Inklusion in der Bildung in NRW: Behindernde Schulen
Behinderte Schüler dürfen in NRW ab August allgemeine Schulen zu besuchen. Doch statt sich vorzubereiten, streiten sich Land und Kommunen.
KÖLN taz | Jonas’ Bewerbungsmappe enthält Fotos und einen Steckbrief, den er selbst ausgefüllt hat. Dem können seine potenziellen LehrerInnen entnehmen, dass sein Lieblingsfach Lesen und sein Lieblingsspiel Memory ist. Jonas besucht derzeit die vierte Klasse einer Grundschule, im Herbst steht der Wechsel an eine Oberschule an. An sieben Schulen hat er sich vorgestellt. Doch einen Platz für das kommende Schuljahr hat Jonas bislang nicht gefunden.
„Mama, mich will ja sowieso keine Schule“, sagt Jonas jetzt oft. „Es ist fast wie bei einem Schulcasting“, sagt seine Mutter Susanne Schiffer-Graaf. Jonas hat das fragile X-Syndrom, eine genetische Veränderung. Die Folge ist eine schwere Lern- und Entwicklungsstörung.
Für Kinder wie Jonas sollte das eigentlich kein Hindernis mehr sein. Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das bedeutet, dass Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung das Recht auf einen Platz an einer allgemeinen Schule haben, wenn ihre Eltern das wünschen. Die Bundesländer sind nun verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen. Doch der Umbau des Schulsystems kostet Geld, nach einer Studie des Bildungsforschers Klaus Klemm werden bundesweit bis zu 660 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich gebraucht.
In Nordrhein-Westfalen, wo Schüler der ersten und fünften Klassen ab August einen Rechtsanspruch auf Inklusion haben, streiten sich Land und Kommunen derzeit über die Kosten. Die Kommunen wollen von der grünen Bildungsministerin Sylvia Löhrmann die Zusage, dass das Land alle durch die Inklusion entstehenden zusätzlichen Kosten übernimmt. Einen Blankoscheck will das Ministerium jedoch nicht ausstellen. Es verweist auf 850 Millionen Euro, die das Land in den kommenden drei Jahren zur Verfügung stellt. Mittlerweile hat Löhrmann weitere 175 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Viele Kommunen akzeptieren das. Aber 184 erwägen nach wie vor wegen der fehlenden Finanzierungszusicherung eine Verfassungsklage, heißt es beim Städte- und Gemeindebund NRW. Ende März gibt der Verband eine Empfehlung in dieser Frage ab. Den Rechtsanspruch auf Inklusion würden Klagen nicht berühren, aber die Stimmung weiter verschlechtern.
Die Schulen reagieren reserviert
In NRW besuchen von den 128.000 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf derzeit 94.000 eine Sonderschule. Schon vor der Einschulung war es für Jonas’ Eltern schwierig, eine allgemeine Schule für ihn zu finden. Jonas sollte nicht auf eine Förderschule, sondern gemeinsam mit Kindern ohne Handicap lernen.
Die Suche nach einer weiterführenden Schule, die ihren Sohn aufnimmt, ist für Jonas’ Eltern trotz Rechtsanspruch noch mühsamer. „Die Schulen reagieren reserviert“, berichten die Graafs. Einige Schulen verlangen, dass Jonas bei ihnen hospitiert. Alle hätten Bedenken – bis auf eine, doch dort gab es mehr Anmeldungen als Plätze. „Statt etwas vor Ort zu verändern, investieren die Schulen viel Kraft, um uns Eltern zu erklären, warum unser Kind bei ihnen nicht unterrichtet werden kann“, sagt Susanne Schiffer-Graaf und ist überzeugt: „Viele wollen Inklusion aussitzen, nicht umsetzen.“
Solche Erfahrung machten nicht wenige Eltern, bestätigt Eva Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e. V. Dass sich Kommunen und Land über Geld streiten, findet Elternaktivistin Thoms eigentlich gut. „Aber die Kommunen tun so, als sei Inklusion eine gigantische Aufgabe, die finanziell nicht zu stemmen ist“, sagt sie. „Das finden wir diskriminierend.“
Der Streit über die Finanzierung hat für Städte und Gemeinden den Vorteil, dass er von eigenen Versäumnissen ablenkt. In Ratingen bei Düsseldorf sei keine einzige Schule auf die Inklusion vorbereitet, sagt Karin Keune, die einen Platz an einer allgemeinen Schule für ihren geistig behinderten Sohn sucht. „Die Stadt hat bis zum Schluss gepokert, dass die Inklusion doch nicht kommt.“ Auch ihr Sohn besucht derzeit die vierte Klasse der Grundschule.
Das Schulamt hat ihr eine Liste mit weiterführenden Schulen gegeben, doch hätten diese kein Konzept für den gemeinsamen Unterricht. Stattdessen heißt es: „Wenn im Sommer die Sonderpädagogin kommt, schauen wir mal, wie das läuft.“ Keune befürchtet, dass ihr Sohn letztlich auf einer Förderschule landet, weil sich keine allgemeine Schule vorbereitet.
„Schlechte Stimmung“ an den Schulen
Viele Gesamtschulen praktizieren das gemeinsame Lernen indes seit vielen Jahren. Auf so eine Gesamtschule möchte der neunjährige Johannes gehen. Um sich fortzubewegen, braucht Johannes einen Rollator, er ist gehbehindert. Doch die inklusive Gesamtschule, die ab dem nächsten Schuljahr seine Freunde aufnimmt, hatte keinen Platz für ihn. Der Grund: Sie ist zu weit entfernt von seinem Zuhause. „Förderkinder dürfen in Bonn faktisch nur in eine wohnortnahe Schule“, sagt seine Mutter.
Das Schulamt wies Johannes, der eine Gymnasialempfehlung hat, zunächst einen Platz an einem Gymnasium ohne Aufzug zu. „Auch die Schulleitung war der Meinung, dass die Schule für meinen Sohn nicht geeignet ist“, sagt die Mutter. Nun hat Johannes einen Platz an einem barrierefreien Gymnasium in Aussicht. Aber sie hofft, doch noch einen Weg zu finden, damit er die Gesamtschule besuchen kann.
Nicht nur Eltern, auch PädagogInnen blicken dem nächsten Schuljahr mit Unbehagen entgegen. „Die Stimmung an den Schulen ist schlecht“, sagt ein Förderschullehrer aus Westfalen. Dabei waren die KollegInnen ursprünglich mit Begeisterung für die Inklusion. „Aber die positive Stimmung ist gekippt“, sagt er.
Aus Sicht vieler PädagogInnen kommt die Inklusion überstürzt. Bestehende Strukturen brechen weg, ohne dass neue aufgebaut werden. LehrerInnen an Förderschulen haben Angst davor, gegen ihren Willen versetzt zu werden. Fest steht, dass viele Förderschulen geschlossen werden. Wenn die Kollegien zerfallen, werde viel Know-how verloren gehen, fürchtet der Pädagoge. „Wir brauchen Fachzentren für Inklusion, damit die Kolleginnen sich austauschen und fortbilden können“, sagt er. Doch solche sind bislang nicht vorgesehen.
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