Internationales Ruanda-Tribunal: Letzte Anhörung abgeschlossen
Die ehemalige Frauenministerin Nyiramasuhuko, die wegen Völkermordes verurteilt ist, wurde im Berufungsverfahren als letzte Angeklagte gehört.
ARUSHA/KINSHASA afp/ap | Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda hat im Prozess um die Hauptverantwortlichen des Völkermordes in dem ostafrikanischen Land am Mittwoch nach über zwei Jahrzehnten Arbeit seine letzte Anhörung abgeschlossen. Pauline Nyiramasuhuko, die erste Frau, die im Zusammenhang mit dem Genozid schuldig gesprochen worden war, wurde in dem Berufungsverfahren als letzte Angeklagte gehört. In Ruanda hatten 1994 Angehörige der Hutu-Mehrheit in nur 100 Tagen rund 800.000 Angehörige der Tutsi-Minderheit sowie gemäßigte Hutu ermordet.
Die UNO richtete das Tribunal noch 1994 im benachbarten Tansania ein, um die Schuldigen der Gewaltorgie festzustellen und zu verurteilen. Neben Nyiramasuhuko fanden sich am letzten Prozesstag fünf weitere Verdächtige auf der Anklagebank. Darunter war einer der Söhne Nyiramasuhukos, dem die Befehligung von Milizen in der südlichen Region Butare während des Völkermordes vorgeworfen wurde, sowie vier frühere Funktionäre aus der gleichen Gegend.
Die ehemalige Frauenministerin Nyiramasuhuko wurde wegen Völkermordes sowie der Anstiftung zur Vergewaltigung verurteilt. Schon 2011 war die 69-Jährige in sieben von elf Anklagepunkten für schuldig befunden worden, beteuerte bei der seit dem 14. April laufenden Berufung jedoch erneut ihre Unschuld und flehte das Gericht unter Tränen an, sie freizusprechen.
Auch die fünf anderen Angeklagten baten um Freispruch. Nyiramasuhukos Sohn Arsène Shalom Ntabobali war wegen Völkermords, Auslöschung und Vergewaltigung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden früheren Präfekten Sylvain Nsabimana und Alphonse Nteziryayo hatten 25 beziehungsweise 30 Jahre Haft, die beiden ehemaligen Bürgermeister Joseph Kanyabashi und Elie Ndayambaje 35 Jahre beziehungsweise lebenslange Haftstrafen erhalten.
Das Urteil in dem Berufungsverfahren wird im August erwartet. Ursprünglich hätte das Gericht bereits im vergangenen Jahr und damit 20 Jahre nach dem Genozid sein Arbeit beenden sollen, der UN-Sicherheitsrat musste das Mandat jedoch verlängern.
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