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Jobcenter wollen Geld von BürgenTeures Engagement für Geflüchtete

Flüchtlingsbürgen sollen die Sozialleistungen zurückzahlen, die die Geflüchteten von den Jobcentern bekommen haben. Dagegen wehren sich Betroffene jetzt vor Gericht.

Patenschaften kosten nichts, Bürgschaften dagegen unter Umständen viel: Flüchtlingshelfer Foto: dpa

GÖTTINGEN taz | Die Rechnungen, die Behörden sogenannten Flüchtlingsbürgen schicken, beschäftigen jetzt die Justiz. Allein in Niedersachsen sind rund 320 Klagen von Betroffenen anhängig. Das Verwaltungsgericht Stade hat für den 5. April in einem ersten Verfahren eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Sozialämter und Jobcenter in Niedersachsen verschicken seit etwa einem Jahr Rechnungen an Bürgen, die sich 2014 und 2015 bereit erklärt hatten, die Lebenshaltungskosten für syrische Kriegsflüchtlinge zu übernehmen.

Die Flüchtlingspaten mussten nachweisen, dass sie Reisekosten und Unterhalt bezahlen können. Nur aufgrund solcher Bürgschaften konnten viele Syrer damals überhaupt nach Deutschland gelangen. Neben Einzelpersonen unterschrieben auch Kirchengemeinden und Vereine Verpflichtungserklärungen.

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen – und damit auch die Bürgen in diesen Bundesländern – waren davon ausgegangen, dass die Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet seien. Die finanzielle Unterstützung der Syrer durch die Bürgen würde also enden, sobald die Geflüchteten einen Schutzstatus und damit ein Recht auf Sozialleistungen erhielten. Wer keine Arbeit fände, würde vom zuständigen Jobcenter unterstützt.

Im August 2016 legte der Bund allerdings die Dauer einer Bürgschaft auf fünf Jahre gesetzlich fest. Rückwirkend für ältere Fälle wurde eine Frist von immerhin drei Jahren beschlossen – was bedeutet, dass die Jobcenter Sozialleistungen, die in einem Zeitraum von drei Jahren an Flüchtlinge ausgezahlt wurden, von den Bürgen zurückfordern können. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2017, dass Bürgen auch nach Anerkennung der Flüchtlinge für deren Lebenshaltung aufkommen müssen – und zwar so lange, bis die Geflüchteten Arbeit finden oder wieder ausreisen.

Auf Grundlage dieses Urteils verlangen die Behörden nun das Geld von den Bürgen zurück. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 21 Jobcenter in Niedersachsen Forderungen in Höhe von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro geltend gemacht. Es geht dabei um insgesamt 410 Fälle. Mit den Klagen wehren sich die Bürgen nun gegen die Kostenbescheide.

Allein am Verwaltungsgericht Braunschweig gibt es rund 190 solcher Klagen, wie ein Justizsprecher bestätigt. In Stade sind es 25. Teilweise sind die Kläger identisch, weil sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgegeben haben. So soll etwa eine evangelische Kirchengemeinde in Wolfsburg, die zwischen August und Oktober 2014 für acht Geflüchtete unterschrieb, rund 100.000 Euro zahlen. In einem weiteren Fall in der Stadt soll ein Bürge sogar mehrere Hunderttausend Euro erstatten.

Die Landesregierung in Hannover mahnte unlängst eine politische Lösung in dem Streit an. Es gehe „um die Herausforderung, diejenigen Menschen nicht im Regen stehen zu lassen, die sich als Bürgen für syrische Flüchtlinge zur Verfügung stellten“, hatte Innenmninister Boris Pistorius (SPD) im Dezember erklärt.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) plädierte dafür, die Bürgschaften erlöschen zu lassen, sobald die davon begünstigten Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt worden seien. Dies solle für zwischen 2013 und Januar 2017 eingegangene Bürgschaften gelten.

Mittlerweile wurden Niedersachsen und Hessen von der Innenministerkonferenz beauftragt, mit dem Bundesarbeitsministerium eine Lösung für das Problem zu finden. In der Bundespolitik geht es allerdings um andere Fragen – bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD spielte das Thema Bürgschaften keine Rolle.

Der evangelische Lüneburger Regionalbischof Dieter Rathing appellierte an die Landes- und Bundespolitik, diese Frage schnellstmöglich zu klären. Man müsse die Bürgen, „die in bester humanitärer Absicht gehandelt haben, entlasten“, sagte er. Rathing stellte sich ausdrücklich hinter Bürgen und Kläger: „Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers ist auf Seiten der Gemeindemitglieder in Wolfsburg und unterstützt sie in ihrer Forderung nach Erlass der Rückforderungen“, so der Bischof.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) empörte sich darüber, dass genau diejenigen ökonomisch bestraft würden, die „besondere Menschlichkeit“ gezeigt hätten. „Es ist nicht hinnehmbar, wenn der Staat nun Helfern nachträglich untragbare Kosten aufbürdet, wenn einmal mehr entmutigt statt ermutigt wird“, sagte Roth. Die Grünen-Politikerin forderte Bund und Länder auf, einen „Hilfsfonds“ aufzulegen, um die Bürgen zu entlasten.

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45 Kommentare

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  • Bislang schon , sehr geehrter User Uranus, oder wurde die Verfassungswidrigkeit in der Sache festgestellt?

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Weil hier einige Unklarheit herrscht im Bezug auf die Regel-Änderungen kann man auf Wikipedia nachlesen (falls man dem nicht trauen auch in anderen Quellen) Verpflichtungserklärungen galten bis zur Änderung zeitlich unbefristet. Aber im Gegensatz zu früher erlischt die Verpflichtung nicht mehr mit Anerkennung des Flüchtlingsstatus. D.h. man muss heute im Ernstfall nicht mehr so lange zahlen aber im Zweifel auch nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus.

    Es geht hier aber darum, dass man Menschen es ermöglicht hat nach Deutschland zu kommen, mit dem Versprechen an die Gesellschaft, dass diese eben jener nicht zur Last fallen. dieser Verpflichtung hat man nachzukommen. Es kann nicht Privatleuten überlassen werden wer einwandern darf und wer nicht (die meisten Flüchtlinge sind Einwanderer [und juristisch gesehen noch nicht-mal Flüchtlinge] und werden vermutlich nie zurückkehren.)

    Wer mit dem nicht übereinstimmt, kann in diesem einem freien Land, gerne dafür werben jeden einwandern zu lassen (und Zugang zum Sozialstaat zu gewähren) der das will. Aber da die Regeln im Moment anders sind muss der Staat hier das Gesetz durchsetzen, dass gilt. Alt-Fälle müssen separat geregelt werden, das ist klar.

  • "Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2017, dass Bürgen auch nach Anerkennung der Flüchtlinge für deren Lebenshaltung aufkommen müssen – und zwar so lange, bis die Geflüchteten Arbeit finden oder wieder ausreisen."

    Großes Kino! Und sogar rückwirkend! Der Staat macht es wie die Konzerne. Kosten privatisieren! Neoliberal at its best. Widerlich!

    • @Uranus:

      Weiter unten schreibt jemand, dass die Zeit in det die Rückwirkung greift lediglich verkürzt wurde. Also das Gegenteil von dem, was Sie beschreiben.

      • @Rudolf Fissner:

        Dass das irgendjemand irgendwo weiter unten schreibt, heisst ja noch lange nicht, dass dieser irgendjemand mit irgendeiner Mutmaßung recht hat. Was ist das denn bitte für eine Quelle, "jemand" im Internet?

        Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass die Bürgschaften vor einer "rückwirkenden Verkürzung" mehr oder weniger unausgesprochen unbefristete Zahlungsaufforderungen ein Leben lang hineininterpretierbar gemacht haben, dann wäre erstmal zu fragen, inwiefern so ein Vertrag bzw. so eine Interpretation überhaupt zumutbar oder nicht vielmehr sittenwidrig wäre.

        Sie basteln sich leider mal wieder die Interpretationen zurecht, die Ihrer neoliberalen SPD-Agenda2010-Apologetik am besten in den Kram passen.

