländische Wirtschaftszeitung Het Financieele Dagblad (FD) in der Türkei arbeitete, wurde fünf Stunden auf der nächstgelegenen Polizeiwache im Stadtteil Bakirköy vernommen und dann zum Flughafen gebracht, wo sie die Nacht in einer Abschiebezelle verbrachte.

„Und dann ist man auf einmal im Flugzeug zurück in die Niederlande und zur unerwünschten Person erklärt“, schrieb sie kurz vor ihrer Abschiebung auf Twitter. Gegen Boersma soll eine sechsjährige Einreisesperre in die Türkei verhängt worden sein.

FD-Chefredakteur Jan Bonjer und die niederländische Journalistengewerkschaft liefen gegen die Ausweisung Sturm und sprachen von „eklatanter Verletzung der Pressefreiheit“ und einem „neuen Tiefpunkt“ im Umgang der türkischen Regierung mit Journalisten.

Von der türkischen Regierung kam am Donnerstagmittag allerdings eine ganz andere Erklärung. Über „Whats App“ wandte sich der neue Informationsminister und Sprecher von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, Fahrettin Altun, in einem ungewöhnlichen Schritt direkt an alle KollegInnen von Ans Boersma.

Er teilte den „Mitgliedern des internationalen Pressecorps in der Türkei“ mit, dass die Ausweisung von Ans Boersma nicht von der Türkei ausging, sondern aufgrund einer Meldung des niederländischen Nachrichtendienstes an ihre türkischen Kollegen erfolgte. Darin sei behauptet worden, Ans Boersma habe Kontakte zu „einer designierten Terrororganisation“.

Die niederländische Polizei hätte deshalb darum gebeten, die türkische Polizei möge ihr die Aus- und Einreisedaten von Ans Boersma in die Türkei mitteilen. Da in der Türkei mehrere Terrororganisationen aktiv seien und schon 2.000 türkische Zivilisten getötet hätten, sei man nun vorsichtig und hätte die betreffende Journalistin auf eine Liste der unerwünschten Personen gesetzt.

Per Twitter legte Altun nach und erklärte, „wenn ein seriöser Nachrichtendienst einer angesehenen ausländischen Regierung dir mitteilt, eine ihrer Bürgerinnen hätte Beziehungen zu Terroristen“, muss du reagieren. „Nur die niederländischen Autoritäten sind in der Position zu erklären, wie sie zu dieser Meinung gekommen sind. Wir wollen nicht darüber spekulieren“.

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Offiziell hat sich Amsterdam zu diesem Statement noch nicht geäußert. Allerdings wurde in der Whats-App-Gruppe der ausländischen Korrespondenten in der Türkei die Meldung verbreitet, der niederländische Generalstaatsanwalt habe im Fernsehen gesagt, die Polizei hätte nicht die Deportation von Boersma gefordert. Er könne nichts dazu sagen, ob gegen die Journalistin in den Niederlanden ein Ermittlungsverfahren im Gange sei.

Die Türkei und die Niederlande haben erst vor Kurzem wieder Botschafter in das jeweils andere Land geschickt, nachdem die diplomatischen Beziehungen 2017 auf Eis gelegt worden waren. Die Niederlande hatten sich geweigert, türkische Minister im Wahlkampf auftreten zu lassen.

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