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Islamisches Zentrum Hamburg klagtBlaue Moschee wehrt sich gegen Verbot

Kürzlich verbot das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg. Nun geht das als extremistisch eingestufte Zentrum gerichtlich dagegen vor.

Einsatzkräfte der Polizei während der Razzia auf dem Gelände vom Islamischen Zentrum Hamburg: Blaue Moschee will wieder öffnen Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Hamburg dpa | Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name – entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage.

Die in der Verbotsverfügung genannte Begründung, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als „Unterstellung“, der man mit der Klage entgegentreten wolle.

Oberstes Ziel sei es jedoch, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen. „Wenn es das Bundesministerium des Innern ernst meint und die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ausdrücklich nicht von dem Verbot des IZH betroffen sein soll, sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung des Gotteshauses zum Zwecke der Religionsausübung geben“, heißt es in der Erklärung des IZH.

Zugleich monierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium Gesprächsangebote des Vereins im Vorfeld des Verbots ausgeschlagen habe. „Das IZH als Verein sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen wollen auch weiterhin gerne mit den Behörden kooperieren“, hieß es.

Islamisches Zentrum Hamburg verboten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ verboten. Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes.

In den vergangenen Wochen hatten sich vor der Moschee immer wieder Hunderte Gläubige versammelt, um zu beten und um für eine Öffnung des Gotteshauses zu demonstrieren.

Es ist bereits die zweite Klage, die dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Verbotsverfügung vorliegt. In der vergangenen Woche hatte bereits das ebenfalls verbotene Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt Klage und einen Eilantrag in Leipzig gegen das Verbot gestellt.

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4 Kommentare

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  • Es muss schon ein Konzept geben, das für beide Seiten tragfähig ist, was schwierig wird, weil iranische schiitische Geistliche sich an Qumm und Teheran orientieren und dort vernetzt sind. Der Vorwurf, es handele sich um eine Moschee der iranischen Regierung kann schnell wieder auftauchen.

    Aber es bringt - leider - nichts, aus der Moschee eine 'deutsche' schiitische Moschee machen zu wollen, weil da die Gläubigen nicht mitziehen würden, dann stünde sie mehr oder weniger leer.



    Insofern wird es schwierig bzw. man müsste wohl jemanden nach Qumm schicken, um auszuloten, was da möglich wäre. Vielleicht ginge auch eine Reise nach Najaf. Aber es bedarf einer Zustimmung durch eine Autorität, eines sehr hohen Geistlichen.

  • Die Moschee sollte schnellstmöglich wieder geöffnet werden.



    Mit einem in D ausgebildeten Imam, der seine Predigten ausschließlich auf d hält.



    Die Gemeinde sollte somit über jeden Verdacht der mangelnden Verfassungstreue erhaben sein

    • @Spider J.:

      Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Sprache der Predigt und der Verfassungstreue der Gemeinde?



      Und im Sinne der gleichen, freien Religionsausübung: Wer übermittelt Ihren Vorschlag an die Orthodoxen und die Katholiken?

  • Man möchte ja eigentlich meinen, dass Verbote vom Innenministerium erst ausgesprochen werden, wenn eine rechtliche Beratung/ Beurteilung über die Standhaftigkeit dieses Verbots vor dem Gesetz stattgefunden hat. In den letzten Monaten gewinnt man aber verstärkt den Eindruck, dass Frau Faeser und co. politisch motivierte Verbote aussprechen, die leider wenig bis gar nicht auf einer rechtlichen Grundlage basieren. Mal unabhängig von dem dahinterstehenden Motiv oder der vielleicht guten Intentionen ist das doch mehr als nur fragwürdig und zeugt nicht gerade von Kompetenz (von den Kosten für Verfahren mal abgesehen). Das Verbot von Compact wurde vorläufig erstmal wieder aufgehoben, Einreiseverbote für rechtswidrig erklärt etc. Mich würde es nicht wundern, wenn auch in diesem Fall das Verbot (ob man es gut findet oder nicht) mehr wieder eine politische Schnellschußentscheidung war, als das es tatsächlich vorher durch Rechtsexperten abgesichert wurde. Wir werden es in ein paar Monaten wissen.