Initiative im Bundesrat: Vermieter bezahlt Makler
Wer eine Wohnung sucht, muss häufig hohe Gebühren für einen Makler zahlen. Eine von Nordrhein-Westfalen unterstützte Initiative aus Hamburg will das ändern.
BERLIN taz | Mietern, Haus- und Wohnungskäufern sind sie schon lange ein Dorn im Auge: Maklergebühren. Warum, so fragen sie sich, sollen sie für die Vertriebskosten der Immobilienbesitzer extra aufkommen?
Vor allem Mieter ärgern sich, wenn sie umziehen wollen oder müssen: Neben den Umzugskosten kommen rasch einige Tausend Euro an Kaution und Maklergebühren zusammen – insbesondere in den Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten, in denen Wohnraum begehrt ist.
Der Stadtstaat Hamburg, wo die Wohnungsnot besonders groß ist, und Nordrhein-Westfalen wollen sich nun für die Mieter stark machen und per Bundesratsinitiative gesetzlich regeln, dass der Vermieter die Maklerkosten tragen soll.
„Miete plus Provision können Normalverdiener kaum noch stemmen“, begründet der nordrhein-westfälische Bauminister Michael Groschek (SPD) seinen Entschluss, den Hamburger Vorstoß zu unterstützen. Bisher darf die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten plus die jeweilige Mehrwertsteuer betragen, also maximal 2,38 Monatsmieten.
Gradmesser der Attraktivität
Wer die Vermittlungsgebühr bezahlt, ist nicht geregelt; sie ist eine Art Gradmesser der Attraktivität der Wohnung. Bei schwer vermietbare Wohnungen – etwa an lauten Straßen oder in abgehängten Stadtteilen oder Regionen – zahlen die Vermieter die Courtage, bei begehrten Wohnungen die Mieter.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bundesratsinitiative. Die Maklergebühr sei ungerecht, „weil der Mieter eine Leistung zahlen muss, die er nicht in Anspruch genommen hat“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Gendziorra. „Wir sind sehr erfreut.“
Selbst unter Maklern stößt die Initiative auf Zustimmung, beispielsweise beim Kieler Maklerbüro Otto Stöben, das in ganz Schleswig-Holstein aktiv ist. „Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass ein Makler beispielsweise bei Verhandlungen um den Kauf- oder Mietpreis nicht die Interessen beider Seiten gleichermaßen vertreten kann“, sagte Geschäftsführer Carsten Stöben. Insofern sei die von Hamburg geplante Gesetzesregelung nicht nur fairer, sie schaffe auch Klarheit.
Entspannung nicht in Sicht
Allerdings dürfte zweifelhaft sein, dass die geplante Neuregelung – sofern sie nicht sowieso von der schwarz-gelben Bundesregierung blockiert wird – den Wohnungsmarkt entspannt. Schließlich können Vermieter bei Neuvermietungen die Preise kräftig erhöhen – und ihre Maklergebühren einfach draufschlagen.
Wirkliche Entspannung dürfte es also erst geben, wenn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nicht mehr deutlich über dem Angebot liegt. Davon ist Deutschland in vielen Regionen aber weit entfernt. Dabei schrumpft in Teilen des Landes die Bevölkerung. Wenn immer mehr Menschen in die Ballungszentren strömen, weil sie auf dem Land keine Jobs finden und das Pendeln zu teuer wird, verschärft sich das Problem.
Zudem führt der Trend zu kleineren und Singlehaushalten zu einer steigenden Nachfrage nach Wohnraum. Von 2002 bis 2010 stieg die Zahl der Haushalte laut Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von 38,7 Millionen auf 40,3 Millionen. Erst im Jahr 2025 wird mit prognostizierten 41,1 Millionen Haushalten der Höhepunkt erreicht werden. So lange können viele Mieter nicht warten.
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