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Internationale Justiz und RusslandTolerant gegenüber Folter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen Verletzungen von Menschenrechten nach dem Südossetienkrieg 2008.

Zerstörter Kindergarten im georgischen Gori, 80 Kilometer von der Hauptstadt Tiflis entfernt Foto: David Mdzinarishvili/reuters

Freiburg taz | Russland hat nach dem Südossetienkrieg 2008 Menschenrechtsverletzungen an georgischen ZivilistInnen und SoldatInnen „offiziell toleriert“. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest und verurteilte Russland auf Klage von Georgien. Ob und wie viel Entschädigung Russland zahlen muss, wird erst später entschieden.

Südossetien ist ein Gebiet mit rund 50.000 EinwohnerInnen im Norden von Georgien. Sein Status ist umstritten. Georgien hat die von Russland unterstützte Abspaltung nie akzeptiert. Südossetien versteht sich als selbständiger Staat, den aber nur fünf anderen Staaten, darunter Russland, anerkennen.

Im zweiten südossetischen Krieg griff die georgische Artillerie im August 2008 die süd­ossetische „Hauptstadt“ Zchinwali an, angeblich um einem russischen Angriff zuvorzukommen. Russland schlug die georgischen Truppen aber schnell zurück und besetzte bis Oktober 2008 sogar Teile Georgiens.

Georgien rief schon 2008 den EGMR an und verklagte Russland wegen Menschenrechtsverletzungen während und nach den Kämpfen. 2011 ließ der Gerichtshof die Klage zu, aber erst im Mai 2018 kam es zur mündlichen Verhandlung. Bis zu einem Urteil vergingen nun erneut zweieinhalb Jahre.

Heikles Verfahren

Es war offensichtlich eines der heikelsten Verfahren, das der EGMR je durchzuführen hatte. Der Straßburger Gerichtshof hat nichts mit der EU zu tun, sondern ist Teil des Europarats, zu dem 47 Staaten gehören, inklusive Russland, die Türkei und die Schweiz.

Der EGMR entschied nun, dass die georgische Klage teilweise unzulässig ist, soweit sie Vorkommnisse während der Kämpfe betrifft. In dieser Phase des Krieges habe Russland keine Hoheitsgewalt über Süd­ossetien und die Pufferzone ausgeübt. Deshalb sei die Europäische Menschenrechtskonvention während jener Tage nicht anwendbar gewesen. Dieser Teil des Urteils war in der Großen Kammer des Gerichts am umstrittensten. Sechs der 17 RichterInnen waren anderer Meinung.

Große Einigkeit bestand aber darüber, dass Russland nach Abschluss eines Waffenstillstands in der Region Hoheitsgewalt hatte. Russland wurde daher auch für Handlungen der südossetischen Behörden und Milizen verantwortlich gemacht. Die russische Armee habe menschenrechtswidrige Handlungen der SüdossetInnen „offiziell toleriert“, sie habe trotz teilweiser Anwesenheit nicht interveniert, die Vorgänge nicht untersucht und die AkteuerInnen nicht bestraft. Das Urteil fiel insoweit mit 17:0 oder 16:1 Richterstimmen.

Konkret ging es um das Niederbrennen und Plündern von georgischen Häusern, die Folter georgischer Kriegsgefangener und die zweiwöchige Internierung von 160 Älteren und Frauen im Keller des südossetischen Innenministeriums unter menschenunwürdigen Umständen.

Verhinderte Rückkehr

Auch die verhinderte Rückkehr von vertriebenen ethnischen GeorgierInnen in ihre Dörfer in Südossetien wertete der EGMR als Verletzung der Menschenrechtskonvention. Die Vertreibung bestand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Mai 2018 noch fort. An diesem Punkt könnte sich auch zeigen, inwieweit Russland konstruktiv an einer Umsetzung des Urteils mitwirkt.

Üblicherweise verurteilt der EGMR einen Staat, der die Menschenrechte verletzt hat, zur Entschädigung der Betroffenen. In diesem Fall befand der EGMR die Entschädigungsfrage aber für noch nicht entscheidungsreif. Die Festlegung einer Entschädigung kann Jahre dauern. Az.: 38263/08

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1 Kommentar

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  • Many people still don't know that the fightings did not start on the 8th of August. On the first and second August of 2008 heavy artillery was fired against georgian villages and police officers. The scope of the artillery fire was so heavy that not even the head of russian so called peace forces could deny it any longer. Therefore, on the 4th August Marat Khulakhmetov acknowledged in his document that indeed georgian positions were bombarded by ossetian auxilliary forces (who themselves were russian funded). This is an often overseen but tremendously important russian document, as it clarifies who transformed the war into the active phase. By the way, when Georgia defended itself a couple days later, ossetian civilians had already left the region of Tskhinvali, which is why the georgian defense was NOT a breach of humanitarian law, because there were no civilians anymore and secondly the town was used to fire against georgian positions and therefore had lost its protected status.



    Source: www.sentia.ru/inde...VfYIgQ-DdSYjk3Y2n0



    The former separatist "prime minister" of South Ossetia told the New York times in an interview 2008, that no ossetian civilian died because of the georgian shelling.



    "In an interview last week, Mr. Sanakoev said 'not one civilian was killed' during the attack on Tskhinvali, 'because all the people were in the basement.'”



    Source: www.nytimes.com/20...pe/01sanakoev.html

    The ethnic ossetian FSB affiliated Vladimir Sanakoev confirmed in an interview in 2019 with the Channel Studio Re, that Saakshvili-Merabishvili pursued a completly peaceful policy against separatist entities, which angered Kokoity. He furthermore confirms, that both occupied regions should be returned to Georgia. www.youtube.com/wa...MKjGJaS0aI&t=1967s