        • @kami:

          Der Artikel ist da irgendwie auch Panne. Galten Bürgschaften zuvor für ewig? Oder nur für zwei Tage? Bedeutete die Rückwirkung eine Verlängerung oder eine Verkürzung? Solange das nicht klar ist, ist es billig dazu Position zu beziehen.

      • @Rudolf Fissner:

        Welchen Kommentar meinen Sie?

  • "Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen – und damit auch die Bürgen in diesen Bundesländern – waren davon ausgegangen, dass die Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet seien."

     

    Lieber Autor, wie kann das denn sein, dass die davon "ausgingen"? Steht in einer Verpflichtungserklärung normalerweise nicht drin, wie lange man sich verpflichtet? Haben Bundesländer, Kirchengemeinden und andere Institutionen, die im Umgang mit Verträgen ja sicher nicht gänzlich unbeleckt sind, hier alle kollektiv das Kleingedruckte überlesen? Oder war die Verpflichtung in den Verrägen nicht wirklich definiert - und inwiefern ist eine Verpflichtungserklärung, in der die eingegangene Verpflichtung nicht wirklich definiert wird, dann überhaupt rechtsgültig?

     

    Mittlerweile spekuliert und hypothetisiert das halbe Kommentariat unter dem Artikel wild herum, ob die das "hätten wissen müssen" oder nicht, weil im Artikel leider genau die Fakten nicht recherchiert bzw. erklärt sind, auf deren Basis meine sich eine vernünftige Meinung dazu überhaupt erstmal bilden könnte.

     

    Eben las ich den taz-Kommentar zur Essener Tafel, dessen Autorin es offensichtlich nicht mal für nötig befunden hatte, die Zustände vor Ort zu recherchieren oder zumindest mal mit den Verantwortlichen zu reden.. und nun das hier noch obendrauf. Das ist doch kein vernünftiger Journalismus so.

  • Es ist wirklich erbärmlich, wie viele hier kommentieren, angefangen von Sozialbetrug, über "eigentlich dürften die dann ja gar nicht hier sein", bis zur Hetze über angebliche Gutmenschen. Dabei gehts doch hier eigentlich um Peanuts, diese Summe hatte doch allein schon U. Hoeneß dem Staat entzogen. Doch mit U.H. hatten alle Mitleid, weil er ja so ein verdienter und guter Mensch war...Ja, CumCum/CumEx ist ja auch ein gutes Beispiel. Wird da auch so viel Entschlossenheit an den Tag gelegt, das Geld zurück zu bekommen? Hier haben Menschen aus einem sozialen Gewissen heraus gehandelt, jetzt sollen sie dafür Büßen, und es soll abschrecken. Egal ob Existenzen von Bürgen vernichtet werden, der/die kleine Mann/Frau muss zur Verantwortung gezogen werden...

    • @rotaticus53:

      Weshalb finden Sie Menschen erbärmlich, nur weil sie nicht Ihre Meinung teilen?

       

      Das Argument, dass man bei einer Bürgschaft grundsätzlich nicht überrascht sein darf, wenn man bürgen muss, ist nicht so einfach von der Hand zu weisen.

       

      Das soziale Gewissen, das Sie erwähnen, bezieht sich doch genau auf das Risiko der Bürgschaft. Sonst wäre es ja kein soziales Engagement.

       

      Wenn es nur m Peanuts geht, dann können de Leute ja eigentlich ihre Bürgschaft erfüllen. Auf Leistungsfähigkeit sind sie ja geprüft worden.

       

      Ich kenne übrigens persönlich niemanden, der mit Hoeneß Mitleid hatte. Sie etwa?

    • @rotaticus53:

      Aus meiner Sicht wird, und ich unterstütze Flüchtlinge, bin dabei aber ideologisch nicht verblendet (ich behaupte von Ihnen nicht das Gegenteil), Rechtsbruch der Weg geredet, wenn man zB wider das Eingehen der Verpflichtung spricht. Muss “ich“ mich als Staat verballhornen lassen?!

