Jobs für Flüchtlinge: Erst ausbilden, dann abschieben
Diakonie qualifiziert Flüchtlinge zu dringend gesuchten Pflegehelfern – doch die Ausländerbehörde gibt nicht jedem eine Arbeitserlaubnis.
Jeder kennt den eklatanten Mangel an Pflegefachkräften. Und jeder weiß: In Flüchtlingsheimen sitzen Tausende Menschen, die Arbeit suchen. Warum also nicht Asylbewerber zu Pflegehilfskräften qualifizieren, dachte sich Karl-Martin Seeberg, Geschäftsführer des Diakonie-Pflege Verbund Berlin, als Angela Merkel im Sommer 2015 mit ihrem „Wir schaffen das“ zu Solidarität und unkonventionellen Lösungen aufrief.
Am Donnerstag haben nun die ersten zehn Flüchtlinge in Berlin von der Diakonie ihre Pflegehelferzertifikate überreicht bekommen. 720 Stunden Qualifizierung hat Seeberg für sie organisiert, finanziert aus Spenden. Die zehn Männer und Frauen, die etwa aus Armenien, Syrien und Mali kommen, haben Praktika gemacht, Deutsch gelernt und das Radfahren, um zu den PatientInnen fahren zu können. Alle sollten bei der Diakonie angestellt werden. Vier haben schon Arbeitsverträge, zu Gehältern, von denen sie leben können, sagt Seeberg. Bei vier sei man dabei, die nötigen Genehmigungen von Arbeitsamt und Ausländerbehörde zu bekommen.
In zwei Fällen hat die Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis aber verweigert. Es geht um zwei Frauen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, eine aus Albanien, eine aus dem Kosovo. Ihre Asylanträge wurden kürzlich abgelehnt. An diese Entscheidung des Bundesamts für Migration sei man gebunden, erklärt ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung der taz. Die Ausreisepflicht müsse durchgesetzt werden, wenn keine freiwillige Ausreise erfolge.
500.000 Euro Strafe
Die Behörde habe sehr wohl Spielraum, widerspricht Boumedien Habibes, Jurist und Flüchtlingsberater bei der Diakonie Stadtmitte. Sie könne auch abgelehnten Asylbewerbern Duldung und Arbeitserlaubnis geben, etwa aus „erheblichem öffentlichen Interesse“. Dass dies angesichts des Pflegenotstands vorhanden sei, liege auf der Hand. Zumal, ergänzt Seeberg, beide Frauen hoch motiviert seien, „hervorragende Prüfungen mit besten Praxisbeurteilungen“ abgelegt hätten und fließend Deutsch sprächen.
„Wir suchen händeringend nach Personal“, betont der Geschäftsführer des Diakonie-Pflege Verbund Berlin, der mit 900 MitarbeiterInnen rund 2.000 Menschen in Berlin pflegt. „Auf jeder Pflegestation gibt es unbesetzte Stellen.“ Die Weigerung der Ausländerbehörde, den qualifizierten Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, sei mit Blick auf das öffentliche Interesse sogar „fahrlässig“, findet Seeberg. Er hofft nun, dass sich die Härtefallkommission des Landes der beiden Fälle annimmt.
Besonders ärgert Seeberg, dass die Ausländerbehörde ihm ein Bußgeld von 500.000 Euro androht, wenn er die beiden Frauen trotzdem einstellt. Gegenüber der taz begründet das die Innenverwaltung ebenfalls mit gesetzlichen Vorschriften zu „illegaler Beschäftigung“.
Beschwerden von Arbeitgebern, dass die Ausländerbehörde die – von Politik und Wirtschaft geforderte – Anstellung von Flüchtlingen verhindere, gibt es in letzter Zeit oft. Ende April klagten der Paritätische anlässlich der Bilanz eines Projekts zur Vermittlung von Flüchtlingen an Berliner Betriebe, seine Bemühungen scheiterten häufig an der verweigerten Arbeitserlaubnis.
Seeberg lässt sich davon nicht abschrecken. Im Herbst soll der nächste Kurs „Flüchtlinge zu PflegehelferInnen“ starten, erzählt er. „Wir haben genug Spenden bekommen.“
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