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Journalismus in der TürkeiInformationsfreiheit in einem unfreien System

Eigentlich hat je­de:r in der Türkei das Recht, von Behörden Informationen zu erfragen. Doch die lehnen Auskünfte oft ab. Der Rechtsstaat hilft nicht.

Anfang Februar vor einem Gericht in Istanbul: Protest für die Freilassung inhaftierter Jour­na­lis­t:in­nen Foto: Abdullah Tepeli/zuma/imago

Aus Samsun

Dénes Jäger

Artikel 4 des türkischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) besagt: „Jeder hat das Recht auf Informationen“. Heute wirkt die Aussage fast wie Hohn, das Gesetz wurde in hoffnungsvolleren Zeiten eingeführt – im Jahr 2004, sogar zwei Jahre bevor Deutschland ein ähnliches Gesetz verabschiedete. Es räumt türkischen und ausländischen Bür­ge­r:in­nen das Recht ein, Informationen von staatlichen Behörden anzufordern. Mehr als 20 Jahre später hat dieselbe Regierung, die das IFG einst einführte, die meisten Säulen der Rechtsstaatlichkeit abgebaut. Hunderte Journalist:innen, Aka­de­mi­ke­r:in­nen und Oppositionelle sitzen in Haft. Die Türkei schneidet bei Transparenzrankings regelmäßig schlecht ab.

Das Gesetz hat trotzdem überlebt und wird weiterhin von Ak­ti­vis­t:in­nen und Jour­na­lis­t:in­nen genutzt. Einer davon ist Emre Kızılkaya, der das unabhängige Medienportal „Journo“ leitete und inzwischen an der Galatasaray-Universität in Istanbul Kommunikationswissenschaften lehrt. „Ich stelle Anfragen zu allen möglichen Themen, von denen ich glaube, dass die Öffentlichkeit profitieren könnte“, sagt Kızılkaya. Rund hundert Anfragen habe er in den letzten fünf Jahren eingereicht.

Dabei geht es manchmal um einfache Informationen, wie beispielsweise Angaben zu Pensionsbezügen von Abgeordneten, oder um umfangreichere Datensätze, wie einen nach Bezirken aufgeschlüsselten Energieverbrauch. In einer aktuellen Anfrage habe er erfahren wollen, wie viele Fuß­gän­ge­r:in­nen bei Autounfällen in der Türkei zu Schaden kommen, erzählt Kızılkaya. Der Antrag wurde abgewiesen – mit dem rechtlich unbegründeten Hinweis, er benötige zunächst die Genehmigung seines Universitätsrektors.

Mit solchen willkürlichen Rechtsauslegungen muss sich nicht nur Kızılkaya herumschlagen. Laut einem aktuellen Bericht der Watchdog-Organisation International Press Institute (IPI), die Anfragen von NGOs und Medienschaffenden untersucht, erhielt nicht einmal die Hälfte der Anträge eine positive Antwort. Teils wurden die Anfragen auch komplett ignoriert. Zudem dauerte es statt der gesetzlich vorgesehenen 15 Tage im Durchschnitt 77 Tage, bis eine Antwort erfolgte.

Antworten nicht immer ergiebig

Immerhin ist die Antragstellung relativ komfortabel. In der Türkei lebende Menschen können Anfragen zentral stellen, mit ihrem E-Government-Onlinekonto. In Deutschland gibt es Vergleichbares nur über FragDenStaat. Die zivilgesellschaftliche Initiative betreibt eine Onlineplattform, über die Anträge mit Formulierungshilfen an deutsche Behörden gestellt werden können. 2024 wurde das Portal für knapp 30.000 Anfragen genutzt.

Laut offiziellen Statistiken gab es in der Türkei im selben Zeitraum über zwei Millionen IFG-Anträge, von denen rund drei Viertel angenommen wurden. Doch auch dann erhalten die An­trags­stel­le­r:in­nen nicht immer Auskunft: „Oft bekommt man zwar formal eine Antwort, doch nur selten enthält diese wirklich die angefragten Informationen“, berichtet Kızılkaya. Nur mit etwa jeder zehnten Antwort könne er wirklich etwas anfangen. „Ausführliche Aktenführung hatte schon im Osmanischen Reich Tradition und das besteht bis heute fort. Sie geht aber leider nicht mit Akteneinsicht für die Öffentlichkeit einher.“

Um einen besseren Überblick über die Antworten der türkischen Behörden zu erhalten, hat die Watchdog-Organisation IPI eine Datenbank ins Leben gerufen. Nut­ze­r:in­nen können hier erhaltene Dokumente mit anderen teilen. Zudem führt Damla Tarhan, Projektkoordinatorin beim IPI, Interviews mit Antragstellenden, um das Verhalten der Behörden im Umgang mit Jour­na­lis­t:in­nen zu dokumentieren. „Wir hatten schon einzelne Fälle, in denen Jour­na­lis­t:in­nen nach einer IFG-Anfrage eingeschüchtert und aufgefordert wurden, ihre Nachforschungen zu unterlassen“, so Tarhan. Dies betreffe vor allem Anfragen, die sich mit Korruption befassten oder auf Aktivitäten privater Unternehmen abzielten – etwa bei Umweltverschmutzungen oder Gesundheitsgefahren durch eine Produktionsstätte.

Wir hatten Fälle, in denen Jour­na­lis­t:in­nen nach einer IFG-Anfrage eingeschüchtert und aufgefordert wurden, ihre Nachforschungen zu unterlassen

Damla Tarhan, International Press Institute

Wie die Bürokratie mitunter arbeitet, zeigte eine Anfrage an das Sport- und Jugendministerium, das offensichtlich ChatGPT für das Verfassen seiner Antwort genutzt hatte. „Der Beitrag hatte die KI-typische Form mit Bullet Points und enthielt Smileys“, sagt Tarhan. „Am Schluss wurde sogar der Satz ‚Vergessen Sie nicht, diese Angaben mit den offiziellen Quellen abzugleichen‘ mit in die Antwort kopiert.“

Rechtsstaat notwendig

Trotz aller Fallstricke schult das IPI Nach­wuchs­jour­na­lis­t:in­nen in Workshops darin, das Instrument der IFG-Anfrage zu nutzen. Das türkische IFG habe viele Makel, sagt Journalistin Elif İnce, eine der Trainerinnen bei IPI. Behörden müssten beispielsweise keine Antworten liefern, wenn dies mit Mehrarbeit für ihre Mitarbeitenden verbunden wäre. „Aber man weiß nie, ob Staatsbedienstete nicht doch einen guten Tag erwischen oder noch nicht mitbekommen haben, dass man möglichst wenige Informationen herausgeben soll“, so İnce.

Sie selbst hat beides erlebt. Für die New York Times recherchierte İnce, wer für die Inspektion eines Wohnhauses in Antakya verantwortlich war, das beim Erdbeben 2023 einstürzte. Mehr als 300 Menschen starben. Das Umweltministerium antwortete auf ihre Anfrage, für alle relevanten Dokumente sei die Stadtverwaltung zuständig. „Daraufhin rief ich direkt bei der städtischen Behörde an und konnte auf die Antwort aus dem Umweltministerium verweisen“, sagt İnce. Ein paar Tage später fand sie einen WeTransfer-Link mit über 120 detaillierten Bauinspektionsberichten in ihrem Postfach. Mit den Dokumenten konnte sie nachweisen, dass die Inspektionen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt und dadurch Baumängel verschleiert worden waren.

Anderes erlebte İnce bei einer Recherche zu Covid-19 im Jahr 2020: Sie stellte eine präzise IFG-Anfrage zu den genauen Opferzahlen binnen eines Monats in drei türkischen Provinzen. Das zuständige Gesundheitsministerium lehnte die Anfrage mit der Begründung ab, dass für eine Beantwortung zusätzliche Nachforschungen angestellt werden müssten und berief sich auf den Paragrafen, nach dem der Behörde keine Mehrarbeit entstehen dürfe.

İnce zog vor Gericht – und bekam überraschend Recht. „Das Gericht befand, dass die Zahlen in den Kernbereich des Ministeriums fallen und sich nicht auf eine Ausnahme berufen werden könne.“ Auch vor der nächsthöheren Instanz hielt das Urteil Bestand. „Die Zahlen haben wir trotzdem nicht bekommen“, sagt İnce schulterzuckend, „das Ministerium hat die richterliche Entscheidung einfach ignoriert.“ Schlussendlich helfe in einem mangelhaften Rechtsstaat auch das beste IFG nicht weiter.

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