      Da ist der Vergleich mit als schlimmer empfundenen Taten berechtigt, aber nicht erfolgreich.

    • @rotaticus53:

      Whataboutismus.

      Schreiben Sie in Zukunft doch einfach nur dieses Wort das spaart Ihnen Zeit.

  • Man wendet sich mE völlig zu Recht an die Verpflichtungsgeber.

    Es ist aber mE ebenso richtig, dass es Ungleichgewichte bei der Rechtsanwendung und pol. Willensbildung gibt. “Cum-ex“ pp. ist da mE ein richtiges Beispiel.

    • @Gerhard Krause:

      Recht ist recht, weil es Recht ist?

      • @Uranus:

        Bislang schon , sehr geehrter User Uranus, oder wurde die Verfassungswidrigkeit in der Sache festgestellt?

        • @Gerhard Krause:

          Auch das Abschieben in angeblich sichere Herkunftsländer ist Recht. Ist es für Sie recht? Wohnungsräumung ist Recht. Ist es für Sie recht? Harzt IV ...

          • @Uranus:

            Solange zB keine Verfassungswidrigkeit festgetstellt wird, oder es im (Gerichts-)Verfahren nicht zu einer gegenteiligen Entscheidung kommt, ist es Recht(-mäßig).

            Wann ist ein Land für Sie sicher und wann nicht? Was ist sicher? Muss es überall sicher sein, oder genügen nicht auch vergleichsweise große sichere Bereiche? Reisen Sie durch die Welt und erledigen Sie den Job des Sicherheitsfeststellers? Jeder Mensch, dessen Ausreisepflicht hinreichend konkret vollstreckt werden wird, kann zunächst das Verwaltungsgericht im Wege des Eilrechtsschutzverfahrens anrufen.

            Ich bin im Übrigen völlig für die Rückführung von Straftätern, deren Taten einen hohen Unrechtsgehalt haben. Die können sich in den o.g. Bereichen aufhalten und mit der dortigen Polizei Bekanntschaft schließen, soweit sie ihr Treiben (dort) fortsetzen und dies der Grund für das gegenseitige Kennen lernen ist.

            Ähnlich ist es (leider) bei Hartz IV und Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch wenn es Ihnen und mir nicht gefällt. Gleichwohl ist beides ein pol. Skandal. M.E. werden, sicherlich weltweit, die Nutznießer beklagenswerter Zustände nicht ausreichend zur Kasse gebeten, damit Geld für sinnvolle Versorungs-, Begegnungs- und Integrationskonzepte bereit steht, oder nicht in ihre Schranken verwiesen, damit es zB nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommt.

            • @Gerhard Krause:

              Wichtiger als eine Verfassungskonformität sollte doch die eigene Position dazu sein, finde ich, und tiefergehend dann das Gesellschafts/Menschenbild. Bin ich bspw. für die Gleichheit von Menschen oder für Ungleichheit.

              Wichtig für die Bewertung der Behörden und Rechtssprechung ist auch, welche Interessen dieser zugrunde liegen. In Bezug auf Asyl/Abschiebungen wird es meines Erachtens bspw. anhand von Politiker_innenaussagen immer wieder deutlich, was die eigentliche politische Motivation ist. Es soll u.a. abgeschoben werden, Menschen abgeschreckt werden, hierherzukommen, es gibt biopolitische-ökonomische (Kosten-Nutzen) Agenden, Rassismus. Um Grundrechte offiziell nicht anzutasten, werden Ausnahmen erlassen - wie bspw. "sichere Herkunftsländer". Letztere werden durch den Staat selbst definiert. Nur unter Mühen, teils vorrübergehend, lassen sich Vorstöße seitens "Hardliner" für "Abschiebefreigabe" zurückdrängen - siehe Afghanistan, Syrien.

              Die Abschiebepraxis ist menschenverachtend. Probleme sind nicht Asyl und Flucht sondern u.a. Kapitalismus und Rassismus.

  • Die Beurteilung der Rechtslage - geschenkt. Auffällig ist nur eines, wenn der Staat cum-ex- und cum-cum-Geschäfte betrügerischer Banken unterbinden und damit Milliarden einnehmen könnte, tut er sich schwer und nimmt sich sehr viel Zeit, die Rechtslage eindeutig zu klären.

