Initiative Berlin autofrei: Sammeln für leere Straßen
Die Initiative Berlin autofrei hat mit der Sammlung von Unterschriften für ihr Volksbegehren begonnen. Die Ziele sind ehrgeizig.
Sie haben ab sofort insgesamt sechs Monate Zeit, um in der ersten Stufe des Volksbegehrens 20.000 Unterschriften zu sammeln. Dafür hätten sich bereits 60 „Kiezgruppen“ in der ganzen Stadt gebildet, hieß es am Sonntag.
Die Initiative will nach eigenen Angaben „die Umweltzone von nicht notwendigem Autoverkehr befreien“. Der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, alle landeseigenen Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu „autoreduzierten Straßen“ umzuwidmen, auf denen grundsätzlich nur der Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und Nahverkehr unterwegs sein darf.
Für motorisierten Verkehr inklusive E-Autos soll es allerdings etliche Ausnahmeregelungen geben: Fahrten mit öffentlichen Belangen oder für Warenlieferungen, aber auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sollen ebenso möglich bleiben wie eine begrenzte Anzahl privater Fahrten.
Möglich wurde der Start der Unterschriftensammlung, nachdem die Senatsverkehrsverwaltung in der vergangenen Woche die amtliche Kostenschätzung vorgelegt hatte. Diese muss für Unterzeichnende einzusehen sein. Die Senatsverwaltung kommt dabei zu dem Schluss, die Kosten für das Land ließen sich „auf Grundlage des reinen Gesetzentwurfs nicht seriös beziffern“.
Sie hingen davon ab, wie der Straßenraum konkret umgestaltet werde, was sich „allein innerhalb des S-Bahn-Rings auf mehrere hundert Millionen Euro summieren“ könne. Hinzu kämen notwendige Investitionen in die Kapazitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs und Verwaltungskosten, aber auch „Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden außerhalb des S-Bahn-Rings“. Befürchtet wird offensichtlich, dass dort in der Folge viele private Kraftfahrzeuge stationiert würden.
Kritik an der Kostenschätzung des Senats
Der Anwalt der Initiative, Philipp Schulte, bezeichnete die amtliche Schätzung der Umweltverwaltung als „unbestimmt und in sich widersprüchlich“: Eine unbestimmte Angabe von „mehreren hundert Millionen Euro“ sei „unredlich“ und „wenig hilfreich“, um Abstimmungsberechtigten eine Orientierung zu geben. Die Initiative selbst nennt in der Begründung ihres Gesetzentwurfs lediglich Kosten von einmalig 0,62 Millionen und jährlich rund 5 Millionen Euro. Dem stünden jährliche Einsparungen in Höhe von rund 425 Millionen Euro gegenüber.
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