Innenminister über Ku-Klux-Klan-Affäre: Baden Württembergs Einzelfall

Baden-Württembergs Innenminister legt einen Bericht über den Verfassungsschützer vor, der dem Ku Klux Klan Dienstgeheimnisse verriet. Doch viele Fragen bleiben offen.

Den Verräter nur versetzt: Innenminister Gall und Polizeipräsidentin Bube präsentieren ihren Bericht. Bild: dpa

STUTTGART taz | Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) musste sich am späten Donnerstagnachmittag vielen Fragen stellen. Im Ständigen Ausschuss des Landtags hatte er den Bericht über ein Sicherheitsproblem 2002 beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vorgestellt. Dabei ging es um einen Verräter in den eigenen Reihen, der geheime Informationen an den Anführer eines Ku-Klux-Klan-Ablegers gegeben haben soll.

Für die an den Ausschuss anschließende Pressekonferenz kam der SPD-Politiker Gall mehr als eine Stunde zu spät. „Natürlich haben sich Fragen ergeben, die weit über den Bericht hinausgingen“, sagte Gall. Und noch immer stehen Fragen zu dem Fall im Raum. Bestätigt wird durch den Bericht zunächst, dass es dieses Sicherheitsproblem gegeben hat und der damalige Mitarbeiter im Verdacht steht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Nichts bekannt ist hingegen über persönliche Kontakte des Mannes zum KKK, ebenso wenig über dessen Motive. Den Geheimnisverrat eingeräumt habe er bis heute nicht.

Gall wie auch die Präsidentin des LfV, Beate Bube, betonten, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe. Zu den Gründen, warum damals kein Straf- und Disziplinarverfahren folgte, steht in dem Bericht hingegen nur wenig. Das Landesamt habe zwischen der Ahndung des Fehlverhaltens und gravierenden Sicherheitsinteressen abgewogen und sich schließlich dazu entschieden, den Mitarbeiter in eine andere Behörde zu versetzen.

„Das war in der Sache vertretbar“, sagte Gall. „Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist, dass der Fall damit als erledigt angesehen wurde.“ Ob die Sicherheitsinteressen auch später so noch bestanden, hätte vor Ablauf der Verjährungsfristen für ein Strafverfahren geprüft werden müssen. Inzwischen läuft zumindest ein Disziplinarverfahren.

Keine Auskünfte zum V-Mann

LfV-Präsidentin Bube kündigte unter anderem an, dass künftig Wiederholungen der Sicherheitsüberprüfungen nach zehn Jahren verpflichtend seien. Zudem fordert Gall eine Verbesserung und bundesweite Vereinheitlichung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Verfassungsschutzmitarbeiter. Unkommentiert ließ Gall Medienberichte, unter anderem der taz, dass der Anführer des KKK-Ablegers selbst ein V-Mann des Landesamts gewesen sei. „Da werde ich keine Auskünfte geben“, so Gall.

„Es besteht weiterhin großer Aufklärungsbedarf“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion, Uli Sckerl. „Viele unserer Fragen sind noch nicht beantwortet worden.“ Insbesondere wollten die Grünen wissen, was die Gründe für den vermeintlichen Geheimnisverrat an den KKK-Chef waren.

Und abschließend sagte Sckerl: „Der ganze Vorgang bekräftigt unsere Forderung nach einer Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land. Nicht nur die parlamentarische und ministerielle Kontrolle muss deutlich gestärkt werden, auch die Personalpolitik des Landesamtes für Verfassungsschutz muss generell auf den Prüfstand und neu aufgestellt werden.“

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