    Irgendetwas läuft schief.

    • @Lapa:

      Haltet den Dieb! ... mein bisschen Schwarzfahren und Schwarzarbeiten ist doch gar nichts gegen all die Milliarden, die andere hinterziehen ...

  • "Die Flüchtlingspaten mussten nachweisen, dass sie Reisekosten und Unterhalt bezahlen können. Nur aufgrund solcher Bürgschaften konnten viele Syrer damals überhaupt nach Deutschland gelangen."

     

    Wichtig ist für mich diese Passage. Ohne die Bürgschaft wären die Menschen folglich nicht hier.

    Anders gesagt führt die Bürgschaft nach dem Prinzip von Ursache und Wirkung zu allen Kosten die während der Dauer des Aufentlhalts entstehen.Nicht nur zu denen die bis zur Anerkennenung. ZU ALLEN KOSTEN.

    Wie bei der Atomenergie. Das zieht bei mir auch nicht.

    Wenn da Konzerne erstmal kosten verursachen und dann sagen, dass der Steuerzahler für die Beseitigung aufkommen soll, weil der Abschnitt der Energiegewinnung in dem der Konzern dafür verantwortlich ist ja abgeschlossen ist und der Staat sich anschließen darum kümmern soll.

    Gibts nicht. Wers verursacht, soll sich drum kümmern.

    • @EinfachIch:

      Hm..Whataboutismus mit der Atomenergie? Sehe ich normalerweise genauso, dass Konzerne, die mit etwas fette Gewinne machen, dann auch für den entstandenen Schaden durch ihre Produktion aufkommen sollten. Aber bei der Atomenergie kommt nur blöderweise dazu, dass die Konzerne anfangs wegen der unkalkulierbaren Risikokosten gar nicht auf die damals politisch erwünschte Atomenergieproduktion umsteigen wollten, so dass man mit staatlicher Risiko-/Folgekostenübernahme nachgeholfen hat. Aber davon mal ab und zurück zum eigentlichen und diesem "aber" nicht ganz unähnlichen Thema:

       

      Sie behandeln diese Bürgschaften so, als habe da jemand die Verwandtschaft aus Rußland zum Urlaub eingeflogen, für die er nun zahlen muss, weil er für ihre nicht erfolgte Wiederausreise gebürgt hatte.

      Bei Syrern geht es allerdings um Kriegsflüchtlinge, die hier laut GG Recht auf Asyl haben sollten (und darauf, dass nicht ein menschenunwürdiges Rattenrennen in Gummibooten darüber bestimmt, wer das in Anspruch nehmen kann, nach dem Motto "wer nicht ersäuft, hat gewonnen.")

      Ein Großteil dieser Personen wurde auch nicht von Bürgen "hier hergeholt", sondern die waren schon da, in Massen - zur Erinnerung: "Wir schaffen das." (oder vielleicht doch nicht?)

       

      Damals haben sich einige angeboten, Hilfe zu leisten und neben diesen Menschen auch den Staat zu unterstützen, indem sie sich bereit erklärt haben, Familien bei sich aufzunehmen oder Flüchtlinge mit Essen zu versorgen o.ä. - natürlich auch mit Verpflichtungserklärungen, zwecks Verlässlichkeit.

       

      Dass der Staat dabei aber SEINE Verantwortung dann einfach komplett auf diese Privatpersonen oder Gemeinden abwälzt & denen lebenslange Zahlungsverpflichtungen unterjubelt, davon konnte aber niemand so einfach mal ausgehen. Die genauen Verträge habe ich nicht gesehen, aber ich kenne einiger solcher Helfer in der Not und Sie können mir glauben: Die sind weder die Betrüger noch Deppen mit Leseschwäche, als die sie hier von vielen Kommentaren hingestellt werden.

  • Da wollten Aktivisten und andere gute Menschen (nicht abwertend gemeint!) den Staat und die Behörden mit Bürgschaften austricksen und den ansonsten nicht erlaubten Zuzug von Menschen ermöglichen.

     

    Jetzt nicht jammern! Schließlich muss jeder andere Bürger auch rückzahlen, wenn die Gesetze es verlangen oder im Nachhinein andere Berechnungen erfolgen - bei Wohngeld, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, Steuern und Fördergelder usw. kann auch niemand nach dem Staat rufen. Von privaten Schulden und Bürgschaften mal ganz abgesehen.

     

    Das ist nun die Rache der kleinen Verwaltungsbeamten (bzw. der Behörden). Recht wird irgendwann durchgesetzt.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Da haben wohl manche nicht verstanden, was eine Bürgerschaft ist.

    • 9G
      98589 (Profil gelöscht)
      @80576 (Profil gelöscht):

      Das habe ich auch gedacht!

      Wenn soviel von Menschlichkeit geredet wird, gerade von den kirchlichen Gottesvertretern, wäre es doch möglich, diese übernehmen die Kosten.

      Geld ist genug vorhanden, auch Steuergelder.

      • @98589 (Profil gelöscht):

        Sie schrieben an anderer Stelle, dass Sie ihr Ehrenamt bei einer Tafel aufgegeben haben wegen der aufdringlichen mänlichen jungen Flüchtlinge. Setzen Sie den nun ihr persönliches Geld für Flüchtlinge ein, wie Sie es von Christen einfordern? Oder ist das ganze hier nur Getrolle?

  • Betroffene Helden und Retter von Menschen in Not sollen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen!

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Stefan Mustermann:

      Wo sehen sie Heldentum? Erst großspurig eine Bürgerschaft übernehmen und dann, wenn es an die Einlösung derselben geht, den Kopf einziehen und jammern finde ich nicht "heldenhaft".

  • "Im August 2016 legte der Bund allerdings die Dauer einer Bürgschaft auf fünf Jahre gesetzlich fest. Rückwirkend für ältere Fälle wurde eine Frist von immerhin drei Jahren beschlossen..."

     

    Das ist juristisch mindestens seltsam, das ein Gesetz rückwirkend greifen soll!

     

    Der Vertauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Der Bürger richtet sein Verhalten an der BESTEHENDEN Rechtslage aus. Er hat ein berechtigtes Interesse daran dass sein darauf abgestimmtes Verhalten nicht urplötzlich völlig anders gewertet wird und ihm zum Negativen gereicht. Auf den Punkt gebracht verlangt das Rechtsstaatsprinzip Rechtssicherheit und Beständigkeit.

     

    Analog zu obiger Ausführung müssen dem Bürger in Stein gemeißelte Grenzen seiner Handlungsfreiheit, Art. 2 GG, aufgezeigt werden. Die Strafbarkeit einer Handlung muss im Zeitpunkt der Ausführung bereits feststehen. Art. 103 II GG statuiert daher ein Verbot rückwirkender Strafe. Diese darf rückwirkend weder festgesetzt noch erhöht werden. Was dabei genau unter Strafe zu verstehen ist und vor allem was nicht, lässt sich eingehend den folgenden Urteilen entnehmen: BVerfGE 109, 133, 167 ff & EGMR, Urteil vom 17.12.2009.

     

    Es gibt einen Rückwirkungsverbot!

    http://www.juraexamen.info/ruckwirkungsverbot-echte-und-unechte-ruckwirkung/

    • @Stefan Mustermann:

      Sie haben nicht erkannt, dass eine Bürgschaft sonst unbefristet gilt.

    • @Stefan Mustermann:

      Ohne die rückwirkende Regulierung müssten die Bürgen, wie zuvor rechtsbindend Verbirgt noch heute zahlen. Von daher waren diese 3-5 Jahre ein Geschenk.

      • @Nominoe:

        Richtig.

  • Wenn Behörden "Kindergarten spielen", dann kann man die Mittel aus der Kirchensteuer umverteilen!!!

    http://www.katholisch.de/aktuelles/dossiers/kirchensteuer-was-passiert-mit-dem-geld/wohin-fliet-das-geld

    • @Stefan Mustermann:

      Wie jetzt? Sie wollten nicht, dass Kirchengemeinden als Bürgen auftreten? Oder wollen Sie per Sippenhaft der Kirchen die Verwaltung erpressen?

  • "Allein am Verwaltungsgericht Braunschweig gibt es rund 190 solcher Klagen, wie ein Justizsprecher bestätigt."

     

    Klingt das gut: Braunschweig?

     

    Wäre es so besser: „Braun, schweig!“?

     

    Gibt es da „braune Flecken“?

     

    Hitler hat die Deutsche Staatsbürgerschaft in Brauschweif bekommen!

     

    Die Stadt Braunschweig sollte an der eigenen Reputation arbeiten!

    • @Stefan Mustermann:

      Assoziationsprobleme? Viele Braunschweiger waren Bürgen = braun? Krank das.

  • Hier sollen wohl Privatpersonen nachträglich in die Lage versetzt werden Schulden auf Kosten der Sozialkassen machen zu können.

     

    Wenn ich für Oma eine Bürgschaft gebe damit diese in einem besseren Altersheim ableben kann bekomme ich das Geld auch nicht vom Sozialamt zurück.

    Schon mal darüber nachgedacht?

    • @conny loggo:

      Wenn Sie so blöd sind und eine Bürgschaft unterschreiben, die dem Gläubiger unterschreiben, dass er jederzeit die Konditionen ändern darf, dann würden Sie tatsächlich nix zurückbekommen. Es sei denn, Sie leben in einem Rechtsstaat wie der BRD (naja), in dem ein solcher Vertrag, sobald er Sie eindeutig überfordert, als sittenwidrig eingestuft würde.

      • @Age Krüger:

        So einfach ist das mit der Sittenwidrigkeit nicht. Die Fälle, in denen Sie aufgrund von Überlastung (d.h. Sie können nicht mal mehr die Zinsen zahlen) sind eng und setzen z.B. eine familiäre Bindung voraus. Bsp.: 18 Jähriger Sohn Bürgt für Millionenschulden der Firma vom Papa.

  • 7G
    76969 (Profil gelöscht)

    Wer eine Bürgschaft unterschreibt ohne sich die Konsequenzen klar zu machen, hat es nicht besser verdient und soll gefälligst im vollem Umfang zahlen und falls nötig eben Privatinsolvenz anmelden. Ganz einfach. Wenn ich einen Kredit aufnehme den ich später nicht bedienen kann, wird mich Frau Roth wohl auch nicht (auf Steuerzahlerkosten) rauspauken.

    • @76969 (Profil gelöscht):

      Wer einen Artikel kommentiert, soll diesen gefälligst nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben. Scheint mir bei Ihrem Geblubber nicht der Fall zu sein.

       

      Wie soll man sich Konsequenzen klar machen wenn diese zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht feststehen bzw. vorhanden sind? Im Artikel steht klar:

      [...]"Rückwirkend für ältere Fälle wurde eine Frist von immerhin drei Jahren beschlossen – was bedeutet, dass die Jobcenter Sozialleistungen, die in einem Zeitraum von drei Jahren an Flüchtlinge ausgezahlt wurden, von den Bürgen zurückfordern können. "[...]

      • @Carlo:

        Genau.

        Das heißt, dass das JobCenter den Bürgen schon entgegenkommt. Diese hatten sich nämlich unbefristet verpflichtet.

         

        Wer eine Artikel selbst nicht verstanden hat, sollte anderen das nicht vorwerfen.

         

        Glashaus und so...

         

        "Geblubber" sind unter diesen Umständen Beleidigungen, mit denen man sich selbst lächerlich macht. Würde ich mir deshalb verkneifen.

      • @Carlo:

        Ohne dieses Geschenk an die Bürgen, wäre die Verpflichtung unbefristet.

        Evtl. sollten Sie Sich Ihren ersten Satz um "und eine Ahnung von der Gesetzeslage haben" ergänzen.

    • @76969 (Profil gelöscht):

      Ja, beide Seiten haben hier jeweils wichtige Argumente.