Industrielle Tierhaltung in Deutschland: Bundestag verbietet Kükentöten
Das routinemäßige Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken soll in Deutschland ab Januar 2022 verboten sein. Tierschützern reicht das nicht aus.
Klöckner sprach in der Bundestagsdebatte von einem „Meilenstein für den Tierschutz“. Das Verbot des Kükentötens dürfe aber keinem Berufsverbot gleichkommen. Deshalb werde der Branche mit einem Spektrum von Alternativmethoden die Möglichkeit gegeben, „Tierwohl und Ökonomie unter einen Hut zu bringen“.
Obwohl auch AfD und Grüne für das Gesetz stimmten, kam aus der Opposition deutliche Kritik: So warnten AfD und FDP, ein nationaler Alleingang führe zur Abwanderung der Branche ins Ausland. Klöckner konterte: „Wir lagern Tierschutzfragen nicht einfach ins Ausland aus, sondern bieten hier in Deutschland eine Lösung an.“ Der Bund habe Millionenbeträge in die Forschung investiert, um Alternativen zu entwickeln.
Linken und Grünen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali nannte es eine „Scheinlösung“, die Küken nicht erst nach dem Schlüpfen zu töten, sondern kurz davor.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Verbot als zu spät und zu schwach. Es sei richtig, „den millionenfachen Mord an männlichen Küken aus rein ökonomischem Antrieb zu beenden“, sagte Präsident Thomas Schröder. Wer Tierschutz konsequent denke und gesellschaftliche Akzeptanz wünsche, müsse aber auch „das Leid der Legehenne als Eierproduktionsmaschine beenden“.
Besser Zweinutzungshühner?
Die Fördergelder zur Entwicklung der Geschlechtserkennung im Ei wären besser in die „Praxisreife“ von Zweinutzungshühnern investiert gewesen, ergänzte Schröder. Dabei sollen weibliche Küken Eier legen, männlichen Küken werden zur Mast aufgezogen. Auch Bio-Verbände wie Naturland oder Demeter setzen auf solche Lösungen und lehnen die derzeitigen Verfahren zur Geschlechtserkennung im Ei ab.
Der Verband der Zoologischen Gärten beklagte unterdessen, das generelle Verbot des Kükentötens gefährde „die Versorgung von Fleischfressern, die nicht mit Salat gefüttert werden können“. Denn der Bundestag lehnte eine vom Bundesrat empfohlene Ausnahme vom Verbot des Kükentötens zu besonderen Futterzwecken ab. Die Tierrechtsorganisation Peta etwa hatte gegen Ausnahmen mobilisiert.
Ab 2024 noch frühere Geschlechtserkennung
Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere Regelungen vor, um Schmerzen für den Embryo zu vermeiden. Dann müssen Methoden zur Geschlechtserkennung angewandt werden, die vor dem siebten Bruttag greifen. Denn ab dem siebten Tag empfänden Hühnerembryonen Schmerz, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
Mit dem Gesetz muss sich abschließend noch der Bundesrat befassen, der das Vorhaben verzögern, aber nicht stoppen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2019 entschieden, dass die Praxis des Kükentötens nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist, weil Tierschutzbelange höher zu bewerten seien als wirtschaftliche Interessen.
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