Ini zum Grundeinkommen zieht vor Gericht : Direktdemokraten glauben an ein höriges Volk
Hamburgs kläglich gescheiterte Grundeinkommens-Volksini will juristisch eine zweite Abstimmung erzwingen: Der Senat habe ihre Niederlage verschuldet.
Foto: Jonas Walzberg/dpa
H amburg wird nicht erneut darüber abstimmen, ob ein paar Leute in der Stadt eine Zeit lang ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten: Das Landesverfassungsgericht wird darüber zwar erst noch entscheiden. Aber die Klage der im vergangenen Jahr verdientermaßen gescheiterten Volksinitiative ist so unausgegoren, wie es bereits ihr Gesetzesentwurf war.
Der stand, wie der erfolgreiche Zukunftsentscheid zur Verschärfung des Hamburger Klimazieles, am 12. Oktober zur Wahl. Und wie am Zukunftsentscheid nahmen 43,7 Prozent der Stimmberechtigten an ihm teil. Das hätte also reichen können. Nur anders als den Zukunftsentscheid lehnte ganz Hamburg das Experiment zum Grundeinkommen ab. Insgesamt stimmten 62,7 Prozent mit Nein. In allen Bezirken erhielt das Nein eine klare Mehrheit.
Warum? Weil das Gesetz rechtlich eher ein Kuddelmuddel war? Weil der Bedarf einer eigenen Hamburger Feldstudie zum vielfach erforschten Grundeinkommen uneinsichtig und die Festlegung einer drei Jahre lang mit 1.120 Euro zu alimentierenden Versuchsgruppe von 2.000 Personen gerade kein Weg zu mehr Gleichheit gewesen wären? Kurz, weil der ganze Vorstoß schlicht und ergreifend dumm war? Aber nein! Niemals!
Die Initiator*innen sind sich sicher: Der Senat ist schuld an ihrer krachenden Niederlage, die sie als Achtungserfolg verkaufen. Der Senat und die Bürgerschaftsfraktionen. Die haben nämlich breitenwirksam Stellung bezogen. Das aber sei ein Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot gewesen.
Kontrafaktische Argumentation
Hätten sie nämlich nur still wie Zappelphilipps Mutter stumm auf dem ganzen Tisch herumgeguckt, dann hätte es sicher geklappt mit dem befristeten und auf eine kleine Gruppe beschränkten bedingungslosen Grundeinkommensversuchsgesetz.
Die kontrafaktische Argumentation, mit der die Ini nun eine Wiederholung erzwingen will, erinnert vom Gestus her stark an Sahra Wagenknecht. Auch deren Bündnis säße ja im Bundestag, wenn bei der Wahl so ausgezählt worden wäre, wie sie sich's gewünscht hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat sie damit nicht überzeugen können.
Den Autor*innen des Gesetzes fürs Grundeinkommen sollte es vorm Hamburger Verfassungsgericht nicht besser ergehen. Zumal alle Empirie ja auch inhaltlich gegen ihre strukturell krude Argumentation spricht. Es ist eben nicht so, dass Meinungsäußerungen von Regierungsmitgliedern direktdemokratische Abstimmungen unmittelbar und eindeutig so beeinflussen, dass der außerparlamentarische Entwurf scheitert.
Gerade in Hamburg ist sogar fast regelhaft das Gegenteil der Fall. Beide Olympia-Referenden, der Schul-Entscheid unter Schwarz-Grün, der Klinik-Entscheid, das Wahlrecht und der Zukunftsentscheid, sie alle waren mit aller Macht vom Senat und den Mehrheitsfraktionen verteufelt worden.
Fast wirkte es, als würden die Hamburger*innen dieses Gesetzgebungsinstrument auf pubertär-trotzige Weise nur dafür nutzen, denen da oben eins auszuwischen. Aber auch das trifft nicht zu: Sie entscheiden selbstbestimmt und wohlüberlegt anhand der Sachfrage, wie das Scheitern des Entscheids zum Grundeinkommen bewiesen hat.
Kurioser-, nein, angesichts der Hamburger Geschichte nachgerade irrerweise scheint die Vorstellung eines unmündigen und durch den Senat lenkbaren Volkes gerade bei denjenigen Kräften in Hamburg verbreitet zu sein, die das Volksgesetzgebungsverfahren für die bessere Demokratie halten.
Am liebsten wäre ihnen, der Senat müsste einfach nur abwarten, was am Ende rauskommt, egal wer dabei Schaden nimmt. Das wirkt wie der Ausdruck einer merkwürdigen, letztlich neoliberalen Sehnsucht nach einer nicht allein neutralen, sondern geradezu apathischen Regierung.
Aber sollte eine Regierung den einer Volksgesetzgebung zugänglichen Fragen gleichgültig gegenüberstehen, wenn sie fürs Gemein- und Staatswesen relevant sind? Wäre nicht wünschenswert, dass Parlament und Senat eigene Ideen entwickeln, wie sie zu beantworten sind? Darf es ihnen egal sein, wenn mit direktdemokratischen Mitteln Stimmung gegen Minderheiten gemacht wird?
Auch in der Schweiz nimmt der Bundesrat sehr entschieden Stellung zu den anstehenden Initiativen. Wie, das ist dort allerdings streng kodifiziert. Denn klar, ohne Spielregeln kann das gründlich daneben gehen.
Abstruse Verrenkungen
So hatte Hamburgs Finanzsenator im Vorfeld der Olympia-Abstimmung abstruse Verrenkungen vollführt, um seine jubilatorische Stellungnahme für die Bewerbung als die eines gewissen Herrn Dressel, Andreas, aus Hamburg und nicht etwa die des Finanzsenators zu vermarkten.
Schwerer wiegt, dass der Senat seine Monopolfunktion im schulischen Unterricht zur sittenwidrigen Überwältigung der Schüler*innen missbraucht hat, die als besonders empfänglich für Propaganda gelten. Das war schändlich, undemokratisch und gemein.
Ein Gesetz hingegen könnte den Rahmen definieren, in dem sich Senat und Bürgerschaft ins Volksgesetzgebungsverfahren einbringen dürfen. Das würde vermeiden, den staats- und demokratietheoretisch problematischen Begriff der Neutralität überzustrapazieren. Das wäre ein Gewinn für die direkte Demokratie. Nicht nur in Hamburg.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert