Höhere Renten: Eine Frage der Fairness

Der DGB und das Arbeitsministerium wollen mit Steuergeldern Kleinrenten aufstocken. Dennoch weisen beide Konzepte Gerechtigkeitslücken auf.

Warten auf die Politik: die verschiedenen Modelle eint, dass es Zuschüsse erst nach 35 Beitragsjahren geben soll. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Debatte über die Aufstockung von Kleinrenten dreht sich vor allem um zwei Gerechtigkeitsprobleme. Erstens: die Berücksichtigung der geleisteten Arbeitszeit und Betreuungsleistungen. Zweitens: die Prüfung des Partnereinkommens und der Vermögensverhältnisse im Alter.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will eine sogenannte Zuschussrente. Dabei soll das Ruhegeld aller Geringverdiener auf 850 Euro aufgestockt werden - also deutlich mehr als die Grundsicherung im Alter. Davon würden Menschen, die lange in Teilzeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ebenso profitieren wie Mütter, die Kinder aufgezogen haben.

Voraussetzung ist der Abschluss eines Riester-Vertrags. Bei der Zuschussrente soll das Partnereinkommen angerechnet werden - Mütter mit gut verdienendem Mann bekommen nichts.

Die Zuschussrente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Ob Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zustimmt, ist jedoch offen. Kritiker monieren, dass die Zuschussrente einen Anreiz für Frauen darstellen könnte, gar nicht erst von Teil- auf Vollzeit zu wechseln. Schließlich erhalten sie mit 850 Euro am Ende genauso viel wie Geringverdiener, die jahrzehntelang in Vollzeit schufteten.

DGB-Modell hilfreich für Frauen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert stattdessen eine Rente nach Mindesteinkommen für langjährige Versicherte. Dieses Konzept existierte bereits, war aber für Zeiten nach 1992 abgeschafft worden. Dabei werden unterdurchschnittliche versicherungspflichtige Einkommen am Ende des Erwerbslebens um die Hälfte aufgewertet.

Dieser nachträgliche Beitragszuschuss greift bei bis zu 75 Prozent des Durchschnittseinkommens. Wer also etwa immer die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient hat, erhält eine Rente, als habe er oder sie immer 75 Prozent des Durchschnitts verdient. Bedingung ist, wie bei der Zuschussrente, eine 35 Jahre lange Beitragszahlung.

Das DGB-Modell würde es gerade Frauen erleichtern, im Alter über die Grundsicherung zu kommen. Kritisiert wird bei diesem Modell, dass auch hier Teilzeit rentenrechtlich subventioniert, später aber keine Bedarfsprüfung durchgeführt wird. Denn auch Teilzeit arbeitende Ehefrauen mit gut verdienendem Mann und Privatvermögen würden vom DGB-Modell begünstigt